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Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau „Klosterhofstraße“
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 entstanden aus Vorlage: OF 357/6 vom 01.04.2012 Betreff: Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße" Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob der geplante Neubau der Kita "Klosterhofstraße" nicht besser auf dem Grundstück des in der Blauländchenstraße befindlichen Abenteuerspielplatzes anstelle des angedachten städtischen Grundstücks im Bereich der unbebauten Klosterhofstraße verwirklicht werden kann. Auf dem dadurch frei verfügbaren Grundstück in der Klosterhofstraße wird dann im Tausch ein neuer Abenteuerspielplatz errichtet. Begründung: Die Erschließung und die verkehrliche Anbindung der im unbebauten Bereich der Klosterhofstraße angedachten neuen Kita sind problematisch, da hier nur ein schmaler, befestigter Feldweg vorhanden ist. Notwendige Grundstückskäufe von privaten Gartenbesitzern zur Verbreiterung des Weges sind mit Kosten und erheblichen zeitlichen Verzögerungen verbunden. Die im Stadtteil entwickelte Idee vom Tausch der beiden Grundstücke, nämlich die Kita auf dem städtischen Gelände des Abenteuerspielplatzes an der Blauländchenstraße (Bild Ziffer 1.) zu verwirklichen, und stattdessen den Abenteuerspielplatz auf das angedachte Gelände der Kita (Bild Ziffer 2.) zu verlegen, sollte daher vom Magistrat auf seine Realisierbarkeit hin geprüft werden. Die Kita wäre an der Straße gelegen und der Abenteuerspielplatz könnte im Verbund mit dem Kinderspielplatz "Alter Friedhof" ein Treffpunkt für Kinder aller Altersgruppen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Antrag vom 18.12.2012, OF 593/6 Anregung vom 22.01.2013, OA 305 Antrag vom 11.08.2016, OF 132/6 Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 106 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße"
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Betreff: Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße" Der an der Blauländchenstraße befindliche Abenteuerspielplatz mit Bolzplatz befindet sich baurechtlich im Außenbereich, ist aber nicht Bestandteil der angrenzenden Landschafsschutzzone. Aus erschließungsrechtlicher Sicht ist eine Bebauung der Fläche grundsätzlich möglich. Im Rahmen der Baumaßnahme ist je nach Gestaltung eine Verlängerung des Gehweges auf der westlichen Straßenseite der Blauländchenstraße erforderlich. Auf dem Grundstück befinden sich umfangreiche Baumbestände, so dass die Belange der Unteren Naturschutzbehörde betroffen sind. Grundsätzlich hat die Untere Naturschutzbehörde einer Bebauung dieser Fläche zugestimmt, sofern im weiteren Verfahren frühzeitig die weiteren Details zum Schutz und Ausgleich der Bäume eingebracht und abgestimmt werden. Vor diesem Hintergrund scheint eine Bebauung des Abenteuerspielplatzes möglich, eine endgültige Aussage und baurechtliche Beurteilung kann erst nach Vorlage detaillierter Planungen durch die Bauaufsichtsbehörde erfolgen. Eine Verlagerung des Bolzplatzes auf die unbebaute Fläche an der Klosterhofstraße am " Alten Friedhof" wird durch das verwaltende Grünflächenamt als kritisch eingestuft, da sich diese Fläche direkt an der Wohnbebauung befindet und mit Problemen der Anwohner aufgrund der Lärmbelästigung durch die Jugendlichen zu rechnen ist. Der vorgeschlagene Grundstückstausch wird aus diesem Grund vom Grünflächenamt abgelehnt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Antrag vom 18.12.2012, OF 593/6 Anregung vom 22.01.2013, OA 305 Antrag vom 24.04.2013, OF 718/6 Anregung vom 16.05.2013, OA 380 Antrag vom 11.08.2016, OF 132/6 Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 106
Zeilsheim: KitaNeubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2012, OF 593/6 Betreff: Zeilsheim: Kita-Neubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen Vorgang: V 352/12 OBR 6; ST 1007/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, alle erforderlichen Mittel und Wege für einen zügigen Baubeginn einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitzustellen und evtl. Hindernisse schleunigst zu beseitigen. Die eingerichtete Taskforce für Kita-Plätze in Zeilsheim ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass eine schnelle Lösung neben der Nutzung des Zentrums Blauländchenstraße derzeit nur ein Neubau für bis zu 6 Gruppen auf dem oberen Teil vom Gelände des Abenteuerspielplatzes ist. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau "Klosterhofstraße" sollen transferiert werden, da dieser Standort nicht realisierbar ist. Begründung: Bereits in der V352/2012 hat der Ortsbeirat auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, den Abenteuerspielplatz mit Ausnahme des Bolzplatzes zu nutzen. Nun ist die Taskforce unabhängig zu dem gleichen Ergebnis gelangt, dass sich nur dieser Standort hervorragend eignet, zügig einen größeren Neubau umzusetzen. Alternativen wären derzeit nur ein kleinerer Neubau auf dem Gelände des Zentrums Blauländchenstraße (nur bis 4 Gruppen wegen des Baumbestandes), Westhöchster Straße (fehlender Bebauungsplan) und Kirche Rombergstraße 63 (ganzheitliches Konzept erforderlich). Da sich an der Situation der Kinderzahlen in Zeilsheim kaum etwas geändert hat, ist eine zukunftsorientiere Lösung geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 305 2013 Die Vorlage OF 593/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP
Beratung im Ortsbeirat: 4
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