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Reflexion

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Bebauungsplan südlich Rödelheimer Landstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 606/7 Betreff: Bebauungsplan südlich Rödelheimer Landstraße Der Bebauungsplan wurde am 25.03.2014 dem Ortsbeirat vorgestellt. Die Problematik der Emissionen durch die Gewerbebetriebe H. & C. Fermont GmbH & Co. KG und Schleifmittelwerk Burka-Kosmos GmbH haben zu einer Zerstückelung des Gebietes in Gewerbenutzung sowie Misch und Wohnbebauung geführt. Dies vorweggeschickt fragen wir den Magistrat: Welche Gewerbetriebe können trotz der genannten Beschränkung angesiedelt werden oder führen die Emissionsgrenzen zwangsläufig zur ausschließlichen Ansiedlung von Einzelhandel oder Büroräumen? Laut des Masterplans "Industrie" werden vor allem Industrieflächen benötigt. Ist vor diesem Hintergrund die Ansiedlung von produzierendem Gewerbe im Gewerbegebiet südlich der Rödelheimer Landstraße möglich? Aus welchen Gründen spricht sich der Magistrat trotz der guten angebundenen Fläche gegen eine reine Misch- und Wohnbebauungsnutzung aus? Wann kann der Ortsbeirat 7 mit einem gültigen Bebauungsplan rechnen? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der die farbechten - LINKE. wird über die Fragen 1 bis 3 getrennt von der Frage 4 abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1559 2016 1. Die Fragen 1 bis 3 der Vorlage OF 606/7 werden abgelehnt. 2. Der Frage 4 der Vorlage OF 606/7 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1.: SPD, FARBECHTE und GRÜNE gegen CDU, BFF, FDP und REP (= Annahme) zu 2.: Einstimmige Annahme

Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1559 entstanden aus Vorlage: OF 606/7 vom 04.01.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Der Bebauungsplan wurde am 25.03.2014 dem Ortsbeirat vorgestellt. Die Problematik der Emissionen durch die Gewerbebetriebe H. & C. Fermont GmbH & Co. KG und Schleifmittelwerk Burka-Kosmos GmbH haben zu einer Zerstückelung des Gebietes in Gewerbenutzung sowie Misch- und Wohnbebauung geführt. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wann kann der Ortsbeirat 7 mit einem gültigen Bebauungsplan rechnen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 553 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4