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Reflexion

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Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf GriesheimNord

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2022, OF 589/6 Betreff: Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf Griesheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat plant die Verlegung der Veranstaltungen und Feste vom Festplatz auf das Rebstockgelände. Da die damit verbundenen Beeinträchtigungen nicht nur die Bewohner auf dem Rebstockgelände und dem Kuhwald betreffen, sondern auch die nördlichen Stadtteilteile Griesheims, wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen: 1. Welche Maßnahmen ergriffen werden, um den Lärmpegel, der zusätzlich zu dem Autobahnlärm die Bewohner dieser Teile Griesheims (Neufeld und Lindenhag) beschallt, zu verhindern und 2. welche Maßnahmen vor Umzug des Festplatzes ergriffen werden, um das Fremdparken in diesem Bereich zu unterbinden. Begründung: Schon heute werden die Anwohner mit Lärm überstrapaziert. Denn zu dem Lärm von der Autobahn bekommen sie die Musik, die bei Veranstaltungen auf dem Rebstockgelände stattfinden, mit. Schon heute werden keine Lärmpausen in Bezug auf die Musik eingehalten. Die Vorstellung, dass nun auch noch die Geräuschkulisse eines Festplatzes hinzukommen und dazu der Parkplatzsuchverkehr, verursacht bei den Anwohnern Beklemmungen. In diesem Bereich befinden sich die beiden Stadtteilteile Neufeld und Lindenhag. Außerdem befindet sich dort das Naherholungsgebiet des Nied-Waldes als auch mehrere Kleingartenanlagen. Letztere werden von den Kleingärtnern sehr häufig mit Autos angefahren. Diese suchen schon heute ihre Parkplätze. Die Umsiedlung eines solchen Festplatzgeländes muss daher so vonstatten gehen, sollte es wirklich erfolgen, dass die jetzt dort im Umfeld lebenden Menschen nicht weiter zu den bestehenden Problemen beschallt und in ihrem Erholungswunsch beeinträchtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 498 2022 Die Vorlage OF 589/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf GriesheimNord

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 498 entstanden aus Vorlage: OF 589/6 vom 18.09.2022 Betreff: Griesheim: Verlegung des Festplatzes auf das Rebstockgelände - Auswirkungen auf Griesheim-Nord Der Magistrat plant die Verlegung der Veranstaltungen und Feste vom Festplatz auf das Rebstockgelände. Da die damit verbundenen Beeinträchtigungen nicht nur die Bewohner auf dem Rebstockgelände und dem Kuhwald betreffen, sondern auch die nördlichen Stadtteilteile Griesheims, wird der Magistrat aufgefordert mitzuteilen: 1. w elche Maßnahmen ergriffen werden, um den Lärmpegel, der zusätzlich zu dem Autobahnlärm die Bewohner dieser Teile Griesheims (Neufeld und Lindenhag) beschallt, zu verhindern und 2. welche Maßnahmen vor Umzug des Festplatzes ergriffen werden, um das Fremdparken in diesem Bereich zu unterbinden. Begründung: Schon heute werden die Anwohner mit Lärm überstrapaziert. Denn zu dem Lärm von der Autobahn bekommen sie die Musik, die bei Veranstaltungen auf dem Rebstockgelände stattfinden, mit. Schon heute werden keine Lärmpausen in Bezug auf die Musik eingehalten. Die Vorstellung, dass nun auch noch die Geräuschkulisse eines Festplatzes hinzukommen und dazu der Parkplatzsuchverkehr, verursacht bei den Anwohnern Beklemmungen. In diesem Bereich befinden sich die beiden Stadtteilteile Neufeld und Lindenhag. Außerdem befindet sich dort das Naherholungsgebiet des Nied-Waldes als auch mehrere Kleingartenanlagen. Letztere werden von den Kleingärtnern sehr häufig mit Autos angefahren. Diese suchen schon heute ihre Parkplätze. Die Umsiedlung eines solchen Festplatzgeländes muss daher so vonstattengehen, sollte es wirklich erfolgen, dass die jetzt dort im Umfeld lebenden Menschen nicht weiter zu den bestehenden Problemen beschallt und in ihrem Erholungswunsch beeinträchtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 900 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4