Reflexion
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Zusätzliche Verkehrsbelastung durch die Einrichtung eines temporären Schulbetriebes in Westhausen berücksichtigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2015, OF 558/7 Betreff: Zusätzliche Verkehrsbelastung durch die Einrichtung eines temporären Schulbetriebes in Westhausen berücksichtigen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, schon bei der Planung der Errichtung des temporären Schulbetriebes in Westhausen, der zusätzlichen Verkehrsbelastung durch geeignete Maßnahmen Rechnung zu tragen. Dazu sollten folgende Vorschläge geprüft werden: - Ist es möglich, ein Ringbus-System einzurichten? - Kann die Sanierung der Kollwitzstraße vorgezogen werden? - Können einige wenige Kurzzeit-Parkplätze für den Schulbetrieb eingerichtet werden, die außerhalb der schulfreien Zeit der Allgemeinheit wieder zur Verfügung stehen? Begründung: Grundsätzlich ist die Einrichtung des geplanten Schulbetriebes zu begrüßen. Frankfurt wächst und seine Bevölkerung steuert in nicht allzu ferner Zukunft auf 800 000 Einwohner zu. Das hat unweigerlich eine Ausweitung der verschiedensten Versorgungseinrichtungen stadtteilübergreifend zur Folge. Dem muss Rechnung getragen werden. Um jedoch die Verkehrsbelastung der Bewohner in Westhausen im Rahmen zu halten, sollten die im Antrag aufgeführten Vorschläge schon in der Planungsphase der neuen Schule geprüft werden. Besonders die anstehende Grundsanierung der Kollwitzstraße könnte eine erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastung bedeuten, wenn hier erst nach Betriebsaufnahme der neuen Schule mit den Straßenbauarbeiten begonnen würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.02.2016, OF 622/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage OF 558/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, die zuständigen Vertreter des Magistrats zur Vorstellung der geplanten Maßnahmen einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 7 am 06.10.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 558/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 7 am 03.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 558/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 7 am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 558/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 558/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 7 am 16.02.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5050 2016 1. Die Vorlage OF 558/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 622/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 622/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Verkehrsanbindung für das „Gymnasium Nord“ (Schulprovisorium) in Westhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2016, OF 622/7 Betreff: Verkehrsanbindung für das "Gymnasium Nord" (Schulprovisorium) in Westhausen In zwei Gesprächsrunden haben Vertreter des Ortsbeirats, betroffene Bürger und das Stadtschulamt darüber gesprochen, durch welche Maßnahmen die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die Eröffnung des neuen "Gymnasium Nord" (Schulprovisorium Westhausen) zum Schuljahr 2016/2017 minimiert werden können. Auf Basis der Gespräche und eines am 8.02.2016 vorgestellten Verkehrsgutachtens bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgende Maßnahmen möglichst bis zur Aufnahme des Schulbetriebs umzusetzen: 1. An den bisherigen Kreuzungen Muckermannstraße/Schinkelstraße und Muckermannstraße/ Kollwitzstraße werden Kreisverkehre errichtet um ein Abfließen des Verkehrs durch die Siedlung Westhausen wirkungsvoll zu verhindern. 2. Entlang der Muckermannstraße und - in geringer Zahl - im vorderen Teil der Schinkelstraße werden Streifen für Kurzzeitparker (Kiss+Go) eingerichtet um einen geregeltem Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen. 3. Die Buslinie 60 wird zeitweise bis zur Muckermannstraße geführt, um die ÖPV-Anbindung zu optimieren. Sollten dadurch die unter 1. + 2. genannten Forderungen tangiert werden, so ist dies entsprechend zu berücksichtigen. 4. Entlang der Muckermannstraße entstehen direkte Zugänge zum Schulgelände. 5. Über die Schinkelstraße erfolgt ausschließlich eine Feuerwehrzufahrt, die im Regelfall geschlossen ist. 6. Auf dem bisherigen Friedhofsparkplatz werden ca. 40 Parkplätze für Beschäftigte der Schule eingerichtet, die nach Schulschluss auch für Sporthallenbenutzer und/oder bei Elternabenden genutzt werden können. Der vordere Teil des Friedhofsparkplatzes (ca. 40 Plätze) bleibt - vorbehaltlich einer angedachten kompletten Parkplatzverlagerung - als öffentlich zugänglicher Parkplatz erhalten. Mit dem Ortsbeirat ist zeitnah die zukünftige Bewirtschaftung der Parkplätze im Detail zu besprechen, um den verschiedenen Nutzungsansprüchen bestmöglich gerecht werden zu können (z.B. Überlaufparkplatz bei Veranstaltungen der Liebigschule etc.) 7. Der Schulbeginn wird vom Schulbeginn in der Liebigschule und der Französischen Schule entkoppelt. Der Schulbeginn sollte auf 8:15 Uhr festgelegt werden. An den Forderungen des Ortsbeirats die Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah zu beginnen und sowohl die gesamte Kollwitzstraße, als auch die Muckermannstraße beidseitig mit einem Radweg bzw. einem Radschutzstreifen auszurüsten wird festgehalten. Antragsteller: CDU SPD die farbechten - LINKE. GRÜNE BFF FDP REP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.08.2015, OF 558/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 7 am 16.02.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5050 2016 1. Die Vorlage OF 558/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 622/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 622/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5050 entstanden aus Vorlage: OF 622/7 vom 10.02.2016 Betreff: Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen In zwei Gesprächsrunden haben Vertreter des Ortsbeirats, betroffene Bürger und das Stadtschulamt darüber gesprochen, durch welche Maßnahmen die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die Eröffnung des neuen Gymnasiums Nord (Schulprovisorium Westhausen) zum Schuljahr 2016/2017 minimiert werden können. Auf Basis der Gespräche und eines am 08.02.2016 vorgestellten Verkehrsgutachtens bittet der Ortsbeirat den Magistrat, folgende Maßnahmen möglichst bis zur Aufnahme des Schulbetriebs umzusetzen: 1. An den bisherigen Kreuzungen Muckermannstraße/Schinkelstraße und Muckermannstraße/Kollwitzstraße werden Kreisverkehre errichtet, um ein Abfließen des Verkehrs durch die Siedlung Westhausen wirkungsvoll zu verhindern. 2. Entlang der Muckermannstraße und - in geringer Zahl - im vorderen Teil der Schinkelstraße werden Streifen für Kurzzeitparker (Kiss and Go) eingerichtet, um einen geregelten Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen. 3. Die Buslinie 60 wird zeitweise bis zur Muckermannstraße geführt, um die ÖPNV-Anbindung zu optimieren. Sollten dadurch die unter Nummer 1. und 2. genannten Forderungen tangiert werden, so ist dies entsprechend zu berücksichtigen. 4. Entlang der Muckermannstraße entstehen direkte Zugänge zum Schulgelände. 5. Über die Schinkelstraße erfolgt ausschließlich eine Feuerwehrzufahrt, die im Regelfall geschlossen ist. 6. Auf dem bisherigen Friedhofsparkplatz werden circa 40 Parkplätze für Beschäftigte der Schule eingerichtet, die nach Schulschluss auch für Sporthallenbenutzer und/oder bei Elternabenden genutzt werden können. Der vordere Teil des Friedhofsparkplatzes (circa 40 Plätze) bleibt - vorbehaltlich einer angedachten kompletten Parkplatzverlagerung - als öffentlich zugänglicher Parkplatz erhalten. Mit dem Ortsbeirat ist zeitnah die zukünftige Bewirtschaftung der Parkplätze im Detail zu besprechen, um den verschiedenen Nutzungsansprüchen bestmöglich gerecht werden zu können (z. B. Überlaufparkplatz bei Veranstaltungen der Liebigschule etc.). 7. Der Schulbeginn wird vom Schulbeginn in der Liebigschule und der Französischen Schule entkoppelt. Der Schulbeginn sollte auf 08:15 Uhr festgelegt werden. An den Forderungen des Ortsbeirats, die Sanierung der Kollwitzstraße zeitnah zu beginnen und sowohl die gesamte Kollwitzstraße als auch die Muckermannstraße beidseitig mit einem Radweg bzw. einem Radschutzstreifen auszurüsten, wird festgehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 895 Anregung vom 30.08.2016, OA 51 Antrag vom 30.01.2017, OF 115/7 Anregung vom 07.02.2017, OA 117 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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