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Ankauf von Flurstücken in der Gemarkung Oberrad zur Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.01.2013, M 12 Betreff: Ankauf von Flurstücken in der Gemarkung Oberrad zur Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: Hildegard Hohner, Tambourweg 3, 63071 Offenbach am Main Kaufgrundstück: Gemarkung Oberrad, Bezirk 38 Flur 38, Nr. 35/0 hält 320 m2 Nr. 36/0 hält 438 m2 Nr. 37/0 hält 5.992m2 zusammen: 6.750 m2 Kaufpreis: 155.000,-- € Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten der Stadt. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung (2007 - 2013) Begründung: Es ist beabsichtigt, die Sportanlage Beckerwiese um ein drittes Spielfeld zu erweitern. Diese Maßnahme geht auf eine Initiative des Ortsbeirates zurück. Hierfür werden unter anderem die Grundstücke Flur 38, Nr. 35/0, 36/0 und 37/0 benötigt. Der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte festgestellte aktuelle Bodenrichtwert von 15,-- €/m2 bezieht sich auf Erwerbsgartenbau, während die Richtwertkarte in unmittelbarer Nachbarschaft einen Preis von 42,-- €/m2 (Freizeitgärten) ausweist. Der verhandelte Kaufpreis von 155.000,-- € ist in Anbetracht der vorgesehenen höherwertigen Nutzung als Sportfläche angemessen. Der Durchschnittspreis von 22,96 €/m2 berücksichtigt, dass nur ein Teil der Fläche für die Sportanlage benötigt wird und stellt ein Verhandlungsergebnis dar. Weitere Angaben zur Verrechnung: 1. Die Höhe des Haushaltsansatzes der Verrechnungsstelle: 19.814.000,-- € 2. Im Haushaltsjahr bereits verausgabt: 7.503.481,-- € 3. Verfügbare Mittel zum Zeitpunkt des beabsichtigten Erwerbs: Nicht vorhersehbar, da u. a. nicht bekannt ist, wann Beschlussfassung durch die städtischen Gremien erfolgt. Anlage 1 (ca. 302 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.05.2013, OF 606/5 Antrag vom 06.11.2017, OF 664/5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 23.01.2013 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 22.02.2013, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2013, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2013, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP Beschlussausfertigung(en): § 2834, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2013 Aktenzeichen: 23 10
Ankauf von Flurstücken in der Gemarkung Oberrad zur Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese hier: Einrichtung einer für Bundesjugendspiele tauglichen Kleinsportanlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2013, OF 606/5 Betreff: Ankauf von Flurstücken in der Gemarkung Oberrad zur Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese hier: Einrichtung einer für Bundesjugendspiele tauglichen Kleinsportanlage Vorgang: M 12/13 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es möglich ist, auf dem Areal, auf dem das dritte Spielfeld für die SpVgg Oberrad 05 errichtet werden soll, auch eine für die Durchführung von Bundesjugendspielen taugliche Kleinsportanlage unterzubringen. Begründung: Im Vorschlag des Magistrates vom 18.01.2013, M 12, führt dieser aus, dass nur ein Teil der anzukaufenden Fläche für die Sportanlage benötigt wird. Es wäre daher gewinnbringend für die Oberräderinnen und Oberräder, wenn auf der nicht für die Sportanlage der SpVgg Oberrad 05 benötigten Fläche eine für Bundesjugendspiele taugliche Kleinsportanlage errichtet werden würde. Die Schülerinnen und Schüler der Gruneliusschule könnten dort z.B. ihre Bundesjugendspiele veranstalten. Bislang müssen die Klassen immer zur Sportanlage in der Babenhäuser Landstraße fahren. Aber nicht nur die Schülerinnen und Schüler würden von dieser Anlage profitieren, sondern auch die Oberräder Vereine. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.01.2013, M 12 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 24.05.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2262 2013 Die Vorlage OF 606/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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