Reflexion
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Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 03.12.2018, EA 283 entstanden aus Vorlage: OF 471/11 vom 12.11.2018 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 53/18 OBR 11; ST 1343/18 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 53 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1343 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1024 Antrag vom 28.12.2019, OF 663/11 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 61 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 13.12.2018 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 74 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 283 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 66 5
Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1024 Betreff: Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Der untere Abschnitt der Hofhausstraße - zwischen Wilhelmshöher Straße und Zentgrafenstraße - wurde im Rahmen der Vorplanung zum Umbau der Wilhelmshöher Straße mitbetrachtet. Allerdings gibt es bis jetzt keine einvernehmliche Lösung für die Hofhausstraße. Da für die Wilhelmshöher Straße Sanierungsbedarf besteht, wird die Planung der Wilhelmshöher Straße ohne die untere Hofhausstraße weitergeführt. Die Planung zur unteren Hofhausstraße wird zu gegebener Zeit fortgesetzt. Sobald die Planung magistratsintern abgestimmt ist, wird diese mit den geschätzten Kosten der Maßnahme den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Sobald die Stadtverordnetenversammlung die Planung beschlossen hat, werden die Maßnahmen weiter ausgearbeitet und Investitionsmittel zur Einstellung in den Haushalt angemeldet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 283
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 20.01.2020, EA 61 entstanden aus Vorlage: OF 663/11 vom 28.12.2019 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 283/18 OBR 11; ST 1024/19 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2020/2021 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße aufgrund des desolaten Zustands unbedingt zu sanieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 283 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1024 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1328 Etatanregung vom 14.03.2022, EA 13 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 28.01.2020 Aktenzeichen: 66 5
Beratung im Ortsbeirat: 4
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