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Reflexion

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Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 - 2029

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 - 2029 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6128 (M 93) 1. Der integrierte Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die im Gestaltungsfeld 1 Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen dargestellten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG werden beschlossen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung (WIB) - vertreten durch Frau Prof. Schneider und Frau Dr. Makles - im Rahmen einer externen Begleitung im Jahr 2019 die Grundlogik der Prognosen und Bedarfsanalysen der integrierten Schulentwicklungsplanung untersucht und unter Einbezug der dynamischen Anforderungen und Rückmeldungen die Berechnungslogik überarbeitet hat. 3.2 alle seit 2015 beschlossenen und genehmigten Schulentwicklungspläne und die darin dokumentierten Schulerrichtungsmaßnahmen wissenschaftlich bestätigt worden sind. Die im vorliegenden iSEP 2020-2029 dokumentierten Schulerrichtungen werden zusätzlich benötigt, um die weiter steigenden Schulplatzbedarfe bis 2029 zu decken. 3.3. mit dem vorliegenden integrierten Schulentwicklungsplan (iSEP) 2020-2029 die neue Grundlogik der Schulentwicklungsplanung erstmalig Anwendung findet. Die neue Grundlogik beruht auf den drei Säulen Prognose, Monitoring und Steuerung sowie auf einem erweiterten Betrachtungshorizont von zehn Schuljahren. 3.4 die sechs Bildungsregionen (BR) Nord, Mitte-Nord, Mitte, Ost, Süd und West die räumlichen Planungseinheiten der integrierten Schulentwicklungsplanung sind. Diese lösen die bisherigen 11 Planungsbezirke ab. 3.5 die Planungen zur Errichtung neuer Schulen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind. 3.6 die formale Anhörung des Stadtelternbeirates und des StadtschülerInnenrates gemäß §§ 115,123 HSchG und die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats vorgesehen ist. 3.7 relevante Akteurinnen und Akteure bei Sichtungsrunden in den sechs Bildungsregionen beteiligt wurden. 3.8 die Planungen im Bereich der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen mit dem Schulentwicklungsplan der berufsbildenden Schulen abgestimmt sind, insbesondere mit Fokus auf den Bereich des Beruflichen Gymnasiums. 3.9 der in 12/2021 vom Bürgeramt, Statistik und Wahlen dokumentierte leichte Rückgang der Frankfurter Bevölkerung im Kontext der Pandemie im Monitoring dahingehend aufmerksam überwacht wird, ob sich hier Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Schülerzahlen abzeichnen. 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu den nachfolgend aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen. 4.1 Erhöhung der Zügigkeit der Grundschule Heddernheim in der Bildungsregion Mitte-Nord (iSEP 2018-2024, Maßnahme Nr. 04) von 3 auf 5 Züge. 4.2 Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte-Nord. Bedarf zum Schuljahr 2022/23. 4.3 Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Mitte. Bedarf in dem Schuljahr, in dem die Johanna-Tesch-Schule in die Bildungsregion Nord umzieht. 4.4 Errichtung einer vierzügigen gymnasialen Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost. Bedarf zum Schuljahr 2023/24. 4.5 Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule in der Bildungsregion Süd. Bedarf zum Schuljahr 2024/25. 4.6 Umwandlung der Edith-Stein-Schule in der Bildungsregion West zu einer kooperativen Gesamtschule durch Ergänzung eines vierzügigen Gymnasialzweigs. Bedarf zum Schuljahr 2024/25. 4.7 Errichtung einer sechszügigen gymnasialen Oberstufe an der Georg-August-Zinn-Schule. Bedarf zum Schuljahr 2027/28. 4.8 Aufhebung der Karl-Oppermann-Schule und Angliederung des rBFZ Frankfurt-West an die Fritz-Redl-Schule zum Schuljahr 2022/23. 4.9 Ergänzung eines gE-Zweiges (geistige Entwicklung) an der Charles-Hallgarten-Schule zum Schuljahr 2022/23. 4.10 Ergänzung eines gE-Zweiges (geistige Entwicklung) an der Viktor-Frankl-Schule zum Schuljahr 2022/23. 4.11 Aufhebung der Wallschule und Angliederung des rBFZ Frankfurt-Süd an die Berthold-Simonsohn-Schule zum Schuljahr 2022/23. Die angegebenen Zeitpunkte dokumentieren den prognostizierten Bedarf. Die Realisierung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel und der Grundstücke. 5. Über die Aufnahme von Mitteln zur Errichtung neuer Schulen sowie die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden. 6. Für die einzelnen Maßnahmen werden jeweils gesondert Planungsmittelfreigaben beantragt, unter Angabe aller Folgekosten und der jeweiligen Bedarfe. 7. Die Durchführung eines Bauvorhabens durch Dritte bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. 8. Vor Konkretisierung der geplanten Schulbaumaßnahme soll der Bedarf jeder neuen Schule nochmals unter Berücksichtigung eventuell neuerer Entwicklungen durch die Schulentwicklungsplanung überprüft werden. Das Ergebnis wird im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage dargelegt. 9. Das Dezernat III - Planen, Wohnen und Sport - (Stadtplanungsamt) wird beauftragt, die erforderlichen Flächen der neuen Schulstandorte planungsrechtlich auszuweisen und zu sichern, sofern noch nicht geschehen. 10. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - (Amt für Bau und Immobilien) wird beauftragt, die erforderlichen Flächen und Liegenschaften zu sichern und gemäß des Auftrags des Stadtschulamtes die Maßnahmen umzusetzen. Begründung: A. Zielsetzung: Grundlogik der integrierten Schulentwicklungsplanung Im Auftrag des Stadtschulamtes entwickelte das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung die neue Grundlogik der integrierten Schulentwicklungsplanung der Stadt Frankfurt am Main und erstellte in 2019 ein entsprechendes Gutachten. Im Nachgang haben hierzu beteiligungsorientierte Ämterrunden stattgefunden und es erfolgten Präsentationen in den relevanten Ausschüssen. Die neue Grundlogik beruht auf den drei Säulen Prognose, Monitoring und Steuerung. Prognose Die Prognose ermittelt, wie sich die Schülerzahl insgesamt im Zeitraum von zehn Schuljahren in der Bildungsregion (BR) entwickeln wird. Zur Abschätzung der zukünftigen Schülerzahl wird die Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts, Statistik und Wahlen verwendet. Die Prognose schließt die Wohnbauentwicklung, Nachverdichtungen und Wanderungsbewegungen der Bevölkerung mit ein. Das Ziel ist die Dokumentation der langfristigen Schulplatzbedarfe. Dies betrifft Maßnahmen zur Neuerrichtung von Schulen und deren Beschlussfassung gem. § 146 HSchG und mündet in den integrierten Schulentwicklungsplan. Monitoring Das Monitoring stellt fest, ob das gesamtstädtische Bildungsangebot oder das einer BR so nachgefragt wird wie geplant oder ob ein steuerndes Eingreifen erforderlich wird. Hierzu wird die bisherige Entwicklung der einzelnen BR, Bildungsgänge und Schulen für die vergangenen zehn Schuljahre nachgezeichnet und hinsichtlich der Prognose regelmäßig überprüft. Die Datenbasis ist die tatsächliche Bevölkerungs- und Schülerzahlentwicklung unter Berücksichtigung der Einschulungen, Erstwünsche, Übergänge und weiterer Parameter wie Inklusion, Ganztag, Flächen- und Raumkapazitäten. Das Ziel ist die Dokumentation der kurz- und mittelfristigen Bedarfe. Steuerung Die Aufgabe der Steuerung ist es, regelmäßig zu überprüfen, ob das vorhandene Bildungsangebot und die bestehende Nachfrage an der Schule oder im Schulzweig in der BR zusammenpassen. Die Steuerung fußt auf den Maßnahmen des integrierten Schulentwicklungsplans und der Dokumentation des Monitorings. Das Ziel ist die Sicherstellung der Bildungsangebote in der BR. Dies betrifft die Standortplanung, die Auslastung der Kapazitäten, die Lenkung von Schülerströmen und die Umsetzung der Schulorganisationsmaßnahmen. Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen Die Stadt Frankfurt verzeichnet in den letzten zehn Jahren einen deutlichen Schülerzuwachs in den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (ohne berufsbildende Schulen und Schulen für Erwachsene). Insgesamt ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe von 20.190 im Schuljahr 2010/11 auf 24.170 im Schuljahr 2019/20 gewachsen. In der Sekundarstufe I sind in den letzten zehn Jahren rund 5000 Schülerinnen und Schüler dazugekommen, somit befinden sich aktuell 31.603 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 5 bis 10. Hinzu kommen 1111 Schülerinnen und Schüler in Intensivklassen. Unter Berücksichtigung der Neuzugewanderten und der Förderschulen ist die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in der Primar- und Sekundarstufe I von 49.070 im Schuljahr 2010/11 auf 58.783 im Schuljahr 2019/20 angestiegen. Als Konsequenz dieser Entwicklung ist auch die Zahl der allgemeinbildenden Schulen und Klassen in Frankfurt a.M. gestiegen. Zum Schuljahr 2019/20 befinden sich 147 allgemeinbildende Schulen in Trägerschaft der Stadt Frankfurt a.M. und die dortigen 58.783 Schülerinnen und Schüler verteilen sich auf insgesamt 2722 Klassen. Etwas mehr als die Hälfte dieser Schulen, 74 von 147, sind grundständige Grundschulen. In den kommenden Jahren werden noch weitere öffentliche Grund- und weiterführende Schulen dazukommen, um ein auskömmliches Schulangebot für die Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter sicherzustellen. Dies ist auch notwendig, da die Einwohnerzahl in der Stadt Frankfurt a.M. seit 2005 kontinuierlich ansteigt und die Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts, Statistik und Wahlen prognostiziert, dass, ausgehend von 2010, die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, die der Schulpflicht unterliegen, zum Jahr 2040 um rund 21.000 ansteigen könnte. Daher muss der Schulträger auch zukünftig massiv in die Erhaltung und/oder Schaffung des Schulplatzangebotes investieren. Auf Grund der sich bereits seit Jahren abzeichnenden Bevölkerungsentwicklung sind entsprechend der vorgegangenen iSEP 2015-2019 bis 2018-2024 zwanzig weitere Grundschulen, fünf Gymnasien, fünf IGS, zwei KGS und zwei gymnasiale Oberstufen an Bestandsschulen beschlossen worden. Einige dieser Schulen sind auch bereits errichtet worden. Beim Übergang in die weiterführende Schule sind aber nicht mehr alle Schulzweige so stark nachgefragt wie noch vor einigen Jahren. Die Haupt- und Realschulzweige verzeichnen insgesamt die geringsten Erstwünsche. Gleichzeitig zeigt sich ein positiver Trend hin zu schulformübergreifenden Beschulungsformen; der Erstwunsch ‚IGS' nimmt zu. Aber auch der Wunsch auf den Gymnasialzweig überzugehen, insbesondere auf ein grundständiges Gymnasium, hat sich auf hohem Niveau stabilisiert. Dieser Trend hält also an, auch wenn ein nicht vernachlässigbarer Anteil der Schülerinnen und Schüler den Bildungsweg dort nicht beendet. Schulzweigwechsel und Klassenwiederholungen kommen noch immer vor und erschweren die Planung des Schulträgers, wenn in höheren Jahrgangsstufen Haupt- und Realschulzüge erweitert werden müssen, da Schülerinnen und Schüler den Schulzweig wechseln. Auch die Entwicklung hin zu einem inklusiven Schulsystem stellt den Schulträger vor große Herausforderungen. Nicht nur, weil sich durch Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung die Nachfrage nach allgemeinen Schulplätzen insgesamt erhöht hat, sondern auch, weil angemessene Vorkehrungen zu treffen und Raumkonzepte weiterzuentwickeln sind. Gleiches gilt für den zunehmenden Ausbau des Ganztags, der mit dem ab 2026 geltenden Rechtsanspruch weiterer Investitionen bedarf. Und schließlich gilt dies auch für neuzugewanderte Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse, die i.d.R. zunächst jahrgangs- und schulformübergreifend in Intensivklassen unterrichtet werden, bevor sie dann in nachfolgenden Schuljahren in die Regelklassen übergehen. Die Analysen der sechs Bildungsregionen (BR) zeigen, dass bis zum Schuljahr 2029/30 in keiner der BR mit einem Rückgang der Schülerzahl in der Primarstufe und der Sekundarstufe I zu rechnen ist. In einigen BR ist ein starker Zuwachs, in anderen ein leichter oder die Stagnation der Schülerzahl zu erwarten. Auch bezogen auf den verfügbaren Schulplatz zeigen sich Unterschiede in den Bildungsregionen. Während einige BR, auch bedingt durch die bereits beschlossenen oder durchgeführten Maßnahmen der vergangenen Jahre, eine ausreichende Kapazität für die Beschulung der zu erwartenden Schülerinnen und Schüler aufweisen bzw. langfristig aufweisen werden, fehlen in anderen BR Schulplätze gänzlich oder sie sind geografisch nicht dort verortet, wo sie gebraucht werden. Die zentrale Aufgabe für die kommenden fünf Jahre besteht vor diesem Hintergrund darin, die Entwicklung in den Bildungsregionen im Monitoring zu überwachen. Dies schließt nicht nur die Entwicklung an den Bestandsschulen ein, sondern auch die Zeitplanung für die bereits beschlossenen zu errichtenden neuen Schulen. Gerade in der Primarstufe ist darüber hinaus regelmäßig die genaue Gestaltung von Grundschulbezirken zu überprüfen und ggf. zu überdenken, wenn hierdurch vorhandene Kapazitäten in einzelnen Einzugsgebieten für die aufkommenden Schülerströme besser genutzt werden können. Dort wo freie Kapazitäten durch Veränderungen in der Schullandschaft nicht zur Kompensation einer Überbelegung an anderer Stelle genutzt werden können, gilt es, verstärkt Konzepte für deren zielgerichtete anderweitige Nutzung zu entwickeln, beispielsweise für besondere Bedarfe der Schülerinnen und Schüler oder für den Ganztag. Die im iSEP 2020-2029 dokumentierten Maßnahmen orientieren sich an diesem Grundsatz: Dort, wo eine Anpassung erfolgen könnte, z.B. durch die Prüfung und Anpassung von Grundschulbezirken, wird diese empfohlen. Dort wo es augenscheinlich nicht möglich ist, wird eine andere Maßnahme empfohlen, erforderlichenfalls auch eine Erhöhung der Zügigkeit einzelner Schulen oder die Errichtung einer neuen Schule - gleichwohl in der Summe über die BR ein solcher Bedarf nicht unmittelbar zu erkennen ist. Dies gilt vor allem für die Sekundarstufe I, da dort die Verfügbarkeit von Schulplätzen in einem Bildungsgang, z.B. Realschule, nicht zur Kompensation einer Nachfrage in einem anderen Bildungsgang, z.B. Gymnasium, genutzt werden kann. Zudem befindet sich in der BR Mitte-Nord und der BR Mitte jeweils eine weiterführende Schule, die in die BR Nord umziehen soll, d.h. der Schulplatzbestand wird sich demzufolge zukünftig in den erstgenannten BR ad hoc massiv verringern und in der letztgenannten ad hoc massiv erhöhen. Bildungsregion Nord Stadtteile: Bonames, Harheim, Kalbach-Riedberg, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach In der Bildungsregion Nord ist die Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 16-Jährigen zwischen 2010 und 2019 im Vergleich zu den anderen BR stark gewachsen. Entsprechend ist auch die Schülerzahl in diesem Zeitraum deutlich gestiegen. In der Primarstufe von 1382 auf 2266 und in der Sekundarstufe I von 1028 auf 2437 Schülerinnen und Schüler. Der Anstieg in der Primarstufe liegt bei 64% und der in der Sekundarstufe I bei 137%. Die Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts, Statistik und Wahlen geht insbesondere in der letztgenannten Altersgruppe noch von einem weiteren Anstieg bis zum Jahr 2025 aus. In der Altersgruppe der 6- bis unter 10-Jährigen werden sich die Bevölkerungszahlen voraussichtlich stabilisieren bzw. leicht zurückgehen. Entsprechend geht auch die Schülerzahlprognose davon aus, dass bis zum Prognosehorizont des iSEP (Schuljahr 2029/30) die Schülerzahl in der Primarstufe stagniert und in der Sekundarstufe I steigt. In der Primarstufe werden in den kommenden Jahren jeweils gut 2300 Schülerinnen und Schüler erwartet. In der Sekundarstufe I steigt die Schülerzahl und wird zum Schuljahr 2026/27 gut 2900 Schülerinnen und Schüler umfassen, danach stabilisiert sich die Schülerzahl. Die BR Nord verfügt insgesamt über ausreichende Kapazitäten um die Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe und Sekundarstufe I aktuell und zukünftig zu beschulen. Einzelne Schulen müssen besonders in den Blick genommen werden. In der Sekundarstufe I wird die Schülerzahl voraussichtlich noch bis 2026/27 steigen. Allerdings liegt die Zahl der Erstwünsche für einzelne Schulen der Sekundarstufe I in der BR Nord jetzt schon über deren Aufnahmekapazitäten. Die geplanten Kapazitätserhöhungen in diesen Schulzweigen durch Schulen, die aktuell noch in anderen Bildungsregionen sind, aber in die BR Nord ziehen, sollten jedoch ausreichen, um Engpässe langfristig und perspektivisch auszugleichen (siehe Kap. 3.1, Kurzfassung iSEP-Entwurf). Bildungsregion Mitte-Nord Stadtteile: Berkersheim, Dornbusch, Eckenheim, Eschersheim, Frankfurter Berg, Ginnheim, Heddernheim, Niederursel, Praunheim Die Bildungsregion (BR) Mitte-Nord ist gemessen an ihrer Einwohnerzahl die zweitgrößte der sechs BR. In den für die Schulentwicklungsplanung relevanten Altersgruppen zeigen sich in den letzten Jahren im Vergleich zu anderen BR moderate relative Zuwächse in der Bevölkerungszahl. Entsprechend ist auch die Schülerzahl relativ moderat gestiegen. In der Primarstufe stieg die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Zeitraum 2010 bis 2019 von 4419 auf 4867. Dies entspricht einem Zuwachs von 10%. In der Sekundarstufe I stieg die Schülerzahl im selben Zeitraum von 5984 auf aktuell 6718, was einem Zuwachs von 12% entspricht. Die Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts, Statistik und Wahlen rechnet für die Altersgruppe der 10- bis unter 16-Jährigen mit einem Anstieg bis zum Jahr 2037. Der Höchststand für die Altersgruppe der 6- bis unter 10-Jährigen wird für das Jahr 2031 erwartet. Entsprechend geht auch die Schülerzahlprognose davon aus, dass bis zum Prognosehorizont des iSEP (Schuljahr 2029/30) die Schülerzahl in der Primar- und Sekundarstufe I zunimmt. In der Primarstufe werden bis zu 800 weitere Schülerinnen und Schüler bis 2029/30 erwartet. In der Sekundarstufe I wird die Schülerzahl ebenfalls bis 2029/30 steigen. Ein Anstieg auf bis zu 8300 Schülerinnen und Schüler ist anzunehmen. Die BR Mitte-Nord verfügt insgesamt über genügend Grundschulplätze, um die Schülerinnen und Schüler aktuell und zukünftig zu beschulen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die geplanten Kapazitätserweiterungen erfolgen, die neuen Grundschulen entstehen und mit einem Klassenteiler von 25 Schülerinnen und Schüler je Klasse operiert wird. Das bedeutet, alle Klassen müssten in allen Jahrgängen mit 25 Schülerinnen und Schülern ‚aufgefüllt' werden können. Wird die durchschnittliche Klassenstärke des letzten Schuljahres als gängige Klassengröße zu Grunde gelegt (21 Schülerinnen und Schüler je Klasse), reichen die Schulplätze bereits kurz- und mittelfristig nicht aus, um die Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe zu beschulen. Bereits für das Schuljahr 2020/21 werden über 4900 Schülerinnen und Schüler prognostiziert (inkl. Vor- und Intensivklassen), in den Jahrgängen 1 bis 4 sind aber nach dieser Berechnung nur insgesamt 4872 Schulplätze vorhanden. Einzelne Grundschulen und deren Schulbezirke sind besonders in den Blick zu nehmen. In der Sekundarstufe I reichen nach aktuellem Stand die vorhandenen Schulplätze (ob mit oder ohne das Gymnasium Nord [4401], welches in die BR Nord umziehen soll) nicht aus, um die Schülerinnen und Schüler der BR Mitte-Nord bis zum Schuljahr 2029/30 aufzunehmen. Dies gilt sowohl wenn der reguläre Klassenteiler in den jeweiligen Schulzweigen zu Grunde gelegt wird als auch für die durchschnittliche Klassenstärke. Ohne die bereits geplanten Maßnahmen (Errichtung des Gymnasiums Mitte-Nord [iSEP 2017-2023] sowie der KGS Mitte-Nord [iSEP 2018-2024]) stehen in der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2021/22 und bis 2029/30 maximal 7080 Schulplätze zur Verfügung (6684, wenn die durchschnittliche Klassenstärke angenommen wird). Zum Schuljahr 2021/22 werden allerdings mehr als 7100 Schülerinnen und Schüler erwartet. Mit den geplanten Maßnahmen stünde, nach aktuellem Stand, erst ab dem Schuljahr 2025/26 zusätzlicher Schulplatz zur Verfügung. Doch auch diese (7615 [Klassenteiler] bzw. 7187 [durchschnittliche Klassengröße] bis 2029/30) Schulplätze würden nicht ausreichen, wenn die Schülerzahl in der BR Mitte-Nord weiterhin dynamisch steigt und mit bis zu 8300 Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I bis zu diesem Schuljahr gerechnet werden muss. Mit der steigenden Schülerzahl und sich fortschreibenden Erstwünschen der Grundschülerinnen und -schüler der BR Mitte-Nord nach einer Beschulung in einer IGS wäre eine neue vierzügige IGS geeignet, den Schülerzuwachs aufzunehmen. Kurz- bis mittelfristig müssen jedoch fast alle weiterführenden Schulen der BR Mitte-Nord geeignet entlastet werden. Bereits zum Schuljahr 2022/23 könnten zwei ganze Züge fehlen. Bis 2029/30 könnten es entsprechend noch mehr sein. Alle Gymnasien sind bereits voll bzw. überbelegt und werden ihre Kapazität auch zukünftig ausschöpfen müssen. Schon zum Schuljahr 2019/20 sind mehr Schulplätze in Jahrgangsstufe 5 belegt als in der Summe vorhanden sind (siehe Kap. 3.2, Kurzfassung iSEP-Entwurf). Bildungsregion Mitte Stadtteile: Altstadt, Bahnhofsviertel, Bockenheim, Gallus, Gutleutviertel, Hausen, Innenstadt, Nordend-West, Rödelheim, Westend-Nord, Westend-Süd, Praunheim ("nördlicher Bereich" Grundschulbezirk Kerschensteinerschule) Die BR Mitte ist gemessen an ihrer Einwohnerzahl und der Zahl der Schulen die größte der sechs BR. In den für die Schulentwicklungsplanung relevanten Altersgruppen ist die Bevölkerungszahl in der Zeit zwischen 2010 und 2019 um mehr als 45% gewachsen. Die Schülerzahl ist ebenfalls gestiegen, der relative Zuwachs bleibt aber unter dem der Bevölkerung zurück. In der Primarstufe stieg die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Zeitraum 2010 bis 2019 von 3672 auf 4825. Dies entspricht einem Zuwachs von 31%. In der Sekundarstufe I stieg die Schülerzahl im selben Zeitraum, nach einem anfänglichen Rückgang, um 11%, von 6314 auf aktuell 7037. Die Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts, Statistik und Wahlen rechnet damit, dass die Zahl der 6- bis 16-Jährigen weiter steigen wird. Entsprechend geht auch die Schülerzahlprognose davon aus, dass bis zum Prognosehorizont des iSEP (Schuljahr 2029/30) die Schülerzahl in der Primar- und Sekundarstufe I zunimmt. In der Primarstufe werden gut 750 weitere Schülerinnen und Schüler bis 2029/30 erwartet. In der Sekundarstufe I wird die Schülerzahl ebenfalls bis 2029/30 steigen. Ein Anstieg auf über 9000 Schülerinnen und Schüler ist anzunehmen. Die BR Mitte verfügt insgesamt über genügend Grundschulplätze, um die Schülerinnen und Schüler aktuell und zukünftig zu beschulen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die geplanten Kapazitätserweiterungen an den Bestandsschulen erfolgen, die neuen Grundschulen entstehen und mit dem Klassenteiler von 25 Schülerinnen und Schüler je Klasse gerechnet wird. Wird die durchschnittliche Klassenstärke des letzten Schuljahres für die Berechnung der Schulplätze zu Grunde gelegt (21 Schülerinnen und Schüler je Klasse), reichen die Schulplätze kurz- und mittelfristig nicht aus, um die Schülerinnen und Schüler zu beschulen. Erst ab dem Schuljahr 2025/26 würden mit den geplanten bzw. bereits beschlossenen Maßnahmen ausreichend Schulplätze vorhanden sein. Dann würden 5712 Schulplätzen mehr als 5300 Grundschülerinnen und -schüler (inkl. Schülerinnen und Schüler in Vor- und Intensivklassen) gegenüberstehen. Kurz- bis mittelfristig sind daher einzelne Schulen und deren Grundschulbezirke in den Blick zu nehmen. In der Sekundarstufe I reichen nach aktuellem Stand die vorhandenen Schulplätze aus, wenn mit dem regulären Klassenteiler in den jeweiligen Schulzweigen operiert wird und zudem die Johanna-Tesch-Schule [IGS, 4413] bis zum Prognosehorizont (2029/30) in der BR Mitte verbleibt. Zieht diese IGS, wie geplant, in die BR Nord um, würden langfristig insgesamt 900 Schulplätze in der BR Mitte fehlen. Die beschlossene neue IGS für die BR Mitte ist nur vierzügig geplant, daher kann sie den Wegfall der Johanna-Tesch-Schule nicht vollständig kompensieren. Zum Schuljahr 