Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 2
a)Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße b) Treppenanlage Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 778 Betreff: a)Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße b) Treppenanlage Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Der genannte Verbindungsweg wurde als Rampen-Treppenkombination umgestaltet, um eine barrierefreie Nutzung für Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren zu gewährleisten. Er wurde mit dem Verkehrszeichen 239 StVO als "Sonderweg Fußgänger" eindeutig beschildert. Der Einbau einer Umlaufsperre am Ende der Rampe, mit dem Ziel, Fahrradfahrende zu einer drastischen Geschwindigkeitsreduzierung bzw. zum Absteigen zu veranlassen, würde auch zu Behinderungen derer führen, für die die Rampe geschaffen wurde führen. Zudem besteht am Ende der Rampe keinerlei Beleuchtung, sodass eine Umlaufsperre bei Dunkelheit, auch wenn sie rot/weiß lackiert ist, schlecht sichtbar wäre und zur Gefahrenquelle werden würde. Aus vorgenannten Gründen sieht der Magistrat davon ab, den Intentionen des Ortsbeirates zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2012, OM 1485 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2013, OM 2061 Antrag vom 12.08.2013, OF 646/9
Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 646/9 Betreff: Treppenverbindung Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Vorgang: ST 778/13 Zur Situation vor Ort: Viele der von der Willibrachtstraße kommenden Radfahrer missachten das Fahrverbot auf dem Treppengelände. Das sagen Zeugen aus. Die Zeugen können auf Wunsch benannt werden. Beobachtet haben die Zeugen, dass Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit und ohne zu bremsen den treppenfreien Rampenteil über die kreuzende Verlängerung der Niedwiesenstraße hinweg "geschossen" kommen und sich in Richtung Ginnheim der Bahnlinie entlang entfernen. Die Verlängerung der Niedwiesenstraße ist ab Nr. 25 a als Spielstraße ausgewiesen. Diese endet nach der Bahnunterführung exakt an der Stelle, an der durch die zuvor beschriebene Situation Unfälle vorprogrammiert sind. Die Spielstraße wird als solche angenommen. Sie ist von der Niedwiesenstraße aus frei für Fahrrad-Verkehr und wird in ihrer Verlängerung an vielen radfahrenden Kindern und Müttern mit Kinderwagen als Hin- und Rückweg zum Spielplatz Höllbergstraße genutzt. Der Rückweg vom Spielplatz birgt eine zusätzliche Gefahr, weil dort verkehrswidrig kreuzende Radfahrer wegen einer Hecke erst sehr spät gesehen werden. Heimwärts radelnde Kinder und Spaziergänger rechnen dort - die Spielstraße vor Augen - überhaupt nicht mit derartigen Gefährdungen. Die oben und unten der Treppenanlage befindlichen Schilder "Fußgänger" sind nicht günstig installiert. Sie wachsen oft in Grün zu. Vor dem Hintergrund dieser Situation wird der Magistrat gebeten, - doch noch Möglichkeiten zur Entschärfung zu eruieren; - die Fußg änger-Schilder um jeweils ein angehängtes Schild "Radfahrer absteigen" zu ergänzen, obwohl dies nicht zwingend vorgeschrieben ist; - das "Fußgänger-Schild" oben samt Schildermast an die gegenüberliegende Ecke der Treppe, an der sich kein Bewuchs befindet, zu versetzen. Das Hauptgewicht liegt bei der Notwendigkeit einer Entschärfung. Die Schilder-Fragen besitzen zwar auch Bedeutung aber gegenüber der Entschärfung die geringere. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 778 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2423 2013 Die Vorlage OF 646/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung fraktionslos
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment