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Linienbusse Nummer 63 sollen an der Endhaltestelle „GravensteinerPlatz“ vorfahren
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2023, OF 603/10 Betreff: Linienbusse Nummer 63 sollen an der Endhaltestelle "Gravensteiner-Platz" vorfahren Der Magistrat bittet die VGF, den Busfahrer/innen eine Anweisung zu geben, dass Fahrgäste immer in Höhe des Haltestellenschildes (Abfahrt) und dem Wartehäuschen aussteigen sollen. Begründung: Wenn ein Linienbus nicht zur Abfahrposition vorgefahren ist, muss ein zweiter ankommender Bus Fahrgäste in Höhe der abgesenkten Schulhofeinfahrt aussteigen lassen. Dies bedeutet trotz abgesenkter Türen einen für viele Fahrgäste schwierigen Höhenunterschied. Die Ruhezeiten können auch im vorderen Teil der Haltestelle Höhe Abfahrtsschild genommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 8 Vor der Beschlussfassung erhält der Tenor den folgenden Wortlaut: "Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um den Busfahrerinnen und Busfahrern eine Anweisung zu geben, die Fahrgäste immer in der Höhe des Haltestellenschildes (Abfahrt) und des Wartehäuschens aussteigen zu lassen, bzw. um diese an die bereits in der Vergangenheit dazu getroffene Vereinbarung zu erinnern." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4024 2023 Die Vorlage OF 603/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Linienbusse der Buslinie 63 sollen an der Endhaltestelle „GravensteinerPlatz“ vorfahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4024 entstanden aus Vorlage: OF 603/10 vom 18.05.2023 Betreff: Linienbusse der Buslinie 63 sollen an der Endhaltestelle "Gravensteiner-Platz" vorfahren Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um den Busfahrerinnen und Busfahrern eine Anweisung zu geben, die Fahrgäste immer in der Höhe des Haltestellenschildes (Abfahrt) und des Wartehäuschens aussteigen zu lassen, bzw. um diese an die bereits in der Vergangenheit dazu getroffene Vereinbarung zu erinnern. Begründung: Wenn ein Linienbus nicht zur Abfahrposition vorgefahren ist, muss ein zweiter ankommender Bus Fahrgäste in Höhe der abgesenkten Schulhofeinfahrt aussteigen lassen. Dies bedeutet trotz abgesenktem Bus einen für viele Fahrgäste schwierigen Höhenunterschied. Die Ruhezeiten können auch im vorderen Teil der Haltestelle in der Höhe des Abfahrtsschilds genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1632 Aktenzeichen: 32-1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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