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Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.05.2019, V 1272 entstanden aus Vorlage: OF 558/11 vom 28.04.2019 Betreff: Sichere Benutzung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer Vorgang: ST 1718/17 In seiner Stellungnahme vom 08.09.2017, ST 1718, erkennt der Magistrat den Handlungsbedarf bezüglich der Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Carl-Ulrich-Brücke an. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Ist nun im intensiven Austausch mit Hessen Mobil eine Lösung für die sichere Querung der Carl-Ulrich-Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer erarbeitet worden? 2. Bei starkem Autoverkehr ist eine Begegnung von Fußgängerinnen und Fußgängern auf der nördlichen Rampe kaum gefahrlos möglich. Wie sieht hier die Lösung aus? 3. Beim Übergang der Brücke in die nördliche Brückenrampe wird der Fahrradverkehr in Richtung Norden auf die Fahrbahn geleitet. Eine Anhaltemöglichkeit für den Fahrradverkehr an dieser Stelle besteht nicht. Die dort geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird von nur wenigen Kfz eingehalten und die geringe Breite an dieser Stelle ist eine ständige Bedrohung für alle Radfahrerinnen und Radfahrer. Wann und wie wird diese Situation zeitnah entschärft und verbessert? 4. Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 08.09.2017, ST 1781, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft, ob die Möglichkeit der Verbreiterung der nördlichen Rampe der Carl-Ulrich-Brücke im Grüngürtel mit den zuständigen Ämtern für den Grüngürtel kommuniziert und auf die Dringlichkeit dieser Maßnahme aus Sicherheitsgründen hingewiesen wurde? Begründung: Nach der Öffnung der neuen Carl-Ulrich-Brücke und der teilweisen Umgestaltung der Rampen ist die Querung für den Radverkehr an dieser Stelle nach wie vor äußerst gefährlich und Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern kaum zuzumuten. Dringlich ist hier die Erarbeitung und Umsetzung eine alternativen Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1718 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1775 Antrag vom 31.12.2019, OF 665/11 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 63 Etatanregung vom 14.03.2022, EA 20 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 6
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Angebot für den Fuß- und Radverkehr an der Carl-Ulrich-Brücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2019, OF 665/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Angebot für den Fuß- und Radverkehr an der Carl-Ulrich-Brücke Vorgang: V 1272/19 OBR 11; ST 1775/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST 1775 vom 09.09.2019, ausreichend Mittel für Planung und Bau eines Angebots für den Fuß- und Radverkehr an der Carl-Ulrich Brücke in den Haushalt einzustellen. Der Neubau der muss an die aktuellen Erfordernisse des Fußgänger-, Fahrrad- und Autoverkehrs in gleicher Weise angepasst werden. Die Mittel sollten in besonderem Maße auch dazu genutzt werden, die Situation für Fußgänger und Radfahrer gegenüber dem heutigen Zustand deutlich zu verbessern und Gefahrenpotenziale zu beseitigen. Mit dem Neubau ist außerdem die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Begründung: Nach dem nun eine auf Offenbacher Seite gut geordnete Auf- und Abfahrt für alle Verkehrsträger auf die Carl-Ulrich Brücke existiert und sich bewährt hat, ist es nun an der Zeit, dass auch auf Frankfurter Seite eine sichere Querung der Brücke für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, ohne der Gefahr des zur Seite Drängens durch den Autoverkehr ausgesetzt zu sein, etabliert wird. Diese Verbindung ist unter anderem Schul-, Arbeits-, Einkaufs- und Arztbesuchsweg für viele Frankfurter und damit eine äußerst wichtige Verbindung in die Nachbarstadt! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.05.2019, V 1272 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1775 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 63 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 63 2020 Die Vorlage OF 665/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Angebot für den Fuß- und Radverkehr an der Carl-Ulrich-Brücke
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 20.01.2020, EA 63 entstanden aus Vorlage: OF 665/11 vom 31.12.2019 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Angebot für den Fuß- und Radverkehr an der Carl-Ulrich-Brücke Vorgang: V 1272/19 OBR 11; ST 1775/19 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1775, werden ausreichend Mittel für die Planung und den Bau eines Angebots für den Fuß- und Radverkehr an der Carl-Ulrich-Brücke in den Haushalt eingestellt. Der Neubau muss an die aktuellen Erfordernisse des Fußgänger-, Fahrrad- und Autoverkehrs in gleicher Weise angepasst werden. Die Mittel sollten in besonderem Maße auch dazu genutzt werden, die Situation für Fußgänger und Radfahrer gegenüber dem heutigen Zustand deutlich zu verbessern und Gefahrenpotenziale zu beseitigen. Mit dem Neubau ist außerdem die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Begründung: Nachdem nun eine auf Offenbacher Seite gut geordnete Auf- und Abfahrt für alle Verkehrsteilnehmer auf die Carl-Ulrich-Brücke existiert und sich bewährt hat, ist es nun an der Zeit, dass auch auf Frankfurter Seite eine sichere Querung der Brücke für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, ohne der Gefahr des zur Seite Drängens durch den Autoverkehr ausgesetzt zu sein, etabliert wird. Diese Verbindung ist unter anderem Schul-, Arbeits-, Einkaufs- und Arztbesuchsweg für viele Frankfurter und damit eine äußerst wichtige Verbindung in die Nachbarstadt! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.05.2019, V 1272 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1775 Antrag vom 31.12.2019, OF 665/11 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1335 Etatanregung vom 14.03.2022, EA 20 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 28.01.2020 Aktenzeichen: 66 6
Beratung im Ortsbeirat: 4
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