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Reflexion

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M 83 - Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark („Innovationsquartier“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zw

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.02.2019, B 58 Betreff: M 83 - Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB 2. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. Anordnung einer Umlegung nach § 46 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2017, § 1053, Ziff. I.A., Punkt (3), 1. Abs. (M 83) - NR 235/17 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 36/18 - Der Magistrat ist mit Beschluss § 1053 vom 23.02.2017 beauftragt, über den Stand der Ergebnisse der Untersuchungen in den Bereich Klima, Verkehr und soziale Infrastruktur regelmäßig zu berichten (Ziff. I.A., Pkt. (3) 1. Absatz). Dies vorausgeschickt, gibt der Magistrat folgenden aktualisierten Sachstand zum Bebauungsplanverfahren Nr. 880 - Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark - zur Kenntnis: Klima Es liegt kein neuer Sachstand im Vergleich zum Bericht des Magistrats B 36 vom 09.02.2018 vor. Ökologie, Artenschutz und Immissionsschutz Derzeit wird auf der Grundlage der Biotoptypenkartierung und faunistisch-floristischen Untersuchung zur arten- und biotopschutzrechtlichen Risikoabschätzung von Senckenberg die Artenschutzprüfung durchgeführt. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag als Grundlage der Artenschutzprüfung gemäß § 44 (1) BNatSchG ist in Bearbeitung. Zur Erarbeitung eines Regenwasserbewirtschaftungskonzepts werden Versickerungsversuche im Plangebiet durchgeführt. Eine schalltechnische Untersuchung ist in Beauftragung. Abgeschlossene Untersuchungen stehen auf der Webseite des Stadtplanungsamtes als Download zur Verfügung. Verkehr Zur Aktualisierung der Grundlagen für den Bebauungsplan wurde eine Nachbetrachtung der Verkehrsuntersuchungen für den Bereich Friedberger Landstraße auf Basis aktueller Zählungen beauftragt. Die Zählungen zeigen eine Zunahme der Verkehrsmengen in der Friedberger Landstraße. Es wurde festgestellt, dass der Knotenpunkt Friedberger Landstraße / Dortelweiler Straße rechnerisch bei einem reibungslosen Verkehrsablauf noch leistungsfähig ist. Soziale Infrastruktur Neben der Unterbringung von Kindertagesstätten als in die Wohnbebauung integrierte Infrastruktur soll innerhalb des Plangebietes ein Grundschulstandort vorgesehen werden. Der Magistrat prüft darüber hinaus derzeit, ob zusätzlich dazu ein Standort für eine weiterführende Schule realisiert werden kann. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.05.2019, OF 678/3 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 83 Antrag vom 01.02.2017, NR 235 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 174 Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 36 Bericht des Magistrats vom 27.04.2020, B 209 Antrag vom 14.10.2020, OF 976/3 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6860 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO II, TOP 17 Beschluss: a) Die Vorlage B 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FDP (= Kenntnis) FRANKFURTER (= Zurückweisung) 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1296 2019 1. Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 678/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3946, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.05.2019 Aktenzeichen: 61 00

Ernst-May-Viertel Verkehrsmenge

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2019, OF 678/3 Betreff: Ernst-May-Viertel Verkehrsmenge Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Nach Aussage im Bericht B 58 ist der Knotenpunkt Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße "rechnerisch bei einem reibungslosen Verkehrsablauf noch leistungsfähig". Was bedeutet in diesem Zusammenhang ein reibungsloser Verkehrsablauf? Wurde in diesem Zusammenhang auch der Knotenpunkt Friedberger Landstraße/Gießener Straße betrachtet, insbes. unter Berücksichtigung des zukünftigen Verkehrsaufkommens in das neue Quartier (Innovations-/Günthersburghöfe)? Wie wirkt sich dort die zusätzliche Verkehrsmenge auf den Verkehrsablauf auf? Wurden auch die Verkehrsmengen an den Tagesspitzenzeiten (Hauptverkehrszeiten) mit den zusätzlichen Verkehrsmengen betrachtet? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.02.2019, B 58 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1296 2019 1. Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 678/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4