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Lärmschutz an der A 5 kann sogar profitabel sein
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1685 entstanden aus Vorlage: OF 561/12 vom 02.03.2020 Betreff: Lärmschutz an der A 5 kann sogar profitabel sein Vorgang: OM 280/16 OBR 12; ST 1691/18 Der Magistrat wird gebeten, über den Status der Bauplanung und des Flächenankaufs für den Lärmschutzwall westlich von Kalbach (Bebauungsplan B 840) zu berichten: 1. Welche Flurstücke befinden sich bereits im Besitz der Stadt Frankfurt? 2. Auf welche Flurstücke hat die Stadt darüber hinaus Zugriff (z. B. mittelbar über entsprechende Stiftungen)? 3. Fehlen noch Flurstücke, die für den Bau benötigt werden? 4. Besteht bereits Baurecht? 5. Kann der Bau beschleunigt werden, wenn - ergänzend oder anstelle von Erdaushub aus dem Riederwaldtunnel - Abbruchreste von Bauprojekten in Frankfurt und Umgebung genutzt werden? Begründung: Die Stellungnahme ST 1691 beschreibt, dass auch nach einem Baubeginn des Riederwaldtunnels der Aushub zunächst genutzt werden soll, um Lärmschutzwälle an anderer Stelle zu errichten. Gleichzeitig müssen bei Bauprojekten in Frankfurt und Umgebung häufig Abbruchreste teils über weite Strecken gefahren werden, um sie kostenpflichtig zu entsorgen. Eine Nutzung für den Lärmschutzwall Kalbach kann gleichzeitig die Baukosten des Lärmschutzwalls reduzieren oder sogar vollständig tragen als auch für einen früheren Baubeginn und schnellere Fertigstellung sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 280 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1691 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1794 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 817 Antrag vom 28.05.2021, OF 29/12 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 584 Aktenzeichen: 66 0
Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2025, OF 615/12 Betreff: Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4 Vorgang: V1685/20 OBR 12; ST 817/21 Ein Teil des Riedberges im Bereich der L 3019/Ecke Altenhöferallee sowie Kalbach ist gegen den Lärm durch die BAB 5 nicht durch einen Lärmschutzwall geschützt. Bei rund 70 % Westwind heißt dies, dass große Teile Kalbachs und Teiles des Riedberges unter einem permanenten Lärmschutzpegel tags und nachts leben. Einem Bericht der Hessenschau vom 14.05.2025 unter https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-10-000-lkw-ladungen-erde-sol len-an-a5-aufgeschuettet-werden-100.html war zu entnehmen, dass in den nächsten Wochen die Bagger anrücken sollen und im Frankfurter Osten den Riederwaldtunnel für die A66 graben. Der anfallende Erdaushub soll entlang der BAB 5 in den Stadtteilen Praunheim und Niederursel zu meterhohen Wällen aufgeschüttet werden. Die Ortsvorsteherin des Ortsbeirates 8 wird mit "von Fluch und Segen" für den Erbaushub und ein Vertreter des BUND mit "bis zu 16 Meter hoch könnte der Schallschutz über die Felder aufragen" und "solche Barrieren blockieren nicht nur den Lärm, sondern auch die lokalen Kaltluftströme" in dem Hessenschaubericht zitiert. Dies voraus geschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird - in Absprache mit der Autobahn GmbH und/oder Hessen Mobil - gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der durch den Riederwaldtunnel anfallende Erdaushub nicht auch oder nur im Bereich von Kalbach und dem Riedberg entlang der BAB 5 aufgeschüttet werden kann. Begründung: Bevor der Erdaushub durch ablehnende Ortsbeiräte oder klagende Organisationen über weite Strecken in andere Lagerstätten verbracht wird oder sich verzögert, sollte hier eine alternative Variante geprüft werden. Auf den B-Plan 840, der den planungsrechtlichen Hintergrund des Satzungsbeschlusses vom 28.02.2008 beinhaltet (in Kraft getreten 20.05.2008) und den B-Plan 803 Ä 4 Altkönigblick (rechtsverbindlich seit 14.05.2013), wird hierbei hingewiesen entlang der BAB im Bereich von Kalbach und Riedberg für Lärmschutz Sorge zu tragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1685 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 817 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7005 2025 Die Vorlage OF 615/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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