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Reflexion

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Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Betreff: Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.09.2023, § 3763 - OA 4/21 OBR 11, B 355/21 - Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (NHW) hat im Jahr 2015 ein integriertes Mobilitätskonzept erstellt. Es erfolgte die Festlegung von fünf Pilotquartieren (darunter im Bestand die Adolf-Miersch-Siedlung in Niederrad sowie im Neubau in der Boskoopstraße in Preungesheim) und dort umzusetzender Maßnahmen; u.a. öffentliche Ladeinfrastruktur für E-PKW (mit je 22 kW und zwei Ladepunkte), sowie E-Carsharing, E-Lastenrad-Sharing und wettergeschützten Fahrradabstellanlagen. Durch die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln des Landes Hessen konnte die Umsetzung dieser Maßnahmen flankiert werden. Seit Frühjahr 2020 stehen die genannten Maßnahmen den Mieter:innen der NHW sowie Dritten in den Pilotquartieren zur Verfügung. Weitere Standorte mit öffentlicher Ladeinfrastruktur befinden sich aktuell in Frankfurt (Hausen) und Offenbach (Goethequartier). Darüber hinaus werden in Baunatal an einem NHW Standort weitere öffentliche und private Ladepunkte in Betrieb genommen. Für diesen Standort wurde im Januar 2024 eine Kooperation zwischen der NHW bzw. deren Tochter MET und der EAM Natur Energie aus Kassel geschlossen. Ziel der Vereinbarung soll es sein, einen Standard zu etablieren, um Mieter:innen in Mehrfamilienhäusern einen unkomplizierten und attraktiven Zugang zu Ladeinfrastruktur ermöglichen zu können, der auf die hessenweit etwa 7.400 Wohngebäude der NHW angewendet werden kann. Aufgrund hoher Investitions- und Betriebskosten für öffentliche Ladeinfrastruktur ist eine Rentabilität und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Nicht zu vernachlässigen bezüglich dieser Maßnahmen sind hohe potenzielle Folgekosten durch notwendige Netzerweiterungen und die Komplexität des rechtlichen Rahmens. Grundsätzlich können Fördermittel und entwirrende Genehmigungsprozesse der öffentlichen Verwaltung die Machbarkeit von Ladeinfrastruktur an einzelnen Standorten verbessern. Ziel der NHW ist es, die Angebote für E-Carsharing, E-Lastenrad-Sharing und Ladeinfrastruktur weiter auszubauen. Die ABG FRANKFURT HOLDING rüstet in Kooperation mit der Mainova ihre öffentlichen Parkplätze mit Elektro-Ladeinfrastruktur aus. Über 300 Ladepunkte werden in nächster Zeit geschaffen. Mieter:innen der ABG FRANKFURT HOLDING, die einen festen Stellplatz bei der ABG gemietet haben, können diese kontaktieren, um prüfen zu lassen, ob Ladeinfrastruktur dargestellt werden kann. Darüber hinaus ist die 80-Prozent-Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Jahresende 2022 ausgelaufen, sodass neue Fördermöglichkeiten in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung zu prüfen sind. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.04.2024, OF 617/11 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.05.2021, OA 4 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 355 Anregung vom 15.04.2024, OA 454 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 5, 7, 10, 11 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 454 2024 1. Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 617/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung) 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung) 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung); AfD (= Enthaltung) 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4749, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024 Aktenzeichen: 92-0

ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 617/11 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf B112/24 Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten. und NR908/24 Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt Um die Klimaziele 2035 für die Stadt Frankfurt zu erreichen wird die ABG und NHW aufgefordert, ihren Mietern umgehend 1. Mieterstromangebote durch lokale PV-Anlagen zu machen. Die Anzahl der PV-Anlagen auf den Häusern der ABG und NHW sind drastisch zu er- höhen und diese Vorteile sind an die Mieter weiterzugeben. (7cent ist die normale Einspeisung PV - ABG nimmt dafür 20cent Mieterstromkos- ten) 2. Es sind nicht-öffentliche, objektbezogene E-Autoladepunkte an den Stellplätzen für die individuellen Mieter einzurichten. - Es sind von ChargePointOperators (wie EnBW, Tesla oder Ionity etc.) für die PBG kostenfrei, 8 Schnellladeparkplätze auf dem P+R Borsigallee Freigelände einzurichten. Begründung: In der Antwort im Bericht B112 wird von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG berichtet, dass die Wohnungsbaugesellschaft, die Option einer 80% prozentigen Förderung für Ladestationen versäumt habe, da diese bereits Ende 2022 ausgelaufen sei. Dies kann als ein grober wirtschaftlicher Fehler der Geschäftsleitung zum Schaden der ABG Holding gewertet werden. Mietshäuser "müssen" zukünftig E-Ladepunkte haben, so werden diese attraktiver für die Bewohner und führt dazu, dass sich diese auch E-Autos anschaffen. Klimaneutralität 2035 bedeutet dezentrale Energieversorgung auf allen Dächern. Nur wenn Alle mitmachen, besteht eine Chance die Klimaziele für 2035 zu erreichen. Werden wir ohne die Ladepunkte und ohne E-Autos die Klimaziele 2035 erreichen? Selbst die stadteigene Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG), hat es seit drei Jahren nicht geschafft, auf deren ungenutzten Freiflächen am P+R Parkhaus am Autobahnende wenigstens nur 8 kleine Schnellladeplätze "kostenfrei" bauen zu lassen. Die Angebote dazu lagen bereits vor. Eine weitere für die Stadt Frankfurt nachteilige Entscheidung der ABG und eine erneute Entscheidung gegen die Klimaziele der Stadtregierung Frankfurt. Die Antworten der PBG in den Berichten des Magistrats zu den Anfragen wirken wie eine Farce. Betrachtet man die Antworten genauer, so sieht man, dass diese überhaupt nicht zum angesprochenen Thema passen. Der Eindruck entsteht, dass ein Praktikant die Beantwortung übernommen hat. Ein vermutlich vorgeschobenes Argument, einer elektrischen Nichtverfügbarkeit der Leistung bei dem P+R Parkhaus konnte bereits im Vorfeld durch eine Rückfrage bei der NRM entkräftet werden. Warum wird das Geschäftsfeld E-Mobilität von der PBG nicht richtig erschlossen? Der Eindruck, dass die ABG Holding kein ernsthaftes Interesse hat die regenerativen Energien zu fördern und die Klimaziele 2035 zu erfüllen, verhärtet sich immer mehr. Was ist Mieterstrom? Der Vermieter, hier die ABG, baut eine PV-Anlage auf sein Haus und die Mieter bekommen diesen Strom vergünstigt von der ABG verkauft. In der Regel bekommt der Vermieter 20cent vom Mieter, anstelle der 7cent für die Einspeisung ins Netz. Ein äußerst lukratives Geschäft. Der Vorteil ist, dass sich die Anlagenkosten bis zu dreimal so schnell und schon in wenigen Jahren amortisiert haben, die weiteren 20 Jahre sind dann quasi aufwandsfreie Reinerträge. Es geht sogar noch schneller, wenn man zusätzlich E-Autoladepunkte hat (abschließbare Steckdosen langen dabei schon aus). Auch die sehr hoch angesetzte Förderung für Wallboxen (fast 100%) wurde von der ABG bisher leider völlig "verschlafen". Das Angebot der ABG, ein Mieter könne sich melden. Man würde dann prüfen, ob es dargestellt werden kann, am gemieteten Stellplatz auf eigene Kosten des Mieters eine Ladeinfrastruktur herzustellen. Dies klingt, wenn man die Kundenorientierung der ABG kennt, wie ein Witz. Die ABG hat in Mieterumfragen im Quartier Fechenheim auf dem letzten Platz, sogar hinter der Vonovia, abgeschlossen. Es hätten die eben beschriebenen Angebote für Mieter der ABG längst fast kostenneutral und gewinnbringend umgesetzt werden können. Diese Angebote sollten nun wenigstens durch die letzte verbliebene Möglichkeit der Bundesregierung in einer Mieterstromlösung umgesetzt werden. Ganz besonders, weil die PV-Anlagenpreise um etwa 50% seit einem Jahr gefallen sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 454 2024 1. Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 617/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4