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Reflexion

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Einrichtung einer Sperrflächen im Einmündungsbereich Apostelstraße/Ecke Triftstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2022, OF 596/5 Betreff: Einrichtung einer Sperrflächen im Einmündungsbereich Apostelstraße/Ecke Triftstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Bereich der Einmündung Apostelstraße /Ecke Triftstraß - Höhe Hausnummer 43 - eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) zu markieren. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich häufig zugeparkt wird. Dadurch ist die Sicht so eingeschränkt, dass ein Einfädeln in den fließenden Verkehr nur schwer möglich ist. Die Maßnahme würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3162 2022 Die Vorlage OF 596/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Einrichtung einer Sperrfläche im Einmündungsbereich Apostelstraße/Ecke Triftstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3162 entstanden aus Vorlage: OF 596/5 vom 08.11.2022 Betreff: Einrichtung einer Sperrfläche im Einmündungsbereich Apostelstraße/Ecke Triftstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Einmündung Apostelstraße/Ecke Triftstraße in Höhe der Hausnummer 43 - eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) zu markieren. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich häufig zugeparkt wird. Dadurch ist die Sicht so eingeschränkt, dass ein Einfädeln in den fließenden Verkehr nur schwer möglich ist. Die Maßnahme würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 923 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

Beratung im Ortsbeirat: 4