Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 1

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 662/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für den Umbau des gefährlichen Fußgängerüberwegs Wächtersbacher Straße/Kaufland werden die nötigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Dieser Umbau soll mit Abstand vor der Fußgängerkreuzung anstelle der jetzt vorhandenen Längsparkplätze mit Querparkplätzen und hinter dem Überweg mit einer Bepflanzung o.a. geeinigten Maßnahme bebaut werden, die ein Parken auf dem Bürgersteig dauerhaft verhindert. Sollten die notwendigen Mittel wider Erwarten, nicht in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Seit Jahren ist der sehr stark frequentierte Überweg an der Wächtersbacher Straße ein Gefahren-schwerpunkt im Stadtteil. Ortsbesichtigungen haben bereits stattgefunden und es wurde mit den Ämtern wahrgenommen, wie von LKW und PKW über den Zebrastreifen auf den Bürgersteig zum Parken aufgefahren wird und der Bürgersteig vollflächig als Fahrbahn für Busse und PKW als Parkplatz verwendet wird. Zweitens ist das Queren dort für Fußgänger durch die Verschränkung der Fahrbahn 8 Meter vor dem Zebrastreifen nach rechts sehr gefährlich. Ein Fahrzeug kann bei einer Geschwindigkeit von 50km/h nicht mehr vollständig sicher abbremsen. Ein Fußgänger der unachtsam ist oder die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeugs unterschätzt oder nur den ankommenden Verkehr nicht wahrnimmt, bringt sich in erhebliche Gefahr. Durch die parkenden Fahrzeuge bis kurz vor dem Zebrastreifen sind kleinere Menschen und Kinder für den ankommenden fahrenden Verkehr überhaupt nicht zu sehen. Dieser Fußgängerübergang ist Hauptquerungspunkt für Schulkinder und Menschen aus dem Wohngebiet zum größten Supermarkt Frankfurts und diversen anderen Nahversorgern, sowie zur dortigen Bushaltestelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 60 2020 Die Vorlage OF 662/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußgängerüberweg Wächtersbacher Straße/Kaufland

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 20.01.2020, EA 60 entstanden aus Vorlage: OF 662/11 vom 28.12.2019 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußgängerüberweg Wächtersbacher Straße/Kaufland Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Umbau des gefährlichen Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) Wächtersbacher Straße/Kaufland werden die nötigen Mittel in den Haushalt 2020/2021 eingestellt. Dieser Umbau soll mit Abstand vor dem Zebrastreifen anstelle der jetzt vorhandenen Längsparkplätze mit Querparkplätzen und hinter dem Zebrastreifen mit einer Bepflanzung o. a. geeinigten Maßnahmen bebaut werden, um ein Parken auf dem Bürgersteig dauerhaft zu verhindern. Sollten die notwendigen Mittel wider E rwarten nicht in den Haushalt 2020/2021 eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Seit Jahren ist der sehr stark frequentierte Zebrastreifen an der Wächtersbacher Straße ein Gefahrenschwerpunkt im Stadtteil. Ortsbesichtigungen haben bereits stattgefunden und es wurde gemeinsam mit den Ämtern wahrgenommen, wie von Lkw und Pkw über den Zebrastreifen auf den Bürgersteig zum Parken aufgefahren wird und der Bürgersteig vollflächig als Fahrbahn für Busse und als Parkplatz für Pkw verwendet wird. Zweitens ist das Queren dort für Fußgänger durch die Verschränkung der Fahrbahn acht Meter vor dem Zebrastreifen nach rechts sehr gefährlich. Ein Fahrzeug kann bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nicht mehr vollständig sicher abbremsen. Ein Fußgänger, der unachtsam ist oder die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeugs unterschätzt oder nur den ankommenden Verkehr nicht wahrnimmt, bringt sich in erhebliche Gefahr. Durch die parkenden Fahrzeuge bis kurz vor dem Zebrastreifen sind kleinere Menschen und Kinder für den ankommenden fahrenden Verkehr überhaupt nicht zu sehen. Dieser Zebrastreifen ist Hauptquerungspunkt für Schulkinder und Menschen aus dem Wohngebiet zum größten Supermarkt Frankfurts und diversen anderen Nahversorgern sowie zur dortigen Bushaltestelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1218 Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6402 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 28.01.2020 Aktenzeichen: 66 0

Beratung im Ortsbeirat: 4