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Reflexion

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Konsolidierter Gesamtabschluss 2017 der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss)

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 201 Betreff: Konsolidierter Gesamtabschluss 2017 der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss) Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den konsolidierten Gesamtabschluss 2017 für die Stadt Frankfurt am Main wie folgt aufgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: Die Gesamtvermögensrechnung mit einer Summe von 24.037.189.886,39 €, den Konzernjahresfehlbetrag nach Anteilen Dritter von 32.846.901,63 €, und den Konzernbilanzgewinn von 660.774.373,54 €. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über ein umfassendes Beteiligungsportfolio. Ein großer Aufgabenbereich wird heute durch eine Vielzahl von Gesellschaften, Betrieben und Institutionen in unterschiedlicher Rechtsform erfüllt. Im Wesentlichen handelt es sich um Unternehmen in privater Rechtsform, aber auch um Sondervermögen in Form der Eigenbetriebe bzw. der Zusatzversorgungskasse. Der vorgelegte konsolidierte Gesamtabschluss 2017 liefert den Blick auf sämtliches Vermögen, sämtliche Schulden, das Gesamteigenkapital, das Gesamtergebnis und die Gesamtfinanzrechnung der Stadt Frankfurt am Main. Im Gegensatz zum Beteiligungsbericht, der den Fokus auf die einzelnen Gesellschaften und Betriebe legt, stellt der Gesamtabschluss die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzlage der Stadt Frankfurt am Main als rechtliche und wirtschaftliche Einheit unter Eliminierung / Konsolidierung sämtlicher konzerninterner Verflechtungen dar. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Gesamtvermögens-, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung befinden sich im Anhang (Kapitel 2.5). Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Konzerns Stadt Frankfurt am Main ist im Konsolidierungsbericht (Kapitel 2.6) erläutert. Der konsolidierte Gesamtabschluss 2017 wurde nach den Bestimmungen der HGO und GemHVO aufgestellt und an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Er wird nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage _Konsolidierter_Gesamtabschluss_2017 (ca. 774 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.02.2019, OF 587/9 Antrag vom 04.02.2019, OF 594/9 Auskunftsersuchen vom 14.02.2019, V 1152 Vortrag des Magistrats vom 29.07.2019, M 99 Vortrag des Magistrats vom 11.11.2019, M 194 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3486, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 20 16

Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Grünfläche vor der Ludwig-Richter-Schule herstellen (Anschluss an M 201)

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 587/9 Betreff: Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Grünfläche vor der Ludwig-Richter-Schule herstellen (Anschluss an M 201) Vorgang: M 201/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Randbereich der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts zwischen den Straßen Am Lindenbaum und Hinter den Ulmen entsprechend den Plänen der M 201 zu gestalten. Begründung: Nach den mit der Vorlage M 201 vom 16.11.2015 vorgestellten Plänen, die der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße zugrundegelegt wurden, war der südliche Abschnitt zwischen den Straßen Am Lindenbaum und Hinter den Ulmen als Grünfläche auszugestalten. Aktuell ist der Bereich gepflastert und mit großen Sandsteinen belegt. Abgesehen von den Einschnitten, die mutmaßlich der Entwässerung dienen und damit hinnehmbar sind, ist nicht erkennbar, welche Anforderung eben diese Ausgestaltung verlangt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO I, TOP 12 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, im Sinne der Vorlage OF 587/9 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachämter zu vereinbaren. Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und 1 BFF (= Ablehnung); LINKE. und 1 BFF (= Enthaltung) 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 587/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4