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Reflexion

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Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg von der Homburger Landstraße bis zum Azaleenweg

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1407 Betreff: Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg von der Homburger Landstraße bis zum Azaleenweg Der Berkersheimer Weg war zwar bis zur Ausbesserung der Fahrbahndecke im vergangenen Sommer mit dem Verkehrszeichen (VZ) 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Tempo 30) beschildert. Dies war aber dem Umstand geschuldet, dass die Fahrbahn sich in einem schlechten Zustand befand, der diese Geschwindigkeitsbeschränkung notwendig machte. Nach Ende der Baumaßnahmen wurden die Schilder folgerichtig nicht mehr aufgestellt. Dies gilt jedoch nicht für den Streckenabschnitt 150 Meter vor und nach der Albert-Schweitzer-Schule. Dort gilt weiterhin Tempo 30. Der Ortsbeirat verweist in seiner Anregung auf eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zur Absenkung der Eingriffsschwellen. Mit dem Hinweis auf die Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf dessen Homepage sollte aber der ganze Absatz zitiert werden. Es findet sich nämlich eingangs ein Zitat des damaligen Verkehrsministers Alexander Dobrindt, welches die Intention der Änderung verdeutlicht. "Kinder brauchen einen besonderen Schutz - das gilt auch im Straßenverkehr. Insbesondere vor Grundschulen und Kindergärten ist besondere Vorsicht geboten. Wir haben den Rechtsrahmen geschaffen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen streckenbezogen anordnen können. Im Interesse der Sicherheit der Kinder." Auf den Abschnitt bis zum Azaleenweg trifft dies nicht zu. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 08.05.2018, OA 259 Antrag vom 08.10.2018, OF 619/10 Auskunftsersuchen vom 23.10.2018, V 1032

Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg zwischen Autobahnbrücke und Albert-Schweitzer-Schule

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 619/10 Betreff: Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg zwischen Autobahnbrücke und Albert-Schweitzer-Schule Vorgang: ST 1407/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge zur Ergänzung seiner ST prüfen und berichten, weshalb der Berkersheimer Weg auf der Eschersheimer Seite der Autobahn fast vollständig auf Tempo 30 gesetzt werden kann, wohingegen dies auf der Seite des Frankfurter Bergs nicht möglich sein soll, obwohl die Situation der angrenzenden Bebauung und Schulen identisch erscheint, ob zudem der sich dadurch ergebende kurzfristige Wechsel von Tempo 30 auf Tempo 50 und wieder zurück auf Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg die Autofahrer nicht irritiert und deshalb zu Fehleinschätzungen der zulässigen Geschwindigkeit und deshalb besonderen Gefahren im Bereich der angrenzenden Schulen führt. Begründung: Die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf der Gesamtstrecke wird durch die schwierige Fahrradwegführung auf der Eschersheimer Seite und die Bushaltestellen ohnehin schon sehr beansprucht. Der häufige Geschwindigkeitswechsel kommt hier noch dazu, so dass eine einheitliche Geschwindigkeit für die Gesamtstrecke zielführender erscheint. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1407 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1032 2018 Die Vorlage OF 619/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4