Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 2

Tempo 50 auf der Kennedyallee - Entscheidungskompetenz der Kommunen stärken

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2015, OA 639 entstanden aus Vorlage: OF 1099/5 vom 08.06.2015 Betreff: Tempo 50 auf der Kennedyallee - Entscheidungskompetenz der Kommunen stärken Vorgang: OM 3157/14 OBR 5; ST 1017/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Kennedyallee das Tempolimit - wie vom Ortsbeirat gefordert - auf 50 km/h, zumindest stadteinwärts ab der Niederräder Landstraße, zu begrenzen; 2. sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass sie das von ihr angekündigte "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" schnellstmöglich umsetzt, um so sicherzustellen, dass die im Programm auf Seite 50 angekündigte Stärkung der Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen umgesetzt wird. Begründung: Der Ortsbeirat hat den Magistrat mit seiner Anregung vom 16.05.2014, OM 3157, gebeten, in der Kennedyallee ab der Niederräder Landstraße das Tempo auf 50 km/h zu begrenzen. Seit dem Bezug des neuen Wohngebietes in der Richard-Strauß-Allee ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen notwendig. Leider hat der Magistrat bisher nur im Bereich des unmittelbar angrenzenden Wohngebietes die Temporeduktion angeordnet. Anwohner, die auf der Kennedyallee in Richtung Niederrad unterwegs sind, müssen sich den nur 1,5 Meter breiten Weg mit Radfahrern teilen. Diesen Weg müssen auch Kinder auf ihrem Weg zur Schule nutzen. Daher sind 70 km/h in diesem Bereich viel zu schnell. Aus diesem Grund haben Anwohner der Richard-Strauß-Allee die weitergehende Temporeduktion gefordert. Seit der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung muss der Magistrat die Wünsche des Ortsbeirats nach Geschwindigkeitsänderungen restriktiver handhaben, da jeweils im Einzelfall eine besondere Gefährdungslage darzulegen ist. Die Entscheidung darüber wird am besten in der Kommune selbst getroffen. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und in ihrem Kabinettsbeschluss zum "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" vom 3. Dezember 2014 angekündigt, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gestärkt werden soll. Eine Umsetzung dieses Beschlusses ist jedoch bisher noch nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2014, OM 3157 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1017 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1802 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2314 Antrag vom 09.01.2023, OF 620/5 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 10.09.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 639 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung) RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.09.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 639 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE (= Annahme), FDP und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6222, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.09.2015 Aktenzeichen: 32 1

Tempo 50 auf der Kennedyallee - Entscheidungskompetenz der Kommune stärken

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1802 Betreff: Tempo 50 auf der Kennedyallee - Entscheidungskompetenz der Kommune stärken Zu 1.: Bei der Kennedyallee handelt es sich um einen Hauptverkehrszubringer aus südlicher Richtung mit jeweils zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Der Abschnitt zwischen der Sandhöfer Allee und der Niederräder Landstraße ist ein unbebauter Bereich. Aufgrund der Verkehrsbedeutung und dem Ausbauzustand dieser Straße sowie der nicht vorhandenen Bebauung ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h den Verkehrsteilnehmenden nicht zu vermitteln. Zudem sind die Unfalldaten in diesem Bereich sehr unauffällig und der stadteinwärts führende Geh- und Radweg erfüllt die gesetzliche Mindestbreite. Somit lässt sich eine Reduzierung der Geschwindigkeit aus Lärm- bzw. Sicherheitsgründen nicht begründen. Zu 2.: Der Magistrat wird seine Bemühungen fortsetzen, über den Deutschen Städtetag auf den Gesetzgeber einzuwirken, damit die im "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020" angekündigte Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung zeitnah umgesetzt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.06.2015, OA 639 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2314 Antrag vom 09.01.2023, OF 620/5

Tempo 50 auf der Gerbermühlstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 620/5 Betreff: Tempo 50 auf der Gerbermühlstraße Vorgang: OA 639/15 OBR 5; ST 1802/15 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat durchzusetzen, dass die Höchstgeschwindigkeit auf der Gerbermühlstraße zwischen den Ortseingangs- bzw. -ausgangsschildern und der Stadtgrenze zu Offenbach auf 50 km/h gesenkt wird. Begründung: Im oben genannten Bereich gilt derzeit größtenteils Tempo 70. Die Straße ist für diese hohe Geschwindigkeit nicht sicher genug, da ein viel zu schmaler Radweg unmittelbar an die Fahrbahn angrenzt. Leider hat der Magistrat bisher solche Konstruktionen als sicher eingestuft, etwa in der ST 1802/2015. Die Unfalldaten seien unauffällig. Der Ortsbeirat bedauert, dass erst gefährliche Unfälle geschehen müssen, ehe ein Sinneswandel eintritt. Leider hat sich an Heiligabend auf der Gerbermühlstraße ein Unfall ereignet, bei dem ein Radfahrer verletzt wurde. Ein Kraftfahrzeug geriet ins Schleudern, kollidierte mit den Bordsteinabweisern auf dem Radweg und traf dabei einen Radfahrer, der mit Verletzungen ins Krankenhaus gebracht werden musste. Der im weiteren Verlauf des Unfallgeschehens durch das Auto gefällte Baum unterstreicht die völlig unzureichende Sicherheit der Verkehrsanlage. Besonders Lkw fahren häufig nicht mit dem gebotenen Mindestabstand an Radfahrenden vorbei, die aus diesem Grund lieber verbotswidrig den für sie sicheren Fußweg benutzen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung verbessert die Akzeptanz des Radwegs und trüge damit indirekt zur Sicherheit der Fußgehenden bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.06.2015, OA 639 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1802 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 620/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Beratung im Ortsbeirat: 4