Reflexion
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Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2013, OF 642/9 Betreff: Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Abbruchunternehmen anzuweisen, während der Abbruchphase eine Schallschutzwand zwischen Bunker und Ziehenschule - wie bei den Bauarbeiten bei der Bettina-Schule - zu errichten. Der Magistrat wird gebeten, die Schulleitung und den Ortsbeirat über die einzelnen Abbruchmaßnahmen schriftlich zu unterrichten. Begründung: Diese Maßnahme wurde bei den Abbrucharbeiten in der Nähe der Bettinaschule bereits durch einen Richterspruch durchgesetzt, und sollte deshalb auch bei der Ziehenschule Anwendung finden. Antragsteller: CDU FREIE WÄHLER SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2420 2013 Anregung an den Magistrat OM 2421 2013 1. Die Vorlage OF 642/9 wird mit der Maßgabe als Eilanregung beschlossen, dass im ersten Absatz nach den Worten ". .der Abbrucharbeiten eine" das Wort "geeignete" eingefügt und bei den Antragstellern der Name "Thomas" Budenz korrigiert wird. 2. Die Vorlage OF 643/9 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 644/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE, FDP und fraktionslos (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.
Lärmsituation während der Abbrucharbeiten bei dem vorgesehenen Abriss der Bunkeranlage Im Wörth
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2421 entstanden aus Vorlage: OF 644/9 vom 02.08.2013 Betreff: Lärmsituation während der Abbrucharbeiten bei dem vorgesehenen Abriss der Bunkeranlage Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 9 frühzeitig vor Beginn der Arbeiten ein Lärmschutzgutachten beziehungsweise eine Kopie davon zur Verfügung zu stellen. Begründung: Durch ein entsprechendes Gutachten ist es dem Ortsbeirat möglich, seine (eigene) Informationspflicht zu erfüllen beziehungsweise den Mitbürgern im Ortsbezirk Auskünfte zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2013, ST 1613 Aktenzeichen: 63 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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