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Spielplatz Kaufunger Straße
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 30.05.2022, V 422 entstanden aus Vorlage: OF 370/2 vom 07.05.2022 Betreff: Spielplatz Kaufunger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zeitnah möglich ist, den Spielplatz in der Kaufunger Straße zu sanieren und deutlich aufzuwerten. Ebenso bittet der Ortsbeirat um eine Kostenschätzung. Begründung: Der kleine Spielplatz zwischen der Kaufunger Straße wirkt sehr trostlos und ungepflegt. Es liegen Unmengen an Kronkorken, Essensverpackungen und anderer Müll herum. Es fehlt an einer angemessenen Abfallinfrastruktur. Wegen der geringen Einsehbarkeit und fehlender öffentlicher Toiletten in der näheren Umgebung, wird der Spielplatz regelmäßig für wildes Urinieren genutzt. Auch Drogenhandel (polizeibekannt) findet hier statt. Wenn der Spielplatz attraktiver und dadurch stärker von Kindern und Eltern frequentiert wäre, würden einige dieser Probleme verschwinden oder verringert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1952 Antrag vom 23.04.2023, OF 644/2 Etatanregung vom 08.05.2023, EA 184 Aktenzeichen: 67 0
Wo bleibt das zusätzliche Budget für die Spielplätze im Ortsbezirk 2?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3318 entstanden aus Vorlage: OF 528/2 vom 14.11.2022 Betreff: Wo bleibt das zusätzliche Budget für die Spielplätze im Ortsbezirk 2? Vorgang: EA 129/22 OBR 2; E 108/22; E 109/22; E 110/22; ST 1952/22; ST 2293/22 1. Die Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1952, und die Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2293, werden zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie die im städtischen Haushalt 2022 eingestellten zusätzlichen Mittel für Neubau und Sanierung von Spielplätzen verwendet werden (sollen); b) in welchem Umfang die Spielplätze im Ortsbezirk 2 von dem aufgestockten Etat für Spielplätze profitieren werden; c) warum eine (anteilige) Finanzierung der in den Stellungnahmen ST 1952 und ST 2293 genannten Kosten zur Ertüchtigung der genannten Spielplätze im Ortsbezirk 2 trotz aufgestockter städtischer Mittel nicht möglich ist; d) wann und durch welche Prozesse das in dem Etatantrag vom 04.05.2022, E 109, Ziffer 4., angekündigte Spielplatzprioritätenprogramm erarbeitet wird, das spätestens im März 2023 der Stadtverordnetenversammlung in einem Bericht vorgelegt werden soll; e) wann und durch welche Prozesse der Ortsbeirat 2 in die Erarbeitung des Spielplatzprioritätenprogramm einbezogen wird. Begründung: Die unter Ziffer 1. genannten Stellungnahmen der Stadt ignorieren die von der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2022 beschlossene Budgeterhöhung um ca. 1,2 Millionen Euro für Neubau und Sanierung von Spielplätzen. Nach wie vor werden Anregungen des Ortsbeirats 2 zur notwendigen Sanierung von Spielstätten vollständig negativ beschieden. In der Begründung zum Etatantrag 109 wird festgestellt, dass es "originäre Aufgabe des Magistrats ist, [...] die angemessene Ausstattung der Spielplätze sicherzustellen" und dass der "Rückstau der Instandsetzungsmaßnahmen [...] in dieser Dimension mit OIB-Mitteln allein nicht aufzufangen" ist. Es besteht grundsätzlich Informationsbedarf bzgl. der geplanten Verwendung der im Haushalt 2022 zusätzlich eingestellten Mittel zur Ertüchtigung von Spielplätzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 129 Etatantrag vom 04.05.2022, E 108 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Etatantrag vom 04.05.2022, E 110 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1952 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2293 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 563 Antrag vom 23.04.2023, OF 644/2 Etatanregung vom 08.05.2023, EA 184 Aktenzeichen: 67-2
Wo bleibt das zusätzliche Budget für die Spielplätze im Ortsbezirk 2
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 563 Betreff: Wo bleibt das zusätzliche Budget für die Spielplätze im Ortsbezirk 2 1. Der Magistrat bedauert, dass es aus budgetären Gründen nach wie vor nicht möglich ist, die Wünsche des Ortsbeirates aus den zurückgewiesenen Stellungnahmen zu erfüllen, da diese im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen aus dem konsumtiven Haushalt finanziert werden müssten. Diese Mittel wurden im Rahmen der Etatberatungen leider nicht aufgestockt. Die im Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel wurden dem investiven Haushalt zugewiesen. 2.a) Aus den investiven Mitteln werden zunächst die Planungen für die Spielplatzprojekte, die schon seit längerem auf der Prioritätenliste standen und bisher aufgrund fehlender Mittel nicht in Angriff genommen werden konnten, umgesetzt. 2.b) Auf der Basis der Prioritätenliste können keine Planungen aus dem Ortsbeirat 2 aus den einmalig aufgestockten investiven Mitteln in Angriff genommen werden. 2.c) Siehe Antwort 1. 