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Reflexion

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Lärmbelästigung durch Altglas- und Altkleidercontainer an der Kreuzung Rheinlandstraße/Merziger Weg in Schwanheim entschärfen

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.08.2012, V 449 entstanden aus Vorlage: OF 449/6 vom 04.07.2012 Betreff: Lärmbelästigung durch Altglas- und Altkleidercontainer an der Kreuzung Rheinlandstraße/Merziger Weg in Schwanheim entschärfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die o. g. Container an einen anderen Standort in der Umgebung verlegt werden können, welcher weniger dicht an die Wohnbebauung angrenzt als der aktuelle Standort (bspw. die Kreuzung Rheinlandstraße/Alt-Schwanheim/Saarbrücker Straße/Schwanheimer Bahnstraße, siehe Abbildung 1). Zumindest ein Teil der Container sollte einen anderen Standort erhalten, um die Ballung der Lärmquellen zu minimieren (siehe Abbildung 2). 2. ob die Altglascontainer gegen eine Vollplastikversion (wie bereits im Stadtgebiet üblich) ersetzt werden können oder gar die neuen "Unterflur-Glascontainer" zum Einsatz kommen könnten. Begründung: Die Anwohner der Rheinlandstraße in Höhe Merziger Weg sind rund um die Uhr durch den Lärm der o.g. Container belastet. Vor allem die Ballung der verschiedenen Containerarten führt zu einer Lärmbelastung rund um die Uhr. Auch die Tatsache, dass veraltete Altglascontainer aus Metall zum Einsatz kommen, die den Lärm bei Einwurf von Altglas aufgrund ihrer Beschaffenheit potenzieren, mutet den Anwohnern einiges zu. Mitglieder des Ortsbeirates haben sich vor Ort circa eineinhalb Stunden aufgehalten und wurden Zeugen der Belastung. Die verschiedenen Container erfreuen sich offenbar einer äußerst regen Nutzung. Die angefügte Abbildung 2 spiegelt dem Betrachter die Ballung der einzelnen Container wider. Ein Handlungsbedarf kann vom verständigen Betrachter und Kenner der Situation nicht negiert werden. Abbildung 1 (Quelle: googlemaps) Abbildung 2 Kreuzung Rheinlandstraße / Merziger Weg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 70 Antrag vom 29.01.2013, OF 644/6 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1965 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5

Lärmbelästigung durch Altglas- und Altkleidercontainer an der Kreuzung Rheinlandstraße / Merziger Weg in Schwanheim entschärfen

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 70 Betreff: Lärmbelästigung durch Altglas- und Altkleidercontainer an der Kreuzung Rheinlandstraße / Merziger Weg in Schwanheim entschärfen Zu 1: Die in der Grünfläche aufgestellten Altglascontainer sowie Kleidercontainer wurden zwischenzeitlich ersatzlos entfernt. Einer Verlegung des Standortes in den vorgeschlagenen Kreuzungsbereich Rheinlandstraße / Alt-Schwanheim / Saarbrücker Straße / Schwanheimer Bahnstraße kann aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht entsprochen werden. Sollte vom Ortsbeirat jedoch nach der ersatzlosen Entfernung ein erneuter Bedarf an Containern festgestellt werden, wird dieser gebeten, sich mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung in Verbindung zu setzen, um Lösungsmöglichkeiten abzustimmen. Zu 2: Generell bietet sich bei Straßenbaumaßnahmen der Einbau von Unterflurcontainern für die Flächen an, in denen keine Ver- oder Entsorgungsleitungen im Untergrund vorhanden sind. Jedoch ist für die Installation von Unterflurcontainern ein erheblich höherer finanzieller Aufwand erforderlich, der gegenwärtig nicht darstellbar ist. Im Übrigen sind zurzeit im Bereich Schwanheim keine Standorte für unterirdische Container geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.08.2012, V 449 Antrag vom 29.01.2013, OF 644/6 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1965

Altglascontainer in Schwanheim

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2013, OF 644/6 Betreff: Altglascontainer in Schwanheim Vorgang: V 449/12 OBR 6; ST 70/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen geeigneten Ersatzstandort für die am Waldrand Rheinlandstraße/Merziger Weg entfernten Altglascontainer zu benennen und dort in gleicher Zahl wieder aufzustellen. Falls kein anderer geeigneter Standort aufgezeigt werden kann, sollte erwogen werden, den ursprünglichen Standort für diese Zwecke herzurichten. Begründung: Der Magistrat hat im Nachgang auf seine Stellungnahme vom 14. Januar 2013 (ST 70) die Altglascontainer am oben genannten Standort ersatzlos entfernt. In der Folge ist nun zu beobachten, dass insbesondere der Altglascontainer in der Geisenheimer Straße in der Nähe des ehemaligen Schlecker erheblich mehr belastet wird und das leere Flaschen immer öfter neben den Container gestellt werden, weil dieser überfüllt ist. Entsprechendes gilt für den Altkleidercontainer. Da der Altglascontainer im Gegensatz zu dem an der Rheinlandstraße/Merziger Weg in einem wesentlich dichtbesiedelteren Gebiet steht, sind die Beeinträchtigungen für die Anwohner um ein vielfaches höher. Aufgrund dessen ist es notwendig einen Ersatzstandort zu benennen, damit die Belastung wieder auf ein Normalmaß zurückgeführt werden kann. Sollte es keinen geeigneten Standort in der Nähe geben, so sollte erwogen werden, die Container wieder am alten Standort zu platzieren, da dort die Beeinträchtigungen sich auf ein Minimum beschränken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.08.2012, V 449 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 70 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1965 2013 Die Vorlage OF 644/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung der SPD

Beratung im Ortsbeirat: 4