Reflexion
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Gesamtverkehrsplan Frankfurt am Main Verlängerung/Abzweigung der U 7 bis zum Stadtteil Bergen
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Betreff: Gesamtverkehrsplan Frankfurt am Main Verlängerung/Abzweigung der U 7 bis zum Stadtteil Bergen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10477 - OA 2053 OBR 11, B 113/07 - Der Magistrat berichtet hiermit abschließend, dass der Anregung des Ortsbeirates 11 gefolgt wird und die Möglichkeit des Baus eines U 7-Abzweigs bis zum Stadtteil Bergen gleichermaßen als langfristige Option gesichert wird, wie die Verlängerung der U 4 über Seckbach-Atzelberg hinaus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.09.2005, OA 2053 Bericht des Magistrats vom 23.02.2007, B 113 Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11, 16 Versandpaket: 29.08.2007 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 18.09.2007, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 614 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 11 am 24.09.2007, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 614 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.11.2007, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 614 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2842, 15. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 06.11.2007 Aktenzeichen: 61 11
Gesamtverkehrsplan Frankfurt am Main Verlängerung der U 4 über Betriebshof-Ost bis zum Stadtteil Bergen
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Betreff: Gesamtverkehrsplan Frankfurt am Main Verlängerung der U 4 über Betriebshof-Ost bis zum Stadtteil Bergen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2005, § 10477 - OA 2052 OBR 11, B 930/07 - Die Prüfung einer Verlängerung der U 4 über den Betriebshof Ost konnte mit folgendem Ergebnis abgeschlossen werden: Zum "Kleinen Fahrplanwechsel" am 15. Juni dieses Jahres wird die Linie U 4 bis zur Station "Schäfflestraße" verlängert. Jeder zweite bzw. dritte Zug der Linie U 4 fährt dann von der bisherigen Endstelle Seckbacher Landstraße über die bestehenden Umfahrungs-Gleise des Betriebshofs Ost bis zur neuen Endstation "Schäfflestraße". Dort kann ein bestehendes Betriebsgleis für die Wendefahrt genutzt werden. Für die rund 2.000 Meter lange Strecke zwischen Seckbacher Landstraße und Riederwald werden die Bahnen zwischen vier und fünf Minuten benötigen; 1.300 Meter der Verlängerung führen über das Areal des im Sommer 2003 eröffneten Betriebshofs Ost. Zwischen 5 Uhr 30 und 22 Uhr bietet die U 4 zwischen "Bockenheimer Warte" und "Schäfflestraße" von Juni an einen 15-Minuten-Takt. In der Schwachverkehrszeit (SVZ) also von 22 Uhr bis Betriebsende sowie von Betriebsbeginn bis 5 Uhr 30 fahren die Bahnen alle 20 Minuten. Die U4 wird so an ihrer neuen Endstation "Schäfflestraße" mit der Linie U 7 verknüpft, dass Anwohner der Stadtteile Riederwald und Enkheim künftig auf kurzem Weg Bornheim (Bergerstraße) erreichen können. Zusätzlich bietet die U 4 die direkte Anbindung an den Hauptbahnhof. Umgekehrt ist für Bornheims Bewohner das Hessen-Center schneller erreichbar. Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.09.2005, OA 2052 Bericht des Magistrats vom 17.12.2007, B 930 Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4, 11, 16 Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 02.06.2008, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 236 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 4 am 03.06.2008, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 236 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 16 am 03.06.2008, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 236 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.08.2008, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 236 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4198, 23. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.08.2008 Aktenzeichen: 61 11
Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Betreff: Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4130 - OA 397/19 OBR 11 - Wegen der dynamischen Entwicklung Frankfurts und der besonderen Rolle, die in diesem Zusammenhang dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zukommt, wird die Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans Frankfurt am Main - Teil Schiene 2030 vorbereitet. Im Rahmen der GVP-Untersuchungen werden verschiedene Infrastrukturmaßnahmen zur Optimierung der Schienenanbindung des Frankfurter Ostens untersucht. So wird z. B. - die Straßenbahnverlängerung von der Hugo-Junkers-Straße nach Offenbach, - die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen, - die Stadtbahnverlängerung von der Endhaltestelle Enkheim zum Riedbad/Riedschule und - ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch über die Wächtersbacher Straße nach Osten zur Verknüpfung mit dem Regionalverkehr geprüft. Erst bei einem positiven Ergebnis im Rahmen der GVP-Untersuchungen werden die Maßnahmen durch entsprechende Machbarkeitsstudien konkretisiert. Ob darüber hinaus ein Bedarf an Schienenmaßnahmen besteht, wie z.B. eine tangentiale Verbindung zwischen den vom Ortsbeirat genannten Bereichen, wird im Rahmen der GVP-Untersuchungen geklärt. Der Anregung des Ortsbeirates, eine Verschwenkung der Linie U 4 unter Nutzung des im Zuge der Nordmainischen S-Bahn zu realisierenden Tunnels unter den Bahngleisen zu prüfen, ist der Magistrat mit folgendem Ergebnis gefolgt. Aufbauend auf der Vorplanungsvorlage (Vortrag des Magistrats M 34 vom 19.02.2010), der vom Ortbeirat 11 am 15.03.2010 und mit Beschluss § 7874 am 25.03.2010 von der Stadtverordnetenversammlung zugestimmt wurde, ist eine Straßenunterführung in Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße vom Magistrat in das Planfeststellungsverfahren zu Nordmainischen S-Bahn eingebracht worden. Diese Planung sieht eine Unterquerung der Gleise vor, die nördlich direkt an die Orber Straße und südlich direkt an die Hanauer Landstraße angebunden wird. Die nördliche wie die südliche Rampe zur Unterquerung erreicht mit ungefähr 8 % eine Neigung, die nicht stadtbahngängig ist. Um mit Stadtbahnfahrzeugen befahren werden zu können, müssten die Rampen auf ungefähr die doppelte Strecke verlängert werden. Dies hätte zur Folge, dass sowohl die Orber Straße als auch die Hanauer Landstraße jeweils auch noch unterfahren werden müssten. Der Magistrat wird daher an der im laufenden Planfeststellungsverfahren der Nordmainischen S-Bahn als "Eisenbahnüberführung Ernst-Heinkel-Straße" bezeichneten Planung festhalten. Sollten im Rahmen der GVP-Untersuchungen stadtbahnwürdige Verkehrswerte für eine der Anregung des Ortsbeirates entsprechende Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile ermittelt werden, ist anschließend deren technische Realisierbarkeit in Machbarkeitsuntersuchungen vertiefend zu klären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.05.2019, OA 397 Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5346 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11, 16 Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4890, 35. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.12.2019 Aktenzeichen: 32 1
Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008 zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens sowie der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Antragstext beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236 hierzu u. a. folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 489 2019 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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