Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 3
Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 03.12.2018, EA 299 entstanden aus Vorlage: OF 488/11 vom 12.11.2018 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: EA 64/18 OBR 11; ST 1434/18 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 64 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1434 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1252 Antrag vom 28.12.2019, OF 673/11 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 70 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 13.12.2018 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.02.2019, TO I, TOP 54 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 52 2
Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1252 Betreff: Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Die Problematik des Parkplatzes auf der Sportanlage Seckbach Süd ist dem Fachamt bekannt. Das Fachamt wird den Zustand des Parkplatzes kurzfristig verbessern und Schritte für eine langfristige Lösung suchen. Hierbei muss geprüft werden, welche bauliche Ausführung für eine Verhinderung von Schlaglöchern sinnvoll ist und den umweltrechtlichen Anforderungen entspricht, da sich die Sportanlage in der Landschaftsschutzzone I befindet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 299
Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 20.01.2020, EA 70 entstanden aus Vorlage: OF 673/11 vom 28.12.2019 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: EA 299/19 OBR 11; ST 1252/19 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/2021 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/ 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven sowie den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 299 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1252 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1194 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 28.01.2020 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.03.2020, TO I, TOP 60 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 70 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 52 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment