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Wendehammer Bernadottestraße 33 - 39
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2015, OF 605/8 Betreff: Wendehammer Bernadottestraße 33 - 39 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu veranlassen, dass im Wendehammer Bernadottestraße 33 bis 39 - das widerrechtliche Zuparken des Wendehammers durch verstärkte Kontrollen unterbunden wird, - die zum Teil widersprüchliche Beschilderung in Verbindung mit der Fahrbahnmarkierung vereinheitlicht wird und - während der Öffnungszeit des Kindergartens / Horts Flächen im Wendehammer für den Bring- und Holverkehr ausgewiesen werden. Begründung: Der Wendehammer ist teilweise mit eingeschränktem und teilweise mit absolutem Halteverbot gekennzeichnet. Dazu passt teilweise die Fahrbahnmarkierung nicht. Die unterschiedliche Beschilderung ist nicht nachvollziehbar. Für den im Wendehammer befindlichen Kindergarten / Hort sollte für den unvermeidliche Bring- und Holverkehr mit Fahrzeugen während der Öffnungszeit eine ausreichend Fläche ausgewiesen werden. Durch verstärkte Kontrollen ist zu unterbinden, dass durch widerrechtliches Parken der Bring- und Holverkehr erschwert wird und dass außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens das Durchqueren das Wendehammers (insbesondere für Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle) erschwert oder gar verhindert wird. An verschiedenen Stellen im Wendehammer sind für das Durchqueren die Bordsteinkanten abgesenkt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4223 2015 Die Vorlage OF 605/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wendehammer Bernadottestraße 33 bis 39
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4223 entstanden aus Vorlage: OF 605/8 vom 12.05.2015 Betreff: Wendehammer Bernadottestraße 33 bis 39 Der Magistrat wird gebeten, im Wendehammer Bernadottestraße 33 bis 39 - das widerrechtliche Zuparken des Wendehammers durch verstärkte Kontrollen zu unterbinden; - die zum Teil widersprüchliche Beschilderung in Verbindung mit der Fahrbahnmarkierungen zu vereinheitlichen; - während der Öffnungszeit des Kindergartens/Horts Flächen im Wendehammer für den Bring- und Holverkehr auszuweisen. Begründung: Der Wendehammer ist teilweise mit eingeschränktem und teilweise mit absolutem Halteverbot gekennzeichnet. Dazu passt teilweise die Fahrbahnmarkierung nicht. Die unterschiedliche Beschilderung ist nicht nachvollziehbar. Für den im Wendehammer befindlichen Kindergarten/Hort sollte für den unvermeidlichen Bring- und Holverkehr mit Fahrzeugen während der Öffnungszeit eine ausreichend Fläche ausgewiesen werden. Durch verstärkte Kontrollen ist zu unterbinden, dass durch widerrechtliches Parken der Bring- und Holverkehr erschwert wird und dass außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens das Durchqueren das Wendehammers (insbesondere für Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle) erschwert oder gar verhindert wird. An verschiedenen Stellen im Wendehammer sind für das Durchqueren die Bordsteinkanten abgesenkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1327 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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