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Reflexion

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Haltestellenhäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2024, OF 656/3 Betreff: Haltestellenhäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird beauftragt Die Bushaltestelle zwischen Eysseneckstraße und Eschersheimer Landstrasse auf der Holzhausenstraße Richtung Universität mit einem kleinem Wartehäuschen auszustatten. Begründung: Wenn Leitungen teilweise im Weg sind, kann dort ein kleineres Wartehäuschen aufgestellt werden. Die Wetterverhältnisse, Starkregen und Stürme, machen es notwendig überall ein Wartehäuschen aufzustellen. Für einen servicefreundlichen ÖPNV sollte das selbstverständlich sein. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5307 2024 Die Vorlage OF 656/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)

Wartehäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5307 entstanden aus Vorlage: OF 656/3 vom 21.02.2024 Betreff: Wartehäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle in der Holzhausenstraße zwischen Eysseneckstraße und Eschersheimer Landstraße in Richtung Goethe-Universität mit einem kleinem Wartehäuschen auszustatten. Begründung: Die Wetterverhältnisse, Starkregen und Stürme, machen es notwendig, überall ein Wartehäuschen aufzustellen. Für einen servicefreundlichen ÖPNV sollte das selbstverständlich sein. Falls Leitungen im Weg sind, kann dort ein kleineres Wartehäuschen aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1680 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

Beratung im Ortsbeirat: 4