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Aufstellen des Verkehrszeichens 253 STVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der Kurmarkstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2016, OF 64/13 Betreff: Aufstellen des Verkehrszeichens 253 STVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der Kurmarkstraße Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, in der Kurmarkstraße in beiden Fahrtrichtungen das Verkehrszeichen Nr. 253 der STVO (Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5t) mit dem Zusatzzeichen Nr. 1020.30 (Anlieger frei) aufzustellen. Die Gewerbeanlieger sollen per Post von dieser Maßnahme unterrichtet werden, damit diese die Information an ihre Lieferanten weitergeben können. Begründung: Vermehrt fahren LKW's die ins Gewerbegebiet Nieder-Erlenbach wollen an der Kreuzung beim Rewe Markt von der L3008 nach Nieder-Erlenbach rein, anstatt noch eine Abfahrt weiter zu fahren, wo extra eine Abfahrt für das Gewerbegebiet gebaut wurde. Die Kurmarkstraße, die durch das Neubaugebiet Kurmarkviertel führt ist nicht für den LKW Verkehr ausgelegt, außerdem stoßen viele Stichstraßen die verkehrsberuhigt sind, dort auf die Kurmarkstraße. Das Zusatzzeichen Nr. 1020.30 ist notwendig, damit der Rewemarkt weiterhin beliefert und die freiwillige Feuerwehr mit ihren Fahrzeugen die Straße befahren dürfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 13 am 29.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 974 2016 Die Vorlage OF 64/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufstellen des Verkehrszeichens 253 der StVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der Kurmarkstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 974 entstanden aus Vorlage: OF 64/13 vom 13.11.2016 Betreff: Aufstellen des Verkehrszeichens 253 der StVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der Kurmarkstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kurmarkstraße in beiden Fahrtrichtungen das Verkehrszeichen 253 der StVO (Durchfahrtsverbot für Lkw über 3,5 Tonnen) mit dem Zusatzzeichen 1020.30 (Anlieger frei) aufzustellen. Die Gewerbeanlieger sollen per Post von dieser Maßnahme unterrichtet werden, damit diese die Information an ihre Lieferanten weitergeben können. Begründung: Vermehrt fahren Lkws, die ins Gewerbegebiet Nieder-Erlenbach wollen, an der Kreuzung am REWE-Markt von der L 3008 nach Nieder-Erlenbach ab, anstatt eine Abfahrt später die Abfahrt, die extra für das Gewerbegebiet gebaut wurde, zu nutzen. Die Kurmarkstraße, die durch das Neubaugebiet Kurmarkviertel führt, ist nicht für den Lkw-Verkehr ausgelegt, außerdem stoßen viele Stichstraßen, die verkehrsberuhigt sind, dort auf die Kurmarkstraße. Das Zusatzzeichen 1020.30 ist notwendig, damit der REWE-Markt weiterhin beliefert und die Freiwillige Feuerwehr mit ihren Fahrzeugen die Straße befahren dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 453 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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