2029/30 stünden demnach maximal 9505 Schulplätze zur Verfügung. Berücksichtigt man die durchschnittliche Belegung der Klassen je Schulzweig wären es allerdings nur 8974 Schulplätze. Die Zahl der Schulplätze wäre somit nicht mehr ausreichend. In der BR Mitte zeigt sich, dass hierdurch nicht nur IGS Schulplätze fehlen werden, sondern auch, dass dann unter Umständen auch der Haupt- und Realschulzweig mittelfristig an seine Kapazitätsgrenze kommen kann. Der einzige verbliebene Hauptschulzug in der BR Mitte ist zwar in Jahrgangsstufe 5 nicht stark nachgefragt, dennoch ist dieser durch die steigende Schülerzahl in den späteren Jahrgängen überbelegt. Zum Schuljahr 2019/20 werden an diesem Hauptschulzug insgesamt 163 Schülerinnen und Schüler beschult, ausgelegt ist er für maximal 125. Auch die Realschulzweige könnten bis 2029/30 an ihre Kapazitätsgrenze kommen. Zum Schuljahr 2019/20 werden bereits 986 Schülerinnen und Schüler in den Realschulzweigen beschult, die Kapazität ist auf maximal 1080 ausgelegt - mit der Erweiterung der Fürstenbergschule [5012] wäre die Maximalkapazität ab dem Schuljahr 2027/28 voraussichtlich bei 1260. Mit steigender Schülerzahl und anhaltenden Effekten wie z.B. Klassenwiederholungen und Schulzweigwechseln in höheren Jahrgangsstufen könnten langfristig aber auch Realschulplätze fehlen. Eine IGS in der BR Mitte wäre eine Möglichkeit, all diese Entwicklungen aufzufangen. Die steigende Nachfrage nach dem gymnasialen Bildungsgang kann an den bestehenden Gymnasien bedient werden (siehe Kap. 3.3, Kurzfassung iSEP-Entwurf). Bildungsregion Ost Stadtteile: Bergen-Enkheim, Bornheim, Fechenheim, Nordend-Ost, Ostend, Riederwald, Seckbach, Innenstadt ("westlicher Streifen" Grundschulbezirk Uhlandschule) In der BR Ost ist die Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 16-Jährigen zwischen 2010 und 2019 um mehr als 20% gestiegen. Die Schülerzahl ist ebenfalls gestiegen, der relative Zuwachs bleibt aber unter dem der Bevölkerung zurück. In der Primarstufe stieg die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Zeitraum 2010 bis 2019 von 3620 auf 4017. Dies entspricht einem Zuwachs um 11%. In der Sekundarstufe I stieg die Schülerzahl im selben Zeitraum von 5899 auf 6365, was einem Anstieg von 8% entspricht. Die Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts, Statistik und Wahlen geht davon aus, dass die Zahl der 6- bis 16-Jährigen auch weiterhin steigen wird. Entsprechend nimmt auch die Schülerzahlprognose an, dass bis zum Prognosehorizont des iSEP (Schuljahr 2029/30) die Schülerzahl in der Primar- und Sekundarstufe I steigt. In der Primarstufe wird ein moderater Zuwachs um gut 400 Schülerinnen und Schüler bis 2029/30 erwartet, der Höchststand könnte bereits 2027/28 erreicht werden. In der Sekundarstufe I wird die Schülerzahl ebenfalls bis 2029/30 steigen. Ein Anstieg auf bis zu 8000 Schülerinnen und Schüler ist anzunehmen. Insgesamt sind in der BR Ost aktuell und zukünftig genügend Schulplätze in der Primarstufe vorhanden, wenn die bereits beschlossenen Maßnahmen (Erweiterung von Bestandsschulen, Inbetriebnahme neuer Schulen) zu den voraussichtlichen Schuljahren abgeschlossen sein werden und wenn der reguläre Klassenteiler zu Grunde gelegt wird. Wird aber für die Berechnung der Schulplätze die durchschnittliche Klassenstärke des letzten Schuljahres zu Grunde gelegt (21 Schülerinnen und Schüler je Klasse) werden bis zum Schuljahr 2027/28 Schulplätze fehlen. Sollten sich die Betriebsreife der neuen Grundschulen und der Erweiterungen an den Bestandsschulen verzögern, könnte es sogar bis 2029/30 zu Engpässen an einzelnen Schulen kommen. Einzelne Grundschulen sind besonders in den Blick zu nehmen. Grundsätzlich bietet es sich an, auch aufgrund der bisherigen unterschiedlichen Auslastung, die Grundschulbezirke in einzelnen Stadtteilen zu überdenken und ggf. anzupassen. In der Sekundarstufe I reichen nach aktuellem Stand die vorhandenen und geplanten Schulplätze kurzfristig nur dann aus, wenn mit dem regulären Klassenteiler in den jeweiligen Schulzweigen operiert wird. Bereits mittelfristig, ab 2023/24, können Schulplätze fehlen. Geht man von der gängigen Klassenfrequenz aus, die anhand der bisherigen durchschnittlichen Klassengröße bestimmt wird, fehlen bereits jetzt schon Schulplätze in der Sekundarstufe I und bis zum Schuljahr 2029/30 können es gut 600 sein. Mit einer steigenden Schülerzahl und einer stabilen Nachfrage nach Schulplätzen im Gymnasialzweig und IGS wären zusätzliche Kapazitäten in beiden Schulformen erforderlich. Auch ist die BR Ost aktuell die einzige BR, die nur ein grundständiges G9-Gymnasium hat. Daher ist zu prüfen, ob eine gymnasiale Mittelstufenschule in der BR Ost entstehen kann. Bereits kurzfristig sind fast alle weiterführenden Schulen der BR Ost im Rahmen des Monitorings in den Blick zu nehmen, da auch bei maximaler Auslastung der Schulen schon zum Schuljahr 2022/23 Schulplätze fehlen können. Vor allem die Gymnasien bzw. Gymnasialzweige sind voll belegt oder werden ihre Kapazität schon kurzfristig ausschöpfen müssen (siehe Kap. 3.4, Kurzfassung iSEP-Entwurf). Der weitere Verlauf wird im Monitoring fortlaufend und aufmerksam überwacht. Bildungsregion Süd Stadtteile: Niederrad, Oberrad, Sachsenhausen-Nord, Sachsenhausen-Süd, Schwanheim, Flughafen In der Bildungsregion Süd liegt die Einwohnerzahl aktuell bei 122.780. Vor zehn Jahren lebten 107.347 Menschen in der BR Süd, d.h. die Bevölkerung ist um 14% gewachsen. In den für die Schulentwicklungsplanung relevanten Altersgruppen zeigen sich in den letzten Jahren überproportional starke Zuwächse in der Bevölkerungszahl. In der Altersgruppe der 6- bis unter 10-Jährigen ist die Einwohnerzahl zwischen 2010 und 2019 um 25% (von 3331 auf 4154) gestiegen. In der Altersgruppe der 10- bis unter 16-Jährigen ist die Bevölkerung um 23% von 4734 auf 5845 gestiegen. Die Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts, Statistik und Wahlen geht davon aus, dass die Zahl der 6- bis 16-Jährigen weiter steigen wird. Entsprechend geht die Schülerzahlprognose davon aus, dass bis zum Prognosehorizont des iSEP (Schuljahr 2029/30) die Schülerzahl in der Primar- und Sekundarstufe I auch steigen wird. In der Primarstufe wird ein moderater Zuwachs um gut 200 Schülerinnen und Schüler bis 2029/30 erwartet. In der Sekundarstufe I wird die Schülerzahl ebenfalls bis 2029/30 steigen. Ein Anstieg von aktuell 4500 auf über 5000 Schülerinnen und Schüler ist anzunehmen. Für die Beschulung der 6- bis 10-Jährigen stehen in der BR Süd aktuell und zukünftig genügend Schulplätze in der Primarstufe zur Verfügung, wenn der reguläre Klassenteiler zu Grunde gelegt wird. Wird die durchschnittliche Klassenstärke des letzten Schuljahres für die Berechnung der Schulplätze zu Grunde gelegt (21 Schülerinnen und Schüler je Klasse), werden erst ab dem Schuljahr 2023/24 ausreichend Schulplätze vorhanden sein. Durch die zahlreichen geplanten und bereits kurz- bis mittelfristig abgeschlossenen Kapazitätserweiterungen an den Bestandschulen ist für die meisten Schulen kein weiterer Handlungsbedarf erkennbar. Einzelne Grundschulen und deren Schulbezirke sind jedoch in den Blick zu nehmen. In der Sekundarstufe I fehlen bis zum Schuljahr 2029/30 Schulplätze. Dies gilt unabhängig vom Klassenteiler (reguläre oder durchschnittliche Klassenstärke). Mit dem geplanten sechszügigen Gymnasium (iSEP 2018-2024) werden perspektivisch Schulplätze dazukommen und die Kapazität wäre dann ausreichend. Rein rechnerisch fehlt bis 2029/30 eine drei- bis vierzügige Schule und die mittel- bis langfristigen Engpässe zeigen sich in allen Schulzweigen. Alle drei Gymnasien sind bereits voll belegt und werden auch zukünftig ihre Kapazität ausschöpfen müssen. Dies trifft auch auf die beiden IGS zu. Beide Schulen verzeichnen seit Jahren auch Erstwünsche oberhalb ihrer Aufnahmekapazität. Zudem könnten die Haupt- und Realschulzweige an ihre Kapazitätsgrenze kommen. Hier wäre zu prüfen, ob eine IGS geeignet ist, die Nachfrage und Schülerzahl in den anderen Schulzweigen bzw. Schulformen aufzufangen (siehe Kap. 