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Reflexion

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Grundsatzbeschluss SiGlinde-Kreuzung

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.11.2022, OA 274 entstanden aus Vorlage: OF 472/2 vom 08.09.2022 Betreff: Grundsatzbeschluss SiGlinde-Kreuzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zukünftig bei allen grundhaften Baumaßnahmen in Kreuzungsbereichen des Ortsbezirks 2 das vom Radentscheid entwickelte Prinzip "SiGlinde" generell in der Bauplanung zu prüfen und bei der Umsetzung mit einzuplanen. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. generell sind alle Umbaumaßnahmen barrierefrei zu gestalten; 2. Aufpflasterung des Kreuzungsbereiches auf Gehwegniveau; 3. Herausziehen der Gehwegnasen/Kreuzungsecken und Absperrung mittels Pollern oder Würfeln (barrierefrei); 4. komplett freie Sichtachsen im fünf-Meter-Bereich; 5. Bäume/Baumscheiben und/oder Begrünung/Entsiegelung hinter dem fünf-Meter-Bereich zur Kreuzung/zum Fußgängerüberweg; 6. Radbügel für Fahrräder und Lastenräder im Anschluss an die entsiegelte Fläche; 7. Lieferparkplätze/Ladezone mit entsprechender Markierung bzw. Beschilderung in den abgehenden Straßen im Anschluss an die Fahrradstellplätze; 8. Sitzgelegenheiten im Bereich der entsiegelten Flächen; 9. optional: farbige Gestaltung der Aufpflasterung zur Markierung der Fußgängerüberwege. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über eine aktuelle Liste aller für den Ortsbezirk 2 in der näheren Zukunft geplanten Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen zu berichten. Vor einem Umbaubeginn eines Kreuzungsbereichs sind dem Ortsbeirat 2 alle diesbezüglichen Planungen zeitnah vorzustellen. Begründung: Das Prinzip "SiGlinde" bedeutet für alle zukünftigen Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen, "Sicher/Gleichberechtigt/Lindgrün" für alle Verkehrsteilnehmende, ob Fußgängerinnen und Fußgänger, Fahrradfahrende, inkl. Lastenräder oder motorisierter Individualverkehr (MIV) sowie Lieferverkehrsflächen, die gleichberechtigte individuelle Teilnahme. Lindgrün bedeutet in diesem Zusammenhang die Anpflanzung von Baumgewächsen im Kreuzungsbereich. Durch dieses Prinzip wird es ermöglicht, im urbanen Verkehrsraum für alle Verkehrsteilnehmer eine gleichberechtigte Teilnahme zu gewährleisten. (Quelle: Radentscheid Frankfurt, beispielhafter Kreuzungsbereich; https://www.radentscheid-frankfurt.de/2022/01/siglinde-unser-modell-fuer-kleine- kreuzungen/) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 724 Antrag vom 24.05.2023, OF 678/2 Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4703 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 274 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass im ersten Satz der Vorlage OA 274 die Worte "des Ortsbezirks 2" gestrichen werden) Beschlussausfertigung(en): § 2594, 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 05.12.2022 Aktenzeichen: 66-2

Falkstraße/Am Weingarten als Pilotprojekt für eine SiGlindeKreuzung anlegen

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2023, OF 678/2 Betreff: Falkstraße/Am Weingarten als Pilotprojekt für eine SiGlinde-Kreuzung anlegen Vorgang: OA 274/22 OBR 2; ST 724/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, als Pilotprojekt an der Kreuzung Falkstraße / Am Weingarten eine sogenannte "SiGlinde- Kreuzung" gemäß der Abbildung im Anhang anzulegen. Das Pilotprojekt soll folgende Maßnahmen beinhalten: 1. Die Straßenquerungen für zu Fuß Gehende sollen durch geeignete Maßnahmen abgesichert werden, z.B. durch Poller oder Pflanzkübel. 2. Radbügel für Fahrräder und Lastenräder sollen im Anschluss an den 5m-Bereich der Kreuzung installiert werden. 3. Im Anschluss an die Fahrradstellplätze sollen Lieferparkplätze / Ladezonen mit entsprechender Markierung bzw. Beschilderung in den abgehenden Straßen ausgewiesen werden. 4. Im Bereich vor der Kita sollen Sitzgelegenheiten geschaffen werden. 5. Die für neue Bäume markierten Flächen sollen für eine spätere Bepflanzung oder Baumkübel freigehalten werden Begründung: Der Kfz-Verkehr, insbesondere der ruhende Verkehr, nimmt viel Fläche in Anspruch. Kreuzungsbereiche werden, auch wenn sie als Sperrflächen markiert sind, regelmäßig zugeparkt und/oder von Lieferdiensten als kurzfristige Haltemöglichkeit genutzt. Ein sicheres und komfortables Überqueren der Straße ist dann kaum möglich. Fahrräder werden oft im Gehwegbereich abgestellt und behindern zu Fuß Gehende oder Rollstuhlfahrer*innen zusätzlich. Der Grundsatzbeschluss zu der SiGlinde Kreuzung aus dem vergangenen Jahr sieht verschiedene Umsetzungsschritte hin zu einem Optimum vor. In einem ersten Schritt kann eine kurzfristige Lösung ohne bauliche Umgestaltung vorgenommen werden, der in diesem Antrag zum Tragen kommen soll. Siehe auch Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 724 zur OA 274 2022 zum Thema Grundsatzbeschluss SiGlinde-Kreuzung. Anhang Entwurf zum Kreuzungsbereich Falkstr. / Am Weingarten als SiGlinde-Kreuzung (Quelle: PlanAS Frankfurt am Main, der Ersteller der Anmerkungen auf der Grafik ist dem Antragsteller mit Name und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.11.2022, OA 274 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 724 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 678/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 678/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 678/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 3 GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung); 3 GRÜNE und SPD (= Enthaltung) 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 678/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4703 2023 Die Vorlage OF 678/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 4. ersatzlos gestrichen wird. Ziffer 5. wird zu Ziffer 4. und wird wie folgt ergänzt: "Die Standorte der beiden Blumenkübel vor der Kita werden gestrichen." Es wird Ziffer 5. mit folgendem Wortlaut hinzugefügt: "Die Kita Leitung soll bei der Planung miteingebunden werden." Weiterhin wird Ziffer 6. mit folgendem Wortlaut ergänzt: "Die endgültige Planung wird dem Ortsbeirat bei einer Begehung vorgestellt." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4