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Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim)
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 353 entstanden aus Vorlage: OF 289/2 vom 14.02.2022 Betreff: Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim) Der Magistrat wird gebeten 1. zu berichten, wie viele Hortplätze neben den Betreuungsplätzen an der Schule selbst benötigt werden; 2. zu berichten, welche der umliegenden Horte künftig Schülerinnen und Schüler der neu zu gründenden Grundschule aufnehmen sollten; 3. zu berichten, welche Verkehrsmaßnahmen zu treffen sind, damit diese Einrichtungen auch gut erreichbar sind und 4. sich anschließend mit dem Ortsbeirat gegebenenfalls im Rahmen von Ortsterminen oder einer Sitzung darüber auszutauschen, welche Maßnahmen bzgl. Ziffer 1. bis 3. zu ergreifen sind. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben, in dem ehemaligen DIPF-Gebäude eine Grundschule einzurichten. Gerade in zentral gelegenen Stadtteilen wie Bockenheim sind die meisten Familien auf eine Mittagsbetreuung ihrer Grundschulkinder angewiesen. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in diesem neu entstehenden Grundschulbezirk ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen entstehen wird. Im Rahmen der Vorstellung der Planungen zur neuen Grundschule 24.11.2021 im Ortsbeirat legte die Dezernentin dar, dass zwar betreuungsplätze in der Schule selbst, voraussichtlich im Rahmen einer sogenannten "Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB)" entstehen werden, diese aber nicht den Bedarf vollständig abdecken werden. Im Umfeld liegen diverse Horte (Mädchenhort, Friesengasse 14; Kita Werrastraße 39), die bisher von Schülerinnen und Schüler der Franckeschule bzw. der Bonifatiusschule besucht werden und die sich anböten, künftig durch Schülerinnen und Schüler der neu einzurichtenden Grundschule im DIPF-Gebäude besucht zu werden. Um Familien Planungssicherheit zu gewährleisten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig im Zuge der Schulanmeldung über Betreuungsangebote zu informieren, sollten zeitnah ein entsprechender Bericht zu den oben gestellten Fragen vorgelegt und der Ortsbeirat sowie die Kinderbeauftragte in die Beratung desselben einbezogen werden. Schließlich wäre anzuraten, dass die Planung der außerschulischen Betreuungsangebote mit der Planung der Schulwege abgestimmt wird. Die Schülerinnen und Schüler legen regelmäßig den Weg mittags von der Schule zur Horteinrichtung selbstständig zurück, weshalb entsprechende Vorkehrungen, beispielsweise die Einrichtung entsprechender Fußgängerüberwege, zu treffen sein werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Anmeldefrist im städtisch betriebenen "kindernet.de" zur Anmeldung Frankfurter Kinder für die Vergabe regulärer Betreuungsplätze zum 01.02. eines jeden Jahres erfolgt sein muss, wenn nach den Sommerferien desselben Jahres die gewünschte Betreuung starten soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2043 Antrag vom 26.05.2023, OF 677/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2043) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 40
Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim)
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2043 Betreff: Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim) Zu Frage 1) Wie viele Hortplätze werden neben den Betreuungsplätzen an der Schule selbst benötigt? Alle neuen Grundschulen werden als Ganztagsgrundschulen geplant und gebaut. In der Folge wird das Ganztagsprogramm "Pakt für den Nachmittag" in Kooperation des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt bzw. das künftige kommunale Gesamtkonzept Ganztag umgesetzt. Damit verfolgt der Magistrat das Ziel den zukünftigen Rechtsanspruch zu erfüllen und allen Familien mit einem Betreuungsbedarf einen Ganztagsplatz für ihr Kind anzubieten. Diese Betreuungsgarantie soll durch die Schule in Kooperation mit den Horten im jeweiligen Quartier erfüllt werden. Standort der neu entstehenden Grundschule Bockenheim wird der jetzige Schulbezirk der Bonifatiusschule, angrenzend an den Schulbezirk der Franckeschule sein. Nachfolgend ist die Versorgungslage der beiden Schulbezirke beschrieben: Im Schulbezirk der Bonifatiusschule stehen 263 Schulkindern insgesamt 161 Betreuungsplätze in Erweiterter Schulischer Betreuung und Horten zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 61%. Die Bonifatiusschule ist zudem als Schule mit Ganztagsangeboten nach Profil 2 im Ganztagsprogramm des Landes Hessen anerkannt. Diese Angebote kommen noch hinzu. Im Schulbezirk der Franckeschule stehen 423 Schulkindern insgesamt 340 Betreuungsplätze in Horten und Erweiterter Schulischer Betreuung zur Verfügung. Die Versorgungsquote liegt hier bei 80% Der neu zu planende Schulbezirk wird voraussichtlich einen Teil der Schüler*innen aus beiden dicht besiedelten Schulbezirken aufnehmen und diese durch das Ganztagsangebot der neuen Grundschule Bockenheim entlasten. zu Frage 2) Welche Horte sollten künftig SuS der neu zu gründenden Grundschule aufnehmen? Horte, die zukünftig im neuen Schulbezirk verortet sind, sollten vorrangig Kinder aus dem Schulbezirk der GS Bockenheim aufnehmen. Grundsätzlich können Frankfurter Betreuungseinrichtungen allen Kindern aus dem Stadtgebiet Frankfurt einen Platz anbieten. Oberstes Prinzip ist das Angebot wohnortnaher Betreuung. In der Praxis nehmen Horte bisher Kinder angrenzender Schulbezirke auf, wenn die vorrangigen Bedarfe aus dem eigenen Schulbezirk weitestgehend berücksichtigt wurden. Es ist Ziel, dass alle Kinder mit entsprechenden Bedarfen Ganztagsangebote in der Schule inklusive Ferienbetreuung nutzen können. zu Frage 3) Welche Verkehrsmaßnahmen sind zu treffen, damit die Einrichtungen gut erreichbar sind? Werden neue Schulbezirksgrenzen gezogen, geschieht dies i.d.R. unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrssituation. Schulwege werden unter dem Aspekt der größtmöglichen Sicherheit an den Verkehrswegen orientiert. Die Planung der Schulwege bzw. die Erarbeitung eines Schulwegplans wird gemäß Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 22. Dezember 2009 von den jeweiligen Schulleitungen in Zusammenarbeit mit Elternvertretern durchgeführt. Schulwegpläne sind Darstellungen, in denen die sichersten Wege zur Schule empfohlen werden. Auf der Grundlage des Schulwegplans für die neue Grundschule in der Schloßstraße kann bei Bedarf ein Ortstermin mit der Schulwegkommission stattfinden, um den künftigen Schulweg in Augenschein zu nehmen und ggf. Maßnahmen zur Sicherung anzuordnen. Die jeweiligen Ortsbeiräte sowie die Kinderbeauftragten werden obligatorisch zu Schulwegsicherungsterminen eingeladen. Anbei die bereits vorhanden hier in lila eingezeichneten Schulwege. Grundsätzlich wurde in der Schloßstraße die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h reduziert. Für parkende Fahrzeuge ist ein Seitenstreifen markiert, sodass die Gehwege für den Fußverkehr nicht eingeengt werden. Zum Queren der Seitenstraßen sind Fußgängerüberwege markiert oder Lichtsignalanlagen vorhanden. Zu Frage 4) Austausch über die zu ergreifenden Maßnahmen bezügl. 1- 3 im Rahmen von Ortsterminen oder einer Sitzung. Zu gegebener Zeit können die aktuellen Planungen dem Ortsbeirat gerne vorgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 353 Antrag vom 26.05.2023, OF 677/2
Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2733 entstanden aus Vorlage: OF 415/2 vom 19.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Zebrastreifen, die aufgrund einer Bautätigkeit auf der Leipziger Straße von 2020 bis 2021 eingerichtet waren, dauerhaft an den jeweiligen oder anderen geeigneten Stellen in dem Bereich der Leipziger Straße zwischen dem Gebäude des ehemaligen Kaufhofes und der Ecke zur Landgrafenstraße eingerichtet werden können. Namentlich geht es um einzurichtende Zebrastreifen über die Leipziger Straße 1. auf Höhe des Hauses mit der Nr. 30 (Reformhaus) und Nr. 25 (Handyladen der Telekom) auf der Leipziger Straße, in unmittelbarer Nähe der Ecke zur Landgrafenstraße und Wildunger Straße, sowie 2. auf Höhe des Hauses mit der Nr. 48 (Frankfurter Volksbank) und Nr. 41 (DM-Drogerie) auf der Leipziger Straße, in unmittelbarer Nähe der Ecke zur Straße Am Weingarten . Begründung: Die zwischenzeitlich eingerichteten Zebrastreifen kamen an den genannten Stellen gut bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Zumal durch den hohen Rad- und Autoverkehr auch in diesem Bereich der Leipziger Straße der Bedarf für Fußgängerinnen und Fußgänger an sicheren Querungsmöglichkeiten hoch ist. An ähnlichen Stellen der Leipziger Straße gibt es zurecht Zebrastreifen, sodass an dieser vergleichsweise engen und hochfrequentieren Passage der Leipziger Straße entsprechender Handlungsbedarf besteht. Bei dem letztgenannten Standort ist gewiss die gegenwärtige Bautätigkeit am Gebäude der Frankfurter Volksbank beachtlich und vor Umsetzung abzuwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41 Antrag vom 26.05.2023, OF 677/2 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4501 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Bitte einen Zebrastreifen am Anfang der Leipziger Straße umsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 677/2 Betreff: Bitte einen Zebrastreifen am Anfang der Leipziger Straße umsetzen Vorgang: V 353/22 OBR 2; ST 2043/22; OM 2733/22 OBR 2; ST 41/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1.) der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Leipziger Straße an der Einmündung der Clemensstraße (Höhe Sanitätshaus Raab) einen Zebrastreifen zur Schulwegsicherung umzusetzen. 2.) die Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41, zum Beschluss des Ortsbeirats vom 12.09.2022, OM 2733, "Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen" wird zurückgewiesen. Soweit der Magistrat in seiner Stellungnahme meint, weitere Zebrastreifen seien auf der Leipziger Straße nicht notwendig, da die Leipziger Straße komplett innerhalb einer Tempo-30-Zone liege und daher gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dort in der Regel entbehrlich seien, berücksichtigt der Magistrat nicht adäquat das sehr hohe Verkehrsaufkommen von Fuß-, Rad- und PKW-Verkehr sowie das häufige queren der Fahrbahn durch den Fußverkehr auf der Leipziger Straße als Einkaufsstraße des Stadtteils. Der allgemeine Fußverkehr sollte auch im ersten Drittel der Leipziger Straße durch Fußgängerüberwege an verschiedenen weiteren Stellen geschützt werden, was auf der Leipziger Straße nicht ausschließlich auf Gründen der Schulwegsicherung beschränkt werden kann. 3.) Der Magistrat wird daher bezugnehmend auf seine Stellungnahme vom 09.01.2023 (ST 41) gebeten, nochmals zu den unter Ziffer 2.) angesprochenen Aspekten Stellung zu nehmen. Begründung: Zu 1.) Im Schulwegeplan für die neue Grundschule Bockenheim wird in vom 09.09.2022, ST 2043 an der bezeichneten Stelle ein Übergang des Schulweges bezeichnet. Ein Fußgängerübergang fehlt an der Stelle. Die Voraussetzungen eines Fußgängerüberwegs dürften daher aus Sicht des Magistrats gegeben sein. Zu 2.) und 3.) wird ggf. mündlich ergänzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 353 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2043 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2733 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 677/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 677/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 21 Auf Wusch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 677/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4501 2023 Die Vorlage OF 677/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 3 GRÜNE, FDP und BFF (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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