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Reflexion

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Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohner_innen der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2016, OF 6/7 Betreff: Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohner_innen der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a Den Zugang zum Internet kann man mittlerweile als allgemein notwendig bezeichnen. Dies gilt auch für die geflüchteten Menschen, die in der Unterkunft im Seegewann 19a leben. Sie benötigen dieses zum Beispiel: - für den Zugang zum Informationsportal der Stadt Frankfurt - für die online-Bewerbung für einen Kita-Platz - um sich über die Angebote der Sprach- und Integrationskurse zu informieren - für die Nutzung der zahlreichen kostenlosen Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache - um mit Verwandten und Freunden in Kontakt bleiben zu können. Die Stadt Frankfurt hat offensichtlich versäumt, bei der Anmietung der Unterkunft in Seegewann mit dem Betreiber die Einrichtung von WLAN verbindlich zu regeln, so dass den Bewohner_innen die oben genannten Möglichkeiten bislang nicht zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt beantragt der Ortsbeirat: Der Magistrat der Stadt Frankfurt als Auftraggeber - und damit politisch verantwortlich für die Ausgestaltung der Unterkünfte - hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Unterkunft im Seegewann zeitnah die Einrichtung eines für die Bewohner zugänglichen WLAN erfolgt, da dies für die dort lebenden Menschen eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration ist. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 07.06.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 180 2016 Die Vorlage OF 6/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und FDP gegen CDU, BFF und REP (= Ablehnung)

Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 180 entstanden aus Vorlage: OF 6/7 vom 23.05.2016 Betreff: Bereitstellung eines Internetzugangs für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Seegewann 19a Den Zugang zum Internet kann man mittlerweile als allgemein notwendig bezeichnen. Dies gilt auch für die geflüchteten Menschen, die in der Unterkunft im Seegewann 19a leben. Sie benötigen diesen zum Beispiel - für den Zugang zum Informationsportal der Stadt Frankfurt; - für die Online-Bewerbung für einen Kita-Platz; - um sich über die Angebote der Sprach- und Integrationskurse zu informieren; - für die Nutzung der zahlreichen kostenlosen Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache; - um mit Verwandten und Freunden in Kontakt bleiben zu können. Die Stadt Frankfurt hat offensichtlich versäumt, bei der Anmietung der Unterkunft im Seegewann mit dem Betreiber die Einrichtung von WLAN verbindlich zu regeln, sodass den Bewohnerinnen und Bewohnern die oben genannten Möglichkeiten bislang nicht zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat als Auftraggeber - und damit politisch verantwortlich für die Ausgestaltung der Unterkünfte - gebete n, dafür Sorge zu tragen, dass für die Unterkunft im Seegewann zeitnah die Einrichtung eines für die Bewohnerinnen und Bewohner zugänglichen WLAN erfolgt, da dies für die dort lebenden Menschen eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Integration ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1188 Aktenzeichen: 51

Beratung im Ortsbeirat: 4