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Reflexion

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Schwanheim: Zebrastreifen Silcherstraße/Ecke Rheinlandstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2022, OF 623/6 Betreff: Schwanheim: Zebrastreifen Silcherstraße/Ecke Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob eine Fahrbahnmarkierung auf der Rheinlandstraße aufgebracht werden kann, um ohne Gefahr den Zebrastreifen zu überqueren. Zur Zeit ist es nicht möglich die Rheinlandstraße ungefährdet zu queren, wenn direkt ein LKW am Zebrasteifen parkt. Begründung: Der Übergang wird häufig von Spaziergänger und Radfahrer benutzt, um in den Schwanheimer Wald zu gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.11.2022, OF 641/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3176 2022 Anregung an den Magistrat OM 3177 2022 1. Die Vorlage OF 623/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 641/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren!

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2022, OF 641/6 Betreff: Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren! Mit dem Antrag OF 623/6 der CDU-Fraktion liegen nun im Zeitraum 2018 bis Ende 2022 durch die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN insgesamt neun Anträge zu den Themen - Parken - Temporeduzierung - Tempokontrolle - Verkehrssicherheit insgesamt für die Rheinlandstraße vor. Im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim hat sich im vorgenannten Zeitraum in diesem Bereich im Kern nichts verändert. Die Situation ist eine tägliche Gefahrenquelle. Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim regelmäßig und dauerhaft und ganztägig von Wohnmobilen, Wohnwagen, sowie LKW (7,49t) und Lieferfahrzeugen inkl. am Wochenende verbotswidrig im Wohngebiet beparkt. Auf dem Abschnitt verkehren drei Buslinien (51, 62, 78), die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Busse selbst oder andere Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig zu befahren ist, was ein permanentes Ausweichen in Lücken bedingt. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Da die städtische Verkehrspolizei regelmäßig überfordert ist und Kontrollen am Wochenende außerhalb der Regeldienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei liegen (Mo-Fr 7-22 Uhr, samstags 10-18 Uhr), wäre die Landespolizei für diese Kontrollen zuständig. Da diese ihre Prioritäten jedoch auf andere Aspekte setzt, sind andere Lösungen notwendig, um endlich zu einer sinnvollen und tragfähigen Lösung zu kommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: Einen Ortstermin der Fraktionen im Ortsbeirat 6 und den zuständigen Ämtern zu vereinbaren. Gleichzeitig werden folgende Punkte zur Prüfung und Umsetzung angeregt: 1. Beidseitiges absolutes Halte- und Parkverbot in der Rheinlandstraße zwischen der Straße Alt- Schwanheim und dem Ferdinand-Dirichs-Weg 2. Versetzen des Fahrradwegs in der Rheinlandstraße 50-60 an den Straßenrand 3. Einführung von Schrägparkplätzen auf gleicher Höhe In Richtung Fahrbahn und 4. Wegnahme der roten Markierung in der Fahrbahnmitte ebenfalls auf gleicher Höhe Begründung: Aus dem Antragstext ersichtlich Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.11.2022, OF 623/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3176 2022 Anregung an den Magistrat OM 3177 2022 1. Die Vorlage OF 623/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 641/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4