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Reflexion

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Weiteres Parken auf dem vorhandenen Rasenstreifen in der Homburger Landstraße am Nordpark vermeiden

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 687/10 Betreff: Weiteres Parken auf dem vorhandenen Rasenstreifen in der Homburger Landstraße am Nordpark vermeiden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem Grünstreifen in der Homburger Landstraße zwischen der schon mit Baumstämmen abgepollerten Strecke und der Nidda unmöglich zu machen, z. B. mit weiteren Baumstämmen. Begründung: Leider wird auf dem restlichen Grünstreifen am Rande der Homburger Landstraße zwischen der schon mit Baumstämmen versehenen Fläche und der Nidda weiterhin wild geparkt, sobald der neu angelegte Parkplatz voll ist. Das Parken auf Rasenflächen ist ohnehin nicht erlaubt und sollte daher auch physisch unterbunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4629 2023 Die Vorlage OF 687/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und 3 SPD gegen LINKE., FDP und AfD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Weiteres Parken auf dem vorhandenen Rasenstreifen an der Homburger Landstraße im Nordpark vermeiden

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4629 entstanden aus Vorlage: OF 687/10 vom 26.09.2023 Betreff: Weiteres Parken auf dem vorhandenen Rasenstreifen an der Homburger Landstraße im Nordpark vermeiden Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem Grünstreifen a n der Homburger Landstraße zwischen der schon mit Baumstämmen abgepollerten Strecke und der Nidda unmöglich zu machen, z. B. mit weiteren Baumstämmen. Begründung: Leider wird auf dem restlichen Grünstreifen am Rande der Homburger Landstraße zwischen der schon mit Baumstämmen versehenen Fläche und der Nidda weiterhin wild geparkt, sobald der neu angelegte Parkplatz voll ist. Das Parken auf Rasenflächen ist ohnehin nicht erlaubt und sollte daher auch physisch unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 51 Aktenzeichen: 66-3

Beratung im Ortsbeirat: 4