2.d) Das angekündigte Spielplatzprioritätenprogramm liegt vor. Der Bericht an die Stadtverordnetenversammlung wird in Kürze vorgelegt. 2.e) Die Auswahl der jährlich angegangen investiven Umgestaltungs- und größeren Instandhaltungsmaßnahmen aus dem städtischen Programm "Neubau und Wiederherstellung von Spielanlagen" erfolgt nach fachlicher Einschätzung des Fachamtes in Rücksprache mit den jeweils zuständigen Ortsbeiräten und Kinderbeauftragten. Seit 2022 wird zusätzlich ein Runder Tisch pro Unterhaltungsbezirk mit den jeweils zuständigen Kinderbeauftragten betrieben, um die Priorisierung der Maßnahmen transparent und gemeinsam zu entwickeln. Für den Bereich des Ortsbeirats 2 hat dieses Jahresgespräch am 01.11.2022 stattgefunden. Für das Frühjahr 2023 ist das nächste Treffen mit den Kinderbeauftragten geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3318 Antrag vom 23.04.2023, OF 644/2 Etatanregung vom 08.05.2023, EA 184
Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Barrierefreier Spielplatz Kurfürstenplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2023, OF 644/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Barrierefreier Spielplatz Kurfürstenplatz Vorgang: V 422/22 OBR 2; ST 1952/22; OM 3318/22 OBR 2; ST 563/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Spielplatz auf dem Kurfürstenplatz mit zusätzlichen Spielgeräten, Sitzmöglichkeiten, Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung und zusätzlichen Verschattung aufzurüsten und hierfür im Etat 50.000 EUR vorzusehen. Begründung: Der Spielplatz auf dem Kurfürstenplatz erfreut sich extrem hoher Beliebtheit. Durch die zentrale Lage und gute Erreichbarkeit, wird der Spielplatz auch von Familien genutzt, die nicht in unmittelbarer Nachbarschaft leben. Um dem hohen Spieldruck Rechnung zu tragen, braucht es eine Aufrüstung mit zusätzlichen Spielgeräten und Sitzmöglichkeiten. Bezugnehmend auf die Kostenschätzung des Magistrats in der ST 1952 werden für eine grundlegenden Aufwertung 30.000 EUR veranschlagt. Zusätzliche 20.000 EUR sollen genutzt werden, um den Spielplatz möglichst barrierefrei zu gestalten, etwa durch Installation inklusiver Spielgeräte oder Rollstuhl-geeignete Zugänge/Bodenbeläge. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.05.2022, V 422 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1952 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3318 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 563 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 184 2023 Die Vorlage OF 644/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "aufzurüsten" folgender Wortlaut eingefügt wird: "falls nötig räumlich zu erweitern". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Barrierefreier Spielplatz Kurfürstenplatz
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 08.05.2023, EA 184 entstanden aus Vorlage: OF 644/2 vom 23.04.2023 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Barrierefreier Spielplatz Kurfürstenplatz Vorgang: V 422/22 OBR 2; ST 1952/22; OM 3318/22 OBR 2; ST 563/23 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023 - 2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Spielplatz auf dem Kurfürstenplatz wird mit zusätzlichen Spielgeräten, Sitzmöglichkeiten, Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung und zusätzlicher Verschattung aufgerüstet und, falls nötig, räumlich erweitert. Hierfür sind im Etat 50.000 Euro vorzusehen. Begründung: Der Spielplatz auf dem Kurfürstenplatz erfreut sich extrem hoher Beliebtheit. Durch die zentrale Lage und gute Erreichbarkeit wird der Spielplatz auch von Familien genutzt, die nicht in unmittelbarer Nachbarschaft leben. Um dem hohen Spieldruck Rechnung zu tragen, braucht es eine Aufrüstung mit zusätzlichen Spielgeräten und Sitzmöglichkeiten. Bezug nehmend auf die Kostenschätzung des Magistrats in der Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1952, werden für eine grundlegende Aufwertung 30.000 Euro veranschlagt. Zusätzliche 20.000 Euro sollen genutzt werden, um den Spielplatz möglichst barrierefrei zu gestalten, etwa durch Installation inklusiver Spielgeräte oder rollstuhlgeeignete Zugänge/Bodenbeläge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.05.2022, V 422 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1952 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3318 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 563 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 15.05.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 98 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 184 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt zusätzlich 338.000 € in der Produktgruppe 22.09 (Grün- und Freiflächen), Kontengruppen 60, 61, 67-69, für Instandhaltung und Pflege der Spiel- und Freizeitanlagen in den Haushalt eingestellt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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