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Reflexion

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Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt - zwischen der HeinzHerbertKarryStraße und der Atzelbergstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt - zwischen der Heinz-Herbert-Karry-Straße und der Atzelbergstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.2016, § 6877 (M 20) 1. Der Planung und Ausführung einer Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße wird entsprechend der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für den ersten Bauabschnitt mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 4.450 T€ werden bewilligt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Der erforderlichen Fällung des im Bereich der Baumaßnahme befindlichen, nachfolgend aufgeführten Bestandsbaums, nämlich: 1 Feld-Ahorn (Acer campestre mit 88 cm Stammumfang) wird zugestimmt. 4. Der Pflanzung von 18 neuen, standortgerechten Laubbäumen (mit 20-25 cm Stammumfang) wird zugestimmt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass a) für den ersten Bauabschnitt Mittel in Höhe von 4.450 T€ in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.002442 - Grunderneuerung eines Teilabschnitts der Wilhelmshöher Straße, zur Verfügung stehen, von denen bereits rd. 204 T€ für Planungsleistungen verausgabt wurden, b) die vorhandenen Verkehrsflächen des ersten Bauabschnitts einen Restbuchwert in Höhe von 57 T€ aufweisen (Stand 2019), der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht, c) den Jahresfolgekosten in Höhe von 241 T€ Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 35 T€ gegenüberstehen, d) der Magistrat einen Antrag auf Fördermittel des Landes nach dem Mobilitätsförder-gesetz (Mobifög) stellen wird. Es wird mit einer Förderung in Höhe von rund 1.050 T€ gerechnet. Die endgültige Höhe der Zuwendung ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus dem Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers, e) der Magistrat im Zuge der Maßnahme bei Bedarf und in Abstimmung mit den Anliegern zu Gunsten des öