Reflexion
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Konsolidierter Gesamtabschluss 2017 der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss)
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 201 Betreff: Konsolidierter Gesamtabschluss 2017 der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss) Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den konsolidierten Gesamtabschluss 2017 für die Stadt Frankfurt am Main wie folgt aufgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: Die Gesamtvermögensrechnung mit einer Summe von 24.037.189.886,39 €, den Konzernjahresfehlbetrag nach Anteilen Dritter von 32.846.901,63 €, und den Konzernbilanzgewinn von 660.774.373,54 €. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über ein umfassendes Beteiligungsportfolio. Ein großer Aufgabenbereich wird heute durch eine Vielzahl von Gesellschaften, Betrieben und Institutionen in unterschiedlicher Rechtsform erfüllt. Im Wesentlichen handelt es sich um Unternehmen in privater Rechtsform, aber auch um Sondervermögen in Form der Eigenbetriebe bzw. der Zusatzversorgungskasse. Der vorgelegte konsolidierte Gesamtabschluss 2017 liefert den Blick auf sämtliches Vermögen, sämtliche Schulden, das Gesamteigenkapital, das Gesamtergebnis und die Gesamtfinanzrechnung der Stadt Frankfurt am Main. Im Gegensatz zum Beteiligungsbericht, der den Fokus auf die einzelnen Gesellschaften und Betriebe legt, stellt der Gesamtabschluss die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzlage der Stadt Frankfurt am Main als rechtliche und wirtschaftliche Einheit unter Eliminierung / Konsolidierung sämtlicher konzerninterner Verflechtungen dar. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Gesamtvermögens-, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung befinden sich im Anhang (Kapitel 2.5). Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Konzerns Stadt Frankfurt am Main ist im Konsolidierungsbericht (Kapitel 2.6) erläutert. Der konsolidierte Gesamtabschluss 2017 wurde nach den Bestimmungen der HGO und GemHVO aufgestellt und an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Er wird nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage _Konsolidierter_Gesamtabschluss_2017 (ca. 774 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.02.2019, OF 587/9 Antrag vom 04.02.2019, OF 594/9 Auskunftsersuchen vom 14.02.2019, V 1152 Vortrag des Magistrats vom 29.07.2019, M 99 Vortrag des Magistrats vom 11.11.2019, M 194 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3486, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 20 16
Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Bushaltestellen in Höhe der Stadtbahnstation „Am Lindenbaum“ (Anschluss an M 201)
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 594/9 Betreff: Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Bushaltestellen in Höhe der Stadtbahnstation "Am Lindenbaum" (Anschluss an M 201) Vorgang: M 201/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft zu geben, auf welcher planungsrechtlichen Grundlage die Bushaltestellen in Höhe der U-Bahn-Haltestelle Am Lindenbaum erhöht ausgeführt wurden. Begründung: Nach den mit der Vorlage M 201 vom 16.11.2015 vorgestellten Plänen, die der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße zugrundegelegt wurden, ist für die Haltestellen auf Höhe der U-Bahn-Station Am Lindenbaum eine Markierung eingezeichnet, die an keiner Stelle der Pläne weiter erläutert wurde. Insbesondere enthält die Legende keinen Hinweis auf die Bedeutung dieser Markierung. Sofern also nicht an anderer Stelle auf die Bedeutung der Markierung hingewiesen wurde, muss davon ausgegangen werden, dass keine der zustimmungspflichtigen Institutionen ordnungsgemäß über dieses Detail der Pläne informiert wurde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1152 2019 Die Vorlage OF 594/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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