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Reflexion

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Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 275/2 vom 24.04.2017 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Magistrat wird gebeten, an mindestens zwei Wochentagen (montags und donnerstags) eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgend- und abendlichen Rushhour (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (zwei Stunden) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einbeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder, die auf dem Gehweg unterwegs sind, zu erfassen. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem Ortsbeirat 2 zeitnah vorzulegen. Bei einem anschließenden Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern sollen Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet werden. Begründung: Wie in der Anregung OM 992 dargelegt, bestehen unter anderem an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad- und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich, um gegebenenfalls Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch die Stellungnahme ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 Aktenzeichen: 61 10

Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Betreff: Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg Zur Ermittlung aktueller Verkehrsmengen wurden im August 2017 für die Knoten Bockenheimer Landstraße / Siesmayerstraße und Grüneburgweg / Siesmayerstraße Knotenpunktzählungen über 24 Stunden (00:00-24:00 Uhr) durchgeführt. Die Zählungen wurden - wie allgemein üblich an den durchschnittlichen, mittleren Werktagen (dienstags, mittwochs oder donnerstags) außerhalb von Wochen mit Feiertagen, Ferienzeiten oder größeren Messen durchgeführt. Die Ergebnisse hierfür sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Für die Siesmayerstraße zwischen Bockenheimer Landstraße und Friedrichstraße gibt es aus verschiedenen Jahren Vergleichszählungen. Für die Zählintervalle von 06:00 - 10:00 und 15:00 - 19:00 wurden die Verkehrsmengen in nachfolgender Tabelle aufgelistet. Straße Jahr Kfz/4 Std. 06:00-10:00 Kfz/4 Std.15:00-19:00 Kfz/8 Std. Richtung Bockenheimer Landstr. Richtung Friedrich-straße ∑ Richtung Bockenheimer Landstraße Richtung Friedrich-straße ∑ Gesamt-summe Siesmayerstr. 2006 884 397 1281 852 407 1259 2540 Siesmayerstr. 2016 694 501 1195 923 510 1433 2628 Siesmayerstr. 2017 649 454 1103 841 666 1507 2610 Die Verkehrsmengen für Kfz und Radfahrer getrennt nach Richtungen sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Siesmayerstraße zw. Bockenheimer Landstraße und Friedrichstr. 07:00-09:00 12:00-14:00 17:00-19:00 in Richtung in Richtung in Richtung in Richtung in Richtung in Richtung Bockenheimer Landstraße Friedrichstr. Bockenheimer Landstraße Friedrichstr. Bockenheimer Landstraße Friedrichstr. 412 Kfz / 2 Std. 268 Kfz / 2 Std. 350 Kfz / 2 Std. 239 Kfz / 2 Std. 397 Kfz / 2 Std. 418 Kfz / 2 Std. 446 Rad / 2 Std. 138 Rad / 2 Std. 122 Rad / 2 Std. 117 Rad / 2 Std. 230 Rad / 2 Std. 344 Rad / 2 Std. Siesmayerstraße zw. Grüneburgweg und Rossertstraße 07:00-09:00 12:00-14:00 17:00-19:00 in Richtung in Richtung in Richtung in Richtung in Richtung in Richtung Rossertstraße Grüneburgweg Rossertstraße Grüneburgweg Rossertstraße Grüneburgweg 427 Kfz / 2 Std. 44 Kfz / 2 Std. 358 Kfz / 2 Std. 40 Kfz / 2 Std. 394 Kfz / 2 Std. 84 Kfz / 2 Std. 311 Rad / 2 Std. 56 Rad / 2 Std. 102 Rad / 2 Std. 73 Rad / 2 Std. 208 Rad / 2 Std. 184 Rad / 2 Std. Anlage 1 (ca. 22 KB) Anlage 2 (ca. 16 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720

Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Betreff: Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Siesmayerstraße, zwischen Bockenheimer Landstraße und Siesmayerstraße Hausnummer 15, die Parkplätze zugunsten eines rot markierten Fahrradstreifens umzuwidmen. Die rote Markierung ist bis zum Schwenk auf den Bürgersteig fortzuführen. 2. zwischen Bockenheimer Landstraße und Grüneburgweg, in nördlicher und südlicher Richtung, sollten Fahrradpiktogramme aufgebracht werden. Begründung: Die Siesmayerstraße ist am Knotenpunkt zur Bockenheimer Landstraße von Kfz und Radfahrenden stark belastet. Insbesondere die aus Richtung Grüneburgweg kommenden Fahrradfahrenden nutzen aus Sicherheitsgründen auch den Gehweg, um an den häufig auftretenden Fahrzeugschlangen vor der Ampel zum Abbieger auf der Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Auch Fahrradfahrende, die die Straße benutzen, werden ohne ausreichenden Abstand überholt und auch geschnitten. Radfahrende bewegen sich oft in der gefährlichen Dooring-Zone neben den parkenden Fahrzeugen. Bei einer Verkehrszählung im Jahr 2017 wurden die Verkehrsströme von Rad und Kfz auch am Knotenpunkt Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße gemessen. In der ST 419 2018 kann der hohe Anteil von Radfahrenden erkannt werden, der inzwischen sicherlich noch zugenommen hat. Aus diesen Gründen sind Radfahrende schützenswerter als parkende Fahrzeuge. Anlage: Auszug aus der ST 419 2018 Einfädelung zur Bockenheimer Landstr. Richtung Bockenheimer Landstr. Richtung Grüneburgweg (Quelle: Eigene Aufnehmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3720 2023 Die Vorlage OF 630/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4