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.Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2015, OF 621/8 Betreff: "Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Bereits seit geraumer Zeit äußern sich immer wieder verärgerte Anwohner der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4, dass die Ein-/ und Ausfahrt der zu diesen Häusern gehörende Tiefgarage regemäßig beparkt wird, sodass die Zu-/Ausfahrt nicht möglich ist. Seit einiger Zeit hat sich die Häufigkeit der Beschwerden spürbar erhöhte. Auch eigene Beobachtungen bestätigen, dass dieses Ärgernis in den letzten Monaten sprunghaft zugenommen hat. Es ist selten geworden, dass vor der Ein- oder Ausfahrt nicht geparkt wird. Wiederkehrend sind gleichzeitig sogar beide Fahrwege unpassierbar. Gewöhnlich werden Fahrzeuge über mehrere Minuten für einen Einkauf u. a. abgestellt, ohne das ein Verantwortlicher in der Nähe ausgemacht werden kann. "Üblicherweise" wird daher dem außerhalb des Fahrzeug befindlichen Fahrers durch Hupen signalisiert, dass jemand die Tiefgarage verlassen, bzw. befahren möchte. Inzwischen muss die Hupe fast zu jeder Tageszeit genutzt werden, was anderen Anwohnern zur Last fällt. In der Tiefgarage befinden sich ca. 100 Parkplätze für die Bewohner, weshalb die Zufahrt häufig befahren wird. Die Nutzung der Tiefgaragenzufahrt als Parkfläche wird dadurch begünstigt, dass diese aus einer Einfahrt UND einer Ausfahrt besteht, wodurch aufgrund der Gesamtlänge der "freien" Fahrbahn ein rangierfreies Parken problemlos möglich ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen für geeignet erachtet werden (bsp. Errichtung ein Hindernis zwischen Zu- und Ausfahrt) um regelmäßige Beparken der Tiefgaragenzufahrt zu verhindern oder zumindest zu erschweren und "unattraktiv" zu gestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 10.09.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4494 2015 Die Vorlage OF 621/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
„Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4494 entstanden aus Vorlage: OF 621/8 vom 22.08.2015 Betreff: "Ein- und Ausfahrt bitte freihalten!" Bereits seit geraumer Zeit äußern sich immer wieder verärgerte Anwohner der Häuser Niederurseler Landstraße 160-166 und Praunheimer Weg 2-4, dass die Ein- und Ausfahrt der zu diesen Häusern gehörende Tiefgarage regemäßig beparkt wird, sodass die Zu-/Ausfahrt nicht möglich ist. Seit einiger Zeit hat sich die Häufigkeit der Beschwerden spürbar erhöhte. Auch eigene Beobachtungen bestätigen, dass dieses Ärgernis in den letzten Monaten sprunghaft zugenommen hat. Es ist selten geworden, dass vor der Ein- oder Ausfahrt nicht geparkt wird. Wiederkehrend sind gleichzeitig sogar beide Fahrwege unpassierbar. Gewöhnlich werden Fahrzeuge über mehrere Minuten für einen Einkauf u. a. abgestellt, ohne das ein Verantwortlicher in der Nähe ausgemacht werden kann. "Üblicherweise" wird daher dem außerhalb des Fahrzeug befindlichen Fahrers durch Hupen signalisiert, dass jemand die Tiefgarage verlassen bzw. befahren möchte. Inzwischen muss die Hupe fast zu jeder Tageszeit genutzt werden, was anderen Anwohnern zur Last fällt. In der Tiefgarage befinden sich ca. 100 Parkplätze für die Bewohner, weshalb die Zufahrt häufig befahren wird. Die Nutzung der Tiefgaragenzufahrt als Parkfläche wird dadurch begünstigt, dass diese aus einer Einfahrt und einer Ausfahrt besteht, wodurch aufgrund der Gesamtlänge der "freien" Fahrbahn ein rangierfreies Parken problemlos möglich ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen für geeignet erachtet werden (bsp. Errichtung eines Hindernisses zwischen Zu- und Ausfahrt), um regelmäßiges Beparken der Tiefgaragenzufahrt zu verhindern od er zumindest zu erschweren und "unattraktiv" zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1670 Antrag vom 04.01.2016, OF 664/8 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4940 Antrag vom 15.08.2016, OF 37/8 Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 512 Antrag vom 21.06.2021, OF 32/8 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 112 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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