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Reflexion

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Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing bereitstellen

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380 Betreff: Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing bereitstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.05.2022, § 1654 - NR 343/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, NR 223/21 CDU - Zu § 1654, Ziffer III Es bestehen keine Bedenken gegen die Ausführung des Beschlusses gem. § 17 (6). Die Ausführung wird aktuell vorbereitet. Zu § 1654, Ziffer I Der Magistrat beabsichtigt, interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Zu a) Gemäß der vom Bundesverband Carsharing bereitgestellten Statistiken hatte Frankfurt am Main im Jahr 2019 einen Versorgungsgrad in der Betriebsform stationsgebundenes Carsharing von 0,61 Carsharing-Fahrzeugen je 1.000 Einwohner. Der Magistrat verfolgt das Ziel, in wenigen Jahren einen Versorgungsgrad von 1,0 Carsharing-Fahrzeugen je 1.000 Einwohner zu ermöglichen und damit zur heutigen Spitzengruppe deutscher Städte aufzuschließen. Neben einem weiteren Zuwachs durch die Nutzung privater Stellplätze - insbesondere bei Neubauvorhaben, die die Möglichkeiten der Stellplatzsatzung zur Reduktion baulich herzustellender Stellplätze nutzen - wird der Großteil des Zuwachses nur über zusätzliche Stationen im öffentlichen Straßenraum zu realisieren sein. Der Wert von 70 Stellplätzen pro Jahr wird als realistische Untergrenze des angestrebten Entwicklungskorridors angesehen. Der Magistrat beabsichtigt, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamteinwohnerzahl umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Magistrat wird auf die jeweils zuständigen Ortsbeiräte zugehen, um die Zielsetzung der Ausweitung des Carsharing-Angebots und den Ablauf der Verfahren zu erläutern. Dabei wird den Ortsbeiräten die Gelegenheit gegeben, eigene Standortvorschläge einzubringen. In den Folgejahren soll das Angebot an Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum in gesamtstädtischen Verfahren nachfrageorientiert weiter aufgestockt werden. Zu b) Der Magistrat strebt ein flächendeckendes Angebot an Carsharing-Stationen insbesondere in verdichteten Wohn- und Mischgebieten an. Sofern es sich anbietet, soll es insbesondere im Umfeld von U- und S-Bahn-Stationen eine Bündelung mit weiteren Mobilitätsangeboten geben. Die hohe Herausforderung, im urbanen Umfeld alle relevanten Mobilitätsangebote an einer Stelle räumlich zusammenzufassen (Mobilitätsstation), soll jedoch nicht zum Hemmnis werden, das Carsharing-Angebot zügig auszubauen. Zu c) Über den aktuell in Frankfurt am Main praktizierten Open-Market-Ansatz für die Schaffung von Ladeinfrastruktur (LIS) im öffentlichen Raum kann eine Ausstattung der Carsharing-Stationen mit LIS nicht gewährleistet werden. Die Prüfung, wie Carsharing-Stationen unter Einbeziehung einschlägiger Bundes- und Landesförderungen mit LIS ausgestattet werden können, läuft noch. Bei der Standortprüfung wird die grundsätzliche Eignung für die Schaffung von LIS mitbetrachtet. Eine Verpflichtung der Carsharing-Anbieter, an Stationen, die mit einer Ladeinfrastruktur ausgestattet werden, in einem angemessenen Zeitraum E-Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen, ist beabsichtigt. Zu d) Die Teilräume und die jeweiligen Zuteilungsverfahren werden so gestaltet, dass Carsharing-Anbieter nur eine Kombination aus innerstädtischen Stationen und Stationen in äußeren Stadtteilen als Bündel zugeteilt bekommen können. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.10.2022, OF 379/9 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2021, NR 223 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Antrag vom 11.10.2022, OF 427/9 Antrag vom 15.11.2022, OF 695/1 Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3259 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 05.10.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 15. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2022, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Zurückweisung) 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht); farbechte/LINKE (= Zurückweisung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 15. Sitzung des OBR 13 am 01.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD und BFF gegen CDU und FDP (= Zurückweisung) 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2022, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 08.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3156 2022 1. a) Die Vorlage B 380 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 379/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung) 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 29.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 380 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und 1 FDP gegen 1 FDP (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 2573, 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 05.12.2022 Aktenzeichen: 61 0

Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 695/1 Betreff: Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum Vorgang: B 380/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Standortvorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum im sogenannten "Teilraum", in dem sich der Ortsbezirk 1 befindet, zu berücksichtigen: 1. Innenstadt: Schillerstraße nahe Eschenheimer Turm außerhalb der Fußgängerzone 2. Gutleut: Haltestelle Erntestraße (Fahrten in Richtung Autobahn und Umweg Hafentunnel wegen Sperrung Camberger Brücke) 3. Gallus: Frankenallee / Schwalbacher Straße 4. Gallus: Krifteler Straße / Mainzer Landstraße (nahe Lidl, Aldi, Rewe) 5. Gallus: Galluswarte nahe S-Bahnstation (insbesondere für mobilitäts-eingeschränkte Personen) Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, vorrangig an Umsteigepunkten des ÖPNV Mobilitätsstationen mit weiteren Mobilitätsangeboten zu planen, um den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel bequemer zu machen und zu beschleunigen. Begründung: Im B380 vom 30.09.2022 schreibt der Magistrat, dass er den Ortsbeiräten Gelegenheit gibt, eigene Standortvorschläge zu stationsgebundenen Carsharing-Stationen einzubringen. Die aufgeführten Orte stellen Umsteigepunkte und stark frequentierte Haltestellen des ÖPNV dar oder befinden sich vor Einzelhandelszentren. Anschlussfahrten oder der Transport von größeren Gütern können so bequem durchgeführt werden. Außerdem ist mit einer guten Auslastung der Carsharingangebote zu rechnen. Im Bereich des Hauptbahnhofes und der Innenstadt bieten sich zudem die bestehenden Parkhäuser für stationsgebundenes Carsharing an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3259 2022 Die Vorlage OF 695/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4