3.5, Kurzfassung iSEP-Entwurf). Bildungsregion West Stadtteile: Griesheim, Höchst, Nied, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach, Zeilsheim In der BR West ist die Einwohnerzahl innerhalb von zehn Jahren von 102.076 auf 114.849 gewachsen. Das entspricht einem Zuwachs von 13%. In den für die Schulentwicklungsplanung relevanten Altersgruppen zeigen sich in den letzten Jahren etwas stärkere relative Zuwächse als insgesamt. In der Altersgruppe der 6- bis unter 10-Jährigen ist die Einwohnerzahl zwischen 2010 und 2019 von 4166 auf 4733 gewachsen. Dies entspricht einem Wachstum von 14%. In der Altersgruppe der 10- bis unter 16-Jährigen ist die Bevölkerung um 17% von 5881 auf 6859 gewachsen. Die Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts, Statistik und Wahlen geht davon aus, dass die Zahl der 6- bis 16-Jährigen weiter steigen wird. Entsprechend geht auch die Schülerzahlprognose davon aus, dass bis zum Prognosehorizont des iSEP (Schuljahr 2029/30) die Schülerzahl in der Primar- und Sekundarstufe I zunimmt. In der Primarstufe wird ein Zuwachs um gut 400 Schülerinnen und Schüler bis 2029/30 erwartet. In der Sekundarstufe I wird die Schülerzahl ebenfalls bis 2029/30 steigen. Ein Anstieg von aktuell knapp unter 4800 auf über 5600 Schülerinnen und Schüler ist anzunehmen. Die Primarstufe in der BR West bietet aktuell und zukünftig ausreichend Schulplatz, um die Schülerinnen und Schüler zu beschulen. Dies gilt aber nur, wenn der reguläre Klassenteiler zu Grunde gelegt wird (25 Schülerinnen und Schüler). Wird die durchschnittliche Klassenstärke des letzten Schuljahres für die Berechnung der Schulplätze herangezogen (21 Schülerinnen und Schüler je Klasse), sind die Schulplätze gerade ausreichend. Hierzu sind aber die bereits beschlossenen kapazitätserweiternden Maßnahmen notwendig und sie müssten auch zu den geplanten Schuljahren bereitstehen. Einzelne Grundschulen und deren Grundschulbezirke sind besonders in den Blick zu nehmen. In der Sekundarstufe I der BR West ist aktuell und zukünftig ausreichend Schulplatz vorhanden, um die Schülerinnen und Schüler zu beschulen, wenn durch die geplante Erweiterung der Walter-Kolb-Schule [GHR, 3109] Schulplätze dazukommen und der reguläre Klassenteiler in den Schulzweigen angenommen wird. Legt man die durchschnittlichen Klassengrößen zu Grunde, fehlen bereits zum Schuljahr 2019/20 Schulplätze und nach aktueller Prognose der Schülerzahl werden es bis zum Schuljahr 2029/30 noch mehr sein. Die Erstwünsche der Grundschülerinnen und -schüler der BR West zeigen eine steigende Nachfrage nach Schulplätzen an Gymnasien und IGS. Und bereits jetzt reichen die Kapazitäten der gymnasialen Mittelstufenschulen nicht aus. Es ist daher anzunehmen, dass bei steigender Schülerzahl gerade diese Kapazitäten auch mittel- bis langfristig nicht ausreichen werden. Vor diesem Hintergrund kann die Schaffung eines weiteren Gymnasialzweigs in der BR West begründet werden (siehe Kap. 3.6, Kurzfassung iSEP-Entwurf). Sekundarstufe II Beim Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I geben die Grundschülerinnen und -schüler überwiegend einen Gymnasialzweig als Erstwunsch an. Danach folgt der Erstwunsch in eine IGS zu wechseln. Zusammen macht dies gut 85% aller Erstwünsche aus. Beide Schulzweige können zu einem Schulabschluss führen, der den Besuch der gymnasialen Oberstufe ermöglicht. Gleiches gilt unter bestimmten Bedingungen auch für den Bildungsgang Realschule. Steigt die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I und in diesen Bildungsgängen an - wovon nach der Prognose für die einzelnen Bildungsregionen auszugehen ist - ist auch mit einem Anstieg der Schülerzahl in der Sekundarstufe II zu rechnen. Die Übergangsquote, d.h. der Anteil der Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs (bzw. 9. bei G8-Gymnasien) an allen Schülerinnen und Schülern des 11. Jahrgangs, lag in der Vergangenheit im Durchschnitt bei 70%. Bleibt dieser Anteil konstant, was aktuell angenommen wird, ergibt sich der prognostizierte Schülerzuwachs in der Sekundarstufe II lediglich durch die insgesamt steigende Bevölkerungszahl. Unter Berücksichtigung der genannten Annahmen und Prognosen wird für die Sekundarstufe II ein Anstieg der Schülerzahl bis 2029/30 prognostiziert. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Jg. 11 könnte in diesem Zeitraum auf über 3500 steigen, die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II insgesamt auf über 9500. Die Situation in der Sekundarstufe II ist bereits jetzt angespannt und die Engpässe werden sich in den kommenden Jahren verschärfen, wenn der geplante Ausbau der Schulplätze nicht zügig umgesetzt wird. Aktuell verfügt die Sekundarstufe II der Stadt Frankfurt a.M. über maximal 8025 Schulplätze in allen drei Jahrgängen der Sekundarstufe II, wenn von einer durchschnittlichen Klassen- bzw. Kursgröße von 25 Schülerinnen und Schülern ausgegangen wird. Ab dem Schuljahr 2021/22 kommen durch die aufwachsenden Schulen weitere Schulplätze hinzu. Zudem sind an zwei Bestandsschulen bereits gymnasiale Oberstufen geplant und an einem Bestandsgymnasium soll die Zügigkeit erhöht werden. Bis zum Schuljahr 2026/27 werden somit insgesamt 10.450 Schulplätze für die Sekundarstufe II zur Verfügung stehen, in der Jahrgangsstufe 11 werden es dann 3475 sein. An dieser Gesamtkapazität wird sich bis zum Schuljahr 2029/30 nichts ändern, da die drei bereits mit vergangenen iSEP beschlossenen Gymnasien aufwachsend starten und die Schulplätze in der Sekundarstufe II erst nach 2029/30 zur Verfügung stehen würden. Solange dieser Schulplatz durch die neuen Schulen also nicht vorhanden ist, wird es mittel- bis langfristig an vielen Schulen in der Sekundarstufe II weiterhin zu erheblichen Engpässen kommen. Durch die aufwachsenden IGS wird zudem mittel- bis langfristig die Kapazität der gymnasialen Oberstufenschulen (GOS) nicht mehr ausreichen. Ab dem Schuljahr 2022/23 werden durch die aufwachsenden IGS mehr Schülerinnen und Schüler in die GOS übergehen (wollen), so dass hier mittelfristig kapazitätserweiternde Maßnahmen erforderlich werden (siehe Kap. 4, Kurzfassung iSEP-Entwurf). Entwicklung sonderpädagogische Förderung / Förderschulen Seit Jahren ist in der Stadt Frankfurt a.M. ein deutlicher positiver Trend hin zur Inklusion zu beobachten. Die Zahl der allgemeinen Schulen, die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung unterrichten, steigt. Folglich steigt auch der Inklusionsanteil (IA, Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen an allen Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung) und die Inklusionsquote (IQ, Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen an allen Schülerinnen und Schülern an allgemeinen Schulen) in der Stadt Frankfurt a.M. kontinuierlich an. Der IA in der Primarstufe liegt zum Schuljahr 2019/20 bei 52,53% und somit auf dem höchsten Niveau seit dem Schuljahr 2010/11. Gleiches gilt für die Sekundarstufe I, auch hier liegt der IA mit 48,12% zum Schuljahr 2019/20 höher als in den Schuljahren davor. Allerdings zeigt sich auch, dass die Förderquote in der Stadt steigt, d.h., dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Vergleich zur gesamten Schülerzahl überproportional ansteigt. Zum Schuljahr 2019/20 betrug die Förderquote in der Primarstufe 5,48% und 6,59% in der Sekundarstufe I. Zehn Jahre zuvor lagen die Quoten bei 4,05% und 5,44%. Folglich sinkt die Schülerzahl an den Förderschulen nicht so stark, wie es der steigende Inklusionsanteil vermuten ließe. Insbesondere die Schülerzahl an den sonstigen Förderschulen (Förderschwerpunkte "geistige Entwicklung" [gE], "körperlich-motorische Entwicklung" [kmE], "Sprachheilförderung", "Sehen", "emotionale und soziale Entwicklung" [esE] sowie "Schule für Kranke") liegt aktuell nicht bedeutend unter der Schülerzahl des Schuljahres 2010/11 (1159 im Vergleich zu 1174 vor zehn Jahren). Im Förderschwerpunkt gE ist sogar eine leicht steigende Schülerzahl zu beobachten. Nur die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen mit Förderschwerpunkt "Lernen" [LER] ist zurückgegangen. Von 951 im Schuljahr 2010/11 auf 740 im Schuljahr 2019/20. Insofern ist davon auszugehen, dass Schulplätze an den sonstigen Förderschulen auch weiterhin benötigt werden aber Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Bereich LER zunehmend inklusiv beschult werden (können) (siehe Kap. 5, Kurzfassung iSEP-Entwurf). Schulorganisatorische Maßnahmen Im Planungszeitraum 2020-2029 sind folgende infrastrukturelle Kapazitätsanpassungen bzw. Neuerrichtungen und eine Umwandlung gemäß § 146 HSchG erforderlich. 1. Erhöhung der Zügigkeit der Grundschule Heddernheim in der BR Mitte-Nord (iSEP 2018-2024, Maßnahme Nr. 04) von 3 auf 5 Züge zur Deckung der Bedarfe aus den Stadtteilen Praunheim, Niederursel und Heddernheim. In den drei genannten Stadtteilen liegt die Zahl der 0- bis 10-Jährigen bereits jetzt über der 2015 prognostizierten Zahl. Die Grundschulen der drei Stadtteile sind bis 2029/30 somit voraussichtlich entweder voll ausgelastet oder (nach wie vor) überbelegt. 2. Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule in der BR Mitte-Nord. Bedarf zum Schuljahr 2022/23. Die Schülerzahl in der Sekundarstufe I wird steigen und die Schulplätze der vorhandenen und geplanten Schulen werden nicht ausreichen. Die Erstwünsche für den Schulzweig IGS in der BR Mitte-Nord haben in den letzten vier Jahren zugenommen während die Erstwünsche im Schulzweig Gymnasium sinken. Die Aufnahmekapazität der IGS der BR liegt zum Schuljahr 2020/21 unter der Zahl der Erstwünsche. 3. Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule in der BR Mitte. Bedarf in dem Schuljahr, in dem die Johanna-Tesch-Schule in die BR Nord umzieht. Durch den Umzug der Johanna-Tesch-Schule (IGS, 4413) in die BR Nord verliert die BR Mitte Schulplätze, die durch die neu errichtete IGS (iSEP 2018-2024, Maßnahme Nr. 10) nicht vollständig kompensiert werden können. Im verbliebenen Hauptschulzug der BR Mitte kommt es regelmäßig zu Mehrklassenbildung ab Jg. 7. Auch kann auf Grund von Schulzweigwechsel bis 2029/30 die Realschulkapazität nicht mehr ausreichen. 4. Errichtung einer vierzügigen gymnasialen Mittelstufenschule in der BR Ost. Bedarf zum Schuljahr 2023/24. Die Schülerzahl in der Sekundarstufe I wird steigen und die Schulplätze der vorhandenen und geplanten Schulen werden bereits mittelfristig nicht ausreichen. Die Erstwünsche für den Schulzweig Gymnasium übersteigen zum Schuljahr 2020/21 die Aufnahmekapazität der Gymnasien. Die BR Ost hat bislang als einzige BR nur ein grundständiges G9-Gymnasium. Auch mit der Errichtung des beschlossenen sechszügigen Gymnasiums Ost (iSEP 2016-2020, Maßnahme Nr. 03) ist der Schulplatz nicht ausreichend. 5. Errichtung einer vierzügigen integrierten Gesamtschule in der BR Süd. Bedarf zum Schuljahr 2024/25. Die Schülerzahl in der Sekundarstufe I wird steigen und die Schulplätze der vorhandenen und geplanten Schulen werden bezogen auf nicht-gymnasiale Schulzweige nicht ausreichen. Die Erstwünsche für die Schulzweige Realschule, IGS und Gymnasium übersteigen die Aufnahmekapazität der Schulen. 6. Umwandlung der Edith-Stein-Schule in der BR West zu einer kooperativen Gesamtschule durch Ergänzung eines vierzügigen Gymnasialzweigs. Bedarf zum Schuljahr 2024/25. Die Schülerzahl in der Sekundarstufe I wird steigen und die Schulplätze der vorhandenen gymnasialen Mittelstufenschulen reichen nicht aus. Die Erstwünsche für den Schulzweig Gymnasium übersteigen zum Schuljahr 2020/21 die Aufnahmekapazität der Gymnasien deutlich. 7. Errichtung einer sechszügigen gymnasialen Oberstufe an der Georg-August-Zinn-Schule. Bedarf zum Schuljahr 2027/28. Die Schülerzahl in der Sekundarstufe I wird steigen und immer mehr Schülerinnen und Schüler besuchen Schulzweige, die potenziell zum Übergang auf die gymnasiale Oberstufe berechtigen (IGS, Gymnasium). Ab dem Schuljahr 2022/23 werden immer mehr Schülerinnen und Schüler die 10. Jahrgangsstufe in den aufwachsend gestarteten IGS belegen und in die 11. Jahrgangsstufe übergehen wollen/können. Diese Schülerinnen und Schüler gehen i.d.R. in gymnasiale Oberstufenschulen über. Deren Kapazitäten sind mittel- bis langfristig ggf. nicht ausreichend. 8. Aufhebung der Karl-Oppermann-Schule und Angliederung des rBFZ Frankfurt-West an die Fritz-Redl-Schule zum Schuljahr 2022/23. Im Rahmen der Modellregion inklusive Bildung Frankfurt am Main, die als Gestaltungsfeld 6 im iSEP 2015-2019 verankert war, ist das stationäre System der Karl-Oppermann-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) zum Ende des Schuljahres 2017/2018 ausgelaufen. Seit diesem Zeitpunkt sind keine Schülerinnen und Schüler mehr an dieser Förderschule. Das angeschlossene sonderpädagogische regionale Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ Frankfurt-West) blieb bestehen. 9. Ergänzung eines gE-Zweiges an der Charles-Hallgarten-Schule zum Schuljahr 2022/23. Bereits zum Schuljahr 2017/18 wurden an der Charles-Hallgarten-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) mehrere Außenklassen der Panoramaschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung <gE>) gebildet. Die Ergänzung eines gE-Zweiges deckt die anhaltenden Bedarfe und entlastet die Panoramaschule. 10. Ergänzung eines gE-Zweiges an der Viktor-Frankl-Schule zum Schuljahr 2022/23. Seit mehreren Jahren ist die Schülerzahl an der Viktor-Frankl-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung <kmE>) rückläufig und die Zusammensetzung der Schülerschaft hat sich gewandelt. Die Ergänzung eines gE-Zweiges deckt die Bedarfe und entlastet die beiden bestehenden gE-Förderschulen. 11. Aufhebung der Wallschule und Angliederung des rBFZ Frankfurt-Süd an die Berthold- Simonsohn-Schule zum Schuljahr 2022/23. Im Rahmen der Modellregion inklusive Bildung Frankfurt am Main, die als Gestaltungsfeld 6 im iSEP 2015-2019 verankert war, läuft das stationäre System der Wallschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) jahrgangsweise aus. Ab dem Schuljahr 2021/22 werden keine Schülerinnen und Schüler mehr an dieser Förderschule sein. Das angeschlossene sonderpädagogische regionale Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ Frankfurt-Süd) wird schulorganisatorisch an die Berthold-Simonsohn-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale soziale Entwicklung) angegliedert und verbleibt in der BR Süd. 12. Weitere Maßnahmen zur Kenntnis: An folgenden Grundschulen in der Bildungsregionen Mitte werden zur Kapazitätsanpassung im Bestand die Zügigkeiten erhöht: Brentanoschule [3156], dauerhaft von 2 auf 3 Züge; Engelbert-Humperdinck-Schule [3131], temporär von 3 auf 5 Züge. In der Bildungsregion Süd wird an der Gruneliusschule [3111] die Zügigkeit von 4 auf 5 Züge in der Auslagerung erhöht. Ebenfalls ist als Maßnahme zur Kapazitätsanpassung im Bestand die Entlastung der Michael-Grzimek-Schule bis zur Inbetriebnahme der Grundschule "Auf der Steinern Straße" aufgenommen. Zur Entlastung von Bestandsgrundschulen in den Bildungsregionen Mitte-Nord, Mitte, Ost, Süd und West empfiehlt das Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung (WIB) die folgenden Grundschulbezirke in Abstimmung mit den Grundschulen, Ortsbeiräten und Elternvertretungen zu prüfen und ggf. anzupassen: - Fried-Lübbecke-Schule [3169] / IGS Eschersheim [6090] / Ludwig-Richter-Schule [3120]; - Heinrich-Seliger-Schule [3159] / Astrid-Lindgren-Schule [4301]; - Brentanoschule [3156] / Michael-Ende-Schule [4288] / Kerschensteinerschule [3118]; - Hellerhofschule [3160] / Günderrodeschule [3121] / Ackermannschule [3123]; - Schule am Landgraben [3824] / Schule am Hang [3822]; - Merianschule [3164] / Dahlmannschule [3135] / Linnéschule [3163] / Uhlandschule [3174] / Comeniusschule [3173] / Kirchnerschule [3161] / Valentin-Senger Schule [4395]; - Riedhofschule [3105] / Textorschule [3151] / Martin-Buber-Schule [4208] / Mühlbergschule [3148]; - Eichendorffschule [3138] / Berthold-Otto-Schule [3129] / Boehleschule [3167]; - Fridtjof-Nansen-Schule [3172] / Niddaschule [3103] / Friedrich-List-Schule [3134]; - Adolf-Reichwein-Schule [3124] / Käthe-Kollwitz-Schule [3115]. B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe