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Reflexion

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Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a) bis e) in Nähe der Zeuläckerstraße 9 montieren

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2024, OF 645/11 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a) bis e) in Nähe der Zeuläckerstraße 9 montieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen, gegenüber der Ausfahrt gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 einen Verkehrsspiegel so anzubringen, dass die Autofahrer welche in die Zeuläckerstraße einbiegen möchten, herankommende Fahrzeuge frühzeitig erkennen können. Begründung: Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel kann hier die Verkehrssicherheit erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5785 2024 Die Vorlage OF 645/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 montieren

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5785 entstanden aus Vorlage: OF 645/11 vom 09.08.2024 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 montieren Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Ausfahrt der Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 einen Verkehrsspiegel so anzubringen, dass die Autofahrer, welche in die Zeuläckerstraße einbiegen möchten, herankommende Fahrzeuge frühzeitig erkennen können. Begründung: Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel kann an dieser Stelle die Verkehrssicherheit erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 64 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

Beratung im Ortsbeirat: 4