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Reflexion

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Eigentum verpflichtet, auch das an Straßen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4969 entstanden aus Vorlage: OF 876/2 vom 02.08.2019 Betreff: Eigentum verpflichtet, auch das an Straßen Vorgang: OM 3595/18 OBR 2; ST 855/19 1. Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der Heinrich-Hertz-Straße zwischen Franklinstraße und Voltastraße die Eigentümerin bzw. den Eigentümer des Teilstücks aufzufordern, die Schäden an der Straße zu beheben, um weiterhin ein sicheren Verkehr auf besagter Straße zu ermöglichen. Von einer Enteignung ist jedoch im konkreten Fall abzusehen. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 2. welche weiteren Straßenabschnitte im Ortsbezirk sich in Privateigentum befinden, 3. in welchem Zustand sich diese Straßenabschnitte befinden und ob diese durch die Eigentümerinnen/Eigentümer in Stand gehalten werden, 4. inwieweit diese Straßenabschnitte für den reibungslosen Verkehr in der Stadt wichtig sind und 5. welche weiteren Maßnahmen der Magistrat für geeignet erachtet, um sowohl im konkreten Fall als auch allgemein für ähnlich gelagerte Fälle die Instandhaltung bzw. Instandsetzung privater Straßen innerhalb des öffentlichen Straßennetzes zu gewährleisten und im Zweifel auch durchzusetzen. Begründung: Der Magistrat gibt in seiner Stellungnahme vom 13.05.2019, ST 855, auf die Vorlage vom 10.09.2018, OM 3595, zur Kenntnis, selbst nicht wegen der Straßenschäden an der Heinrich-Hertz-Straße tätig werden zu können, da sich diese in Privatbesitz befinde. Es sei an Artikel 14 des deutschen Grundgesetzes verwiesen. Gemäß der Absätze 1 und 3 sollte sicher auf eine Enteignung verzichtet werden, sofern im konkreten Fall der öffentliche Nutzen des Straßenabschnittes eher gering ist. Allerdings sollten Eigentümerinnen und Eigentümer selbst Absatz 2 nicht außer Acht lassen: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3595 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 855 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2090 Antrag vom 27.02.2023, OF 606/2 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3710 Aktenzeichen: 66 0

Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 586/2 Betreff: Schadhaften Straßenbelag Heinrich-Hertz-Straße ausbessern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den schadhaften Straßenbelag im oberen Abschnitt der Heinrich-Hertz-Straße -zwischen Franklinstraße und Voltastraße- unverzüglich auszubessern. Begründung: Die Sackgasse wird von Autos, Fahrrädern und Fußgängern gleichermaßen genutzt. Über dies eist die Haltestelle "Am Dammgraben", sowie verschiedene Geschäfte, Ärzte, Restaurants, Physiotherapie usw. zu erreichen. Aktuell stellt der massive Schaden im Boden mit großen Löchern und Defekten akute Sturz- und damit Verletzungsgefahr insbesondere für Fußgänger und Zweiradfahrer dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.02.2023, OF 606/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 586/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3710 2023 1. Die Vorlage OF 586/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 606/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 606/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4