Punkt A. D. Kosten Der integrierte Schulentwicklungsplan bildet den Rahmen und die Grundlage für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Die Umsetzung der im vorliegenden Schulentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel. Derzeit liegen noch keine genauen Einschätzungen darüber vor, mit welchen Kosten die Umsetzung aller im integrierten Schulentwicklungsplan enthaltenen Projekte verbunden ist. Für die Entscheidung über die Aufnahme der Maßnahmen in zukünftige Haushalte und die jeweilige mittelfristige Finanzplanung werden die jeweiligen Kosten ermittelt. Gemäß § 156 HSchG in Verbindung mit § 90 HSchG trägt der Schulträger die Personalkosten für die Schulsekretärinnen und Schulsekretäre sowie die Schulhausverwalterinnen und Schulhausverwalter. Das entsprechende Personal und die dazugehörigen Finanzmittel sind vom Schulträger zu stellen. Um dieser Pflichtaufgabe nachzukommen, ist eine Ausnahmeregelung bezüglich der Möglichkeit zur Neuschaffung von Planstellen erforderlich. Für die Umsetzung der Maßnahmen im integrierten Schulentwicklungsplan werden folgende zusätzliche Planstellen benötigt: Im Bereich der Schulsekretariate werden folgende Ansätze benötigt: Nr. 4.1: Erhöhung Zügigkeit der Grundschule Heddernheim von 3 auf 5 Züge = 0,5 Planstelle Nr. 4.2, 4.3 und 4.5: jeweils vierzügige integrierte Gesamtschulen als inklusive und ganztägig arbeitende Schule = 4,5 Planstellen Nr. 4.4: eine vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule als inklusive und ganztägig arbeitende Schulen = 1,5 Planstellen Nr. 4.6: Umwandlung der Edith-Stein-Schule zu einer kooperativen Gesamtschule durch Ergänzung eines vierzügigen Gymnasialzweigs = 1,5 Planstellen Nr. 4.7: eine sechszügige gymnasiale Oberstufe an der Georg-August-Zinn-Schule = 1,5 Planstellen Nr. 4.9 und 4.10: jeweils Ergänzung eines gE-Zweiges an einer Förderschule = 1 Planstelle Die Kosten (mittlere Jahreswerte) für eine Planstelle betragen 58.000 Euro für die Stellen in den Schulsekretariaten, die nach Entgeltgruppe 7 TVöD bewertet sind. Insgesamt werden somit 10,5 Planstellen benötigt. Es sind Personalkosten in Höhe von 609.000 Euro zu veranschlagen. Im Bereich der Schulhausverwaltungen werden folgende Ansätze benötigt: Nr. 4.1 Erweiterung einer Grundschule von 3 auf 5-Züge. Hier wird keine zusätzliche SHV-Stelle benötigt. Nr. 4.2, 4.3 und 4.5 im Bereich der vierzügigen IGS ist je IGS 1 Planstelle erforderlich. Nr. 4.4 eine vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule. Hier ist 1 Planstelle erforderlich. Nr. 4.6 Umwandlung einer Haupt- und Realschule in eine kooperative Gesamtschule durch Ergänzung eines vierzügigen Gymnasialzweigs. Hier ist kein zusätzlicher Stellenbedarf erforderlich. Nr. 4.7 eine sechszügige gymnasiale Oberstufe an der Georg-August-Zinn-Schule. Hier ist 1 Planstelle erforderlich. Nr. 4.9 und 4.10: im Bereich der Förderschulen jeweils Ergänzung eines gE-Zweiges. Für die Ergänzungen werden keine zusätzlichen SHV-Stellen benötigt. Für die neu zu errichtenden Schulen (4.2 - 4.5 und 4.7) ergibt sich ein Bedarf von insgesamt 5 Planstellen. Die Eingruppierung erfolgt an Hand der technischen Ausstattungen der Schulen nach der Entgeltgruppe 5 TVöD bis 7 TVöD, mit einem mittleren Jahreswert in Höhe von 52.000 € bis 59.000 €. Hieraus ergeben sich Personalkosten zwischen 260.000 € und 295.000 €. Die hier angegebenen Bedarfe/Planstellen können den Rechtsanspruch auf Ganztag ab 2026 und die sich hieraus ergebenden Öffnungszeiten und Aufgaben der Schulen nicht abdecken. Im Grundschulbereich wird zukünftig eine SHV-Stelle nicht ausreichend sein. Derzeit werden in einer Pilotierung die benötigten Bedarfe für die Stellen der SHV ermittelt und können im Anschluss festgeschrieben werden. Anlage 1_Kurzfassung_iSEP_2020-2029 (ca. 1,1 MB) Anlage 2_Langfassung_iSEP_2020-2029 (ca. 25,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.09.2022, OA 238 Anregung vom 04.10.2022, OA 249 Anregung vom 13.10.2022, OA 261 Anregung vom 13.10.2022, OA 264 Antrag vom 04.09.2022, OF 336/9 Antrag vom 13.09.2022, OF 404/10 Antrag vom 05.09.2022, OF 593/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Antrag vom 15.09.2022, OF 180/15 Antrag vom 21.09.2022, OF 179/15 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2850 Auskunftsersuchen vom 07.10.2022, V 504 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2880 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 182 Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 215 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 18.12.2023, M 228 Antrag vom 12.03.2024, OF 589/11 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5567 Vortrag des Magistrats vom 05.07.2024, M 95 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 29.06.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage M 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU 13. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2022, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 69 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 593/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung); CDU, SPD, FDP, AfD und BFF (= Enthaltung) 10. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 12.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und Volt 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 20 Die SPD-Fraktion formuliert den mündlichen Antrag OF 404/10: "Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 - 2029 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 24.06.2022, M 91, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Auflistung unter Punkt A. "Bildungsregion Mitte-Nord" der Stadtteil Preungesheim hinzugefügt wird." Beschluss: Anregung OA 238 2022 1. Der Vorlage M 91 wird unter Hinweis auf OA 238 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 404/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 13 am 13.09.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 91 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage M 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 91 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 336/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage M 91 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Die Mitglieder des Ortsbeirates 15 geben folgende Erklärung zu Protokoll: "Der Ortsbeirat 15 lehnt den Vortrag des Magistrates vom 24.06.2022, M 91, ab. Trotz der deutlich gestiegenen Schülerzahl in der Primarstufe von 1382 auf 2266 wird davon ausgegangen, dass die Bildungsregion Nord über ausreichend Kapazitäten verfügt, um in der Primarstufe aktuell und zukünftig zu beschulen. Die Michael-Grzimek-Schule ist für dreizügig ausgelegt, beschult aber alle Jahrgänge vierzügig, dieses Jahr sogar fünfzügig, weshalb es notwendig wird, schon jetzt Container zu stellen." 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2022, TO II, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und Volt 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 249 2022 1. Der Vorlage M 91 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 249 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 593/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.10.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage M 91 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage OA 238 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage OA 249 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 91 wird unter Hinweis auf die Anregung OA 264 abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen 1 GRÜNE (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 261 2022 1. Die Vorlage M 91 dient unter Hinweis auf OA 261 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 336/9 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.10.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 91 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in Punkt 4.4. vorgesehene vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost mit Bedarf zum Schuljahr 2022/2023 in ein grundständiges Gymnasium (vierzügig) mit zugehöriger Oberstufe umgewandelt wird. 2. Der Vorlage OA 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 264 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 238 und OA 249) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Plenum) sowie FRAKTION (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Plenum) sowie FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 91 = Ablehnung; OA 238, OA 249, OA 261 und OA 264 = Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 91 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in Punkt 4.4. vorgesehene vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost mit Bedarf zum Schuljahr 2022/2023 in ein grundständiges Gymnasium (vierzügig) mit zugehöriger Oberstufe umgewandelt wird. 2. Der Vorlage OA 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. a) Die Vorlage OA 264 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kunze, Steinhardt, Lobenstein, Frank-Millman und Papke sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 238 und OA 249) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2380, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 40 1

Umsetzung des sechszügigen Ausbaus der Friedrich-Ebert-Schule

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2880 entstanden aus Vorlage: OF 333/11 vom 20.09.2022 Betreff: Umsetzung des sechszügigen Ausbaus der Friedrich-Ebert-Schule Vorgang: M 91/22 Der Magistrat wird gebeten, die bereits begonnenen Planungen zur Sechszügigkeit der Friedrich-Ebert-Schule (Bauphase 0) fortzuführen und die Schule zudem mit konkretem Termin als sechszügig in den integrierten Schulentwicklungsplan aufzunehmen. Begründung: Die Friedrich-Ebert-Schule ist eine integrierte Gesamtschule (IGS) in Seckbach, nahe Huthpark, mit einer guten Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler aus den angrenzenden Stadtteilen. Die Friedrich-Ebert-Schule ist die älteste Ganztagsschule Deutschlands und seit 2017 als Umweltschule ausgezeichnet. Es können an der Schule vier Abschlüsse erworben werden: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, die Versetzung in die Eingangsstufe der gymnasialen Oberstufe (VE) und berufsorientierender Abschluss (relevant für inklusiv beschulte Jugendliche). Aktuell werden die Jahrgänge fünf bis zehn vier- bzw. dreizügig beschult. Im Schuljahr 2020/21 hat eine Arbeitsgruppe bestehend aus Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitung und Architektinnen und Architekten des Amts für Bau und Immobilien (ABI, 25.S4 Projektteam "Schulbau beschleunigen") ein Benutzerbedarfsverfahren durchlaufen (Bauphase 0), um Raum für die Sechszügigkeit zu schaffen. Beauftragt wurde die Prüfung der Sechszügigkeit von Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen. Erarbeitete Baupläne, Protokolle sowie ein innovatives und flexibles pädagogisches Konzept (Lernen in Lernateliers, digitales Lernen mit Tablets, Projektarbeit) liegen dem Amt vor. Aktuell stockt die Fortführung der Planung allerdings. Der Ortsbeirat 11 unterstützt den Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule und damit die Stärkung des Schulstandorts in Seckbach und fordert den Magistrat auf, weitere Planungen aufsetzend auf Bauphase 0 vorzunehmen und den Ausbau zu forcieren. Im integrierten Schulentwicklungsplan (M 91) steht aktuell "Erweiterung auf 6-Zügigkeit geplant. Voraussichtliche Betriebsreife kann noch nicht benannt werden." Dies soll mit einem konkreten Zieltermin hinterlegt werden. Der Ausbau kann in Form einer Aufstockung des Gebäudes erfolgen. Dadurch ist keine zusätzliche Flächenversiegelung nötig. Zudem kann der Schulbetrieb während der Bautätigkeit weiter im Gebäude, ergänzt um einige Container, erfolgen. Im integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt (M 91) wird für die Bildungsregion Ost davon ausgegangen, dass bis zum Schuljahr 2029/30 möglicherweise bis zu 600 Schulplätze in der Sekundarstufe I fehlen. Durch einen Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule könnte dies abgefedert werden, da 300 neue Schulplätze entstehen. Mit dem Ausbau kann auch speziell dem Mangel an Plätzen in der gymnasialen Mittelstufe im Frankfurter Osten begegnet werden, da die Mittelstufe an der Friedrich-Ebert-Schule absolviert werden kann. Der Schritt danach auf die gymnasiale Oberstufe funktioniert in Frankfurt gut und die Verfügbarkeit von Plätzen ist hier eher unkritisch. Der Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule unterstützt das Konzept IGS mit seiner Durchlässigkeit zwischen unterschiedlichen Schullaufbahnen, gemeinsamen und gleichzeitig auch individuell angepassten Lernen. In der vierten Klasse (Grundschule) eine Prognose über die schulische Laufbahn und den erwarteten Abschluss von Schülerinnen und Schülern zu machen, ist schwer und fehleranfällig. In einer IGS haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich zu orientieren und - bestmöglich unterstützt durch Lehrerinnen und Lehrern - ihren schulischen Weg zu finden. Weiterhin wird durch den Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule unterstützt, dass die Schule ihr pädagogisches Konzept in einem passenden räumlichen Rahmen fortführen kann. Zum flexiblen und digitalen Lernen passen alte Raumkonzepte mit Klassenräumen und Fluren nicht mehr. Ein Ausbau bietet die Möglichkeit, nicht nur mehr Raum für neue Schülerinnen und Schüler zu schaffen, sondern diesen auch modern und zukunftsfähig zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Antrag vom 12.03.2024, OF 589/11 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1996 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Umsetzung des sechszügigen Ausbaus der Friedrich-Ebert-Schule

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 589/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Umsetzung des sechszügigen Ausbaus der Friedrich-Ebert-Schule Vorgang: M 91/22; OM 2880/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bereits begonnenen Planungen zur Sechszügigkeit der Friedrich-Ebert-Schule (Bauphase 0) fortzuführen und die Schule zudem mit konkretem Termin als sechszügig in den integrierten Schulentwicklungsplan aufzunehmen Für den sechszügigen Ausbaus der Friedrich-Ebert-Schule sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Friedrich-Ebert-Schule ist eine integrierte Gesamtschule (IGS) in Seckbach, nahe Huthpark, mit einer guten Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler aus den angrenzenden Stadtteilen. Es können an der Schule vier Abschlüsse erworben werden: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, die Versetzung in die Eingangsstufe der gymnasialen Oberstufe (VE) und berufsorientierender Abschluss (relevant für inklusiv beschulte Jugendliche). Aktuell werden die Jahrgänge fünf bis zehn vier- bzw. dreizügig beschult. Im Schuljahr 2020/21 hat eine Arbeitsgruppe bestehend aus Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitung und Architektinnen und Architekten des Amts für Bau und Immobilien (ABI, 25.S4 Projektteam "Schulbau beschleunigen") ein Benutzerbedarfsverfahren durchlaufen (Bauphase 0), um Raum für die Sechszügigkeit zu schaffen. Der Ortsbeirat 11 unterstützt den Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule und damit die Stärkung des Schulstandorts in Seckbach und fordert den Magistrat auf, weitere Planungen aufsetzend auf Bauphase 0 vorzunehmen und den Ausbau zu forcieren Im integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt (M 91) wird für die Bildungsregion Ost davon ausgegangen, dass bis zum Schuljahr 2029/30 möglicherweise bis zu 600 Schulplätze in der Sekundarstufe I fehlen. Durch einen Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule könnte dies abgefedert werden, da 300 neue Schulplätze entstünden. Mit dem Ausbau kann auch speziell dem Mangel an Plätzen in der gymnasialen Mittelstufe im Frankfurter Osten begegnet werden, da die Mittelstufe an der Friedrich-Ebert-Schule absolviert werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2880 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 589/11 wurde zurückgezogen.

Beratung im Ortsbeirat: 4