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Reflexion

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Kappung der U 5 an der Konstablerwache

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2023, OF 625/3 Betreff: Kappung der U 5 an der Konstablerwache Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die komplette Kappung der Linie U5 an der Konstabler Wache nicht umzusetzen. Zumindest einige der täglichen Fahrten der U 5 sollten weiter durchfahren bis zum Hauptbahnhof. Begründung: Begründung Die U 5 ist eine wichtige Linie aus dem Frankfurter Norden in die Innenstadt und sollte als solche Linie auch durchgängig erhalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4930 2023 Die Vorlage OF 625/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kappung der U 5 an der Haltestelle „Konstablerwache“

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4930 entstanden aus Vorlage: OF 625/3 vom 07.12.2023 Betreff: Kappung der U 5 an der Haltestelle "Konstablerwache" Der Magistrat wird gebeten, die komplette Kappung der Linie U 5 an der Haltestelle "Konstablerwache" nicht umzusetzen. Begründung: Die U 5 ist eine wichtige Linie aus dem Frankfurter Norden in die Innenstadt und sollte als solche auch durchgängig erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1679 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

Beratung im Ortsbeirat: 4