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Reflexion

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Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1947 entstanden aus Vorlage: OF 617/6 vom 04.02.2013 Betreff: Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessern Der Magistrat wird gebeten, für die Staße Alt-Zeilsheim ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, in dem im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung der motorisierte Individualverkehr, der öffentliche Nahverkehr, der Rad- und Fußverkehr sowie der Lärmschutz für die Anwohner berücksichtigt werden. Dabei sind folgende Aspekte besonders zu prüfen: 1. Wie kann die bereits jetzt vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besser überwacht werden? 2. Besteht die Möglichkeit, den Bürgersteig an besonders engen Stellen der Straße durch Aufplasterungen auf das normale Maß zu verbreitern, und die Verkehrsregelung an diesen Stellen so zu gestalten, dass entgegenkommende Busse und Lkws aufeinander warten müssen? 3. Besteht die Möglichkeit, die Straße von ihrem Rang einer Kreisstraße abzuwerten? Welche zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten würden sich durch eine solche Abwertung ergeben? Begründung: Die Straße Alt-Zeilsheim verbindet Zeilsheim und Sindlingen. Es ist zwar möglich, Sindlingen von Zeilsheim aus auch über die Autobahn zu erreichen, dies zieht jedoch je nach genauer Lage von Start- und Zielort kleine Umwege nach sich. Außerdem ist die Autobahn oft überfüllt. Gelegentlich ist zu beobachten, dass Menschen aus Sindlingen-Nord mit dem Auto über die Straße Alt-Zeilsheim die Autobahnauffahrt Zeilsheim/Hofheim anzusteuern, um den zeitlich kürzesten Weg zur Autobahn zu nutzen. Ebenso ist in der Straße Alt-Zeilsheim ein erhebliches Verkehrsaufkommen zur Internationalen Schule in Sindlingen zu beobachten. Die Fahrtzeit dürfte auf dieser Strecke nur minimal geringer sein. Aus Gründen der Bequemlichkeit wird dieser Weg aber offensichtlich von vielen Autofahrern dem Weg über die Autobahn vorgezogen. Problematisch ist dabei die Enge der Straße Alt-Zeilsheim. Im historischen Ortskern ist der Abstand zwischen den gegenüberliegenden Hausfronten teilweise so gering, dass der Bürgersteig an etlichen Stellen nicht breiter als ein halber Meter ist. Dies bringt extrem gefährliche Situationen für die Fußgängerinnen und Fußgänger mit sich. Für Menschen mit Kinderwagen ist der Bürgersteig praktisch gar nicht benutzbar. Aufgrund der Enge der Straßensituation ist der Verkehrslärm sehr störend. Dazu kommt noch, dass immer wieder Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten weit über den dort zugelassenen 30 km/h festzustellen sind. In der Straße verkehren Buslinien des RMV, die sich auch jederzeit auf der Strecke begegnen können. Auch Lkws sind zugelassen. In der Vergangenheit wurde in diesem Konfliktfeld der verschiedensten Interessen, die nicht alle unter einen Hut zu bringen sind, der Schwerpunkt der Lösung auf einen reibungslosen Ablauf des Individualverkehrs gelegt. Der Verkehr wurde im Prinzip so geregelt, dass sich fast an jeder Stelle der Straße zwei Busse begegnen und aneinander vorbeifahren können. Notfalls wurde der Bürgersteig extrem schmal ausgeführt. Es wurden sogar Schilder aufgestellt, die die Benutzung des Bürgersteigs teilweise verbieten. Allerdings hat der Autoverkehr über die Jahre immer weiter zugenommen, sodass die Situation für die Anwohner und Fußgänger immer unerträglicher geworden ist. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Form der Konfliktlösung im Verkehrsbereich heute noch zeitgemäß ist. Aufgrund der Tatsache, dass man den überörtlichen Verkehr auch über die Autobahn leiten könnte, und der gewachsenen Einsicht, dass Vorfahrt für den Autoverkehr vielleicht doch nicht immer und überall die beste Lösung darstellt, könnte man den Verkehr an den engen Stellen auch anderweitig regeln. Möglich wäre, dass sich entgegenkommende größere Fahrzeuge rücksichtsvoll begegnen und aufeinander warten müssen, wie dies im Alltag an vielen Stellen in den Städten sowieso der Fall ist. Was bei Bauarbeiten oft über Monate möglich ist, kann an einer solch besonders engen Stelle auch einmal auf Dauer so sein. Möglicherweise stellt auch die Regelung mit einer Ampel eine zwar unbequeme, aber sehr sichere Möglichkeit dar. Eine solche Herangehensweise würde bei den Autofahrern nicht unbedingt auf Begeisterung stoßen, würde doch der tägliche Weg zwangsläufig etwas verzögert. Realistisch betrachtet, dürften solche Verzögerungen aber im Bereich weniger Minuten, etwa "einer Ampel mehr", liegen. Wenn ein Teil der Autofahrer durch solche Maßnahmen die Entscheidung treffen würde, dann doch lieber den Weg über die Autobahn zu wählen, hätte man zur Entlastung der Anwohner sehr viel erreicht. Vor allem aber wäre ein erheblicher Sicherheitsgewinn für die vielen Menschen entlang der Straße, darunter auch viele Schulkinder, die Folge. Bei diesen Abwägungen sollte nicht vergessen werden, dass der Straßenzug vor einigen Jahren bereits einmal über mehr als ein Jahr hinweg wegen Bauarbeiten komplett gesperrt war. Dies war zwar sicher unbequem für einen Teil der Autofahrer, aber man konnte seine Ziele natürlich trotzdem erreichen. Eine kleine Einschränkung an den besonders schmalen Stellen der Straße wäre dem gegenüber jetzt nur eine geringfügige Verschlechterung für die Autofahrer. Wieso sollte ein solcher Kompromiss nicht bei Abwägung aller Interessen möglich sein? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.02.2013, OF 656/6 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 688 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 694 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1589 Aktenzeichen: 66 0

Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 entstanden aus Vorlage: OF 652/6 vom 15.02.2013 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim Vorgang: B 410/78; M 173/90; V 1104/95 OBR 6; OM 1516/12 OBR 6; ST 1923/12 Der Magistrat wird gebeten, ein geeignetes Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim zu erstellen, das die Anwohner der Straße vom Verkehr entlastet, die Fußgänger und Radfahrer insbesondere im sehr schmalen Straßenabschnitt im Bereich der katholischen Kirche schützt sowie die Einhaltung der Geschwindigkeit wirksam und nachhaltig kontrolliert. Dieses Konzept sollte an die Pläne des 1988 durch den Ortsbeirat und die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen "Verkehrsberuhigungskonzepts Alt-Zeilsheim" anknüpfen, das damals trotz Zusage des Magistrats nicht umgesetzt wurde. Bereits im September 2012 hatte der Ortsbeirat einstimmig gefordert, Maßnahmen zur Kontrolle der Regelgeschwindigkeit in der Straße Alt-Zeilsheim zu ergreifen (OM 1516). Die beiden daraufhin in der Stellungnahme des Magistrats (ST 1923) vorgeschlagenen Bodenmarkierungen mit Hinweis auf Tempo 30 hält der Ortsbeirat für nicht ausreichend, um die Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit wirkungsvoll zu gewährleisten. Das Verkehrskonzept sollte unter anderem enthalten: - Niveaugleicher Straßenraum zwischen Kolberger Weg und Bartholomäusgasse mit abgegrenztem breiteren Fußweg und passierbarer Engstelle für Pkws; - Partielle Aufpflasterung im Bereich der Einmündung Oppauer Weg/Welschgrabenstraße. Hierfür sollte ein geräuscharmer Belag verwendet werden; - Prüfung der Möglichkeit, eine der Buslinien auf dem Weg nach Höchst durch den Kolberger Weg zu leiten. Ferner wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, - warum das 1988 beschlossene Verkehrskonzept nicht umgesetzt wurde; - ob die Planungen auch jetzt noch durchführbar sind oder aber überarbeitet werden müssen; - in welchem Zeitraum die Umgestaltung der Straße erfolgen kann. Das Verkehrskonzept sollte dem Ortsbeirat und der Zeilsheimer Bevölkerung vom Magistrat vorgestellt werden. Begründung: Die enge Straße Alt-Zeilsheim ist eine der am stärksten befahrenen Straßen im Stadtteil, durch die der Verkehr aus dem Main-Taunus-Kreis in Richtung Sindlingen und Industriepark Höchst fließt. Zwar gilt in der Straße Tempo 30, doch wird die Geschwindigkeitsbegrenzung oftmals nicht befolgt. Insbesondere Fußgänger, darunter viele Schulkinder auf dem Weg von und zur Käthe-Kollwitz-Schule, sowie Radfahrer sind wegen der viel zu schmalen Bürgersteige und der Enge der Straße gefährdet. Die Anwohner der Straße Alt-Zeilsheim haben sich in einem Schreiben mit der Bitte um Unterstützung an den Ortsbeirat gewandt und sich dabei in großen Teilen auf die bereits 1988 beschlossenen Pläne eines "Verkehrsberuhigungskonzepts Alt-Zeilsheim" bezogen, die damals vom Amt für Kommunale Gesamtentwicklung und Stadtplanung erstellt worden waren und trotz Zustimmung des Ortsbeirates und der Stadtverordnetenversammlung nie umgesetzt wurden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Alt-Zeilsheim sollte dieses Verkehrskonzept nun ggf. angepasst und schnellstmöglich realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1516 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1923 Antrag vom 24.02.2013, OF 656/6 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2013, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 694 Antrag vom 16.11.2014, OF 1187/6 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3680 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1589 Aktenzeichen: 66 0

Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.02.2013, V 629 entstanden aus Vorlage: OF 616/6 vom 02.02.2013 Betreff: Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. welche Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung in der Straße Alt-Zeilsheim möglich sind; 2. ob der Straßenbereich zwischen der katholischen Kirche und dem Gemeindehaus so aufgepflastert und verkehrsberuhigt gestaltet werden kann, dass ein Überqueren der Straße auch für Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, ohne Hindernisse möglich ist; 3. wie ein verkehrsberuhigter Bereich zwischen Bartholomäusgasse und Kolberger Weg so gestaltet werden kann, dass (Alt-)Zeilsheim für den Durchgangsverkehr nach Sindlingen unattraktiv wird; 4. in welcher Form der Busverkehr abseits dieses engen Bereichs, z. B. über die Saalfelder Straße oder die Straßen Neu-Zeilsheim und den Kolberger Weg, geführt werden kann; 5. ob hier ein Einrichtungsverkehr Abhilfe schaffen kann. Begründung: Der Situationsbericht der Anwohner der Straße Alt-Zeilsheim, den alle Mitglieder des Ortsbeirates per E-Mail erhalten haben, beschreibt die Lage der Anwohner und Passanten in deutlicher Weise. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.02.2013, OF 656/6 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 715 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 694 Aktenzeichen: 66 0

Zeilsheim: Bürgersteig-Engstelle Alt-Zeilsheim und die EnEV

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2013, OF 656/6 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig-Engstelle Alt-Zeilsheim und die EnEV Vorgang: OM 1947/13 OBR 6; OM 1948/13 OBR 6; V 629/13 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Frage zu beantworten: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Bürgersteige in Alt-Zeilsheim (zwischen Kolberger Weg und Bartholomäusgasse) weiterhin in einem nutzbaren Zustand zu erhalten, insbesondere dann, wenn im Rahmen von Sanierungsarbeiten die Wohngebäude gemäß Energie-Einsparverordnung mit einer Außendämmung ausgestattet werden müssen. Begründung: Im o.g. Straßenbereich sind die Bürgersteige im Grunde kaum vorhanden. Entsprechende Anträge zur Erstellung von Verkehrskonzepten sind in der 18. Ortsbeiratssitzung bereits verabschiedet worden. Diese o.g. Frage möchte der Ortsbeirat losgelöst von der Verkehrsdiskussion beantwortet wissen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1947 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 Auskunftsersuchen vom 19.02.2013, V 629 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 12.03.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 656/6 wurde zurückgezogen.

Beratung im Ortsbeirat: 4