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Reflexion

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Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung derselben

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2013, OF 651/5 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung derselben Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. im westlichen Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO) und 2. den westlichen Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße zusätzlich durch Poller derart abzusichern, dass ein dortiges Parken unterbunden wird. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der westliche Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Offenbacher Landstraße in den Nonnenpfad einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, ohne den Gegenverkehr zu behindern, in denselben zu fahren. Dadurch entsteht teilweise ein Rückstau in die Offenbacher Landstraße und es kommt zur Behinderung des fließenden Verkehrs. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 29.08.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2413 2013 Die Vorlage OF 651/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung desselben

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2413 entstanden aus Vorlage: OF 651/5 vom 11.08.2013 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung desselben Der Magistrat wird gebeten, im westlichen Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote, § 41 Ab satz 1 Straßenverkehrsordnung) und den westlichen Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße zusätzlich durch Poller derart abzusichern, dass ein dortiges Parken unterbunden wird. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der westliche Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Offenbacher Landstraße in den Nonnenpfad einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, ohne den Gegenverkehr zu behindern, in denselben zu fahren. Dadurch entsteht teilweise ein Rückstau in die Offenbacher Landstraße und es kommt zur Behinderung des fließenden Verkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1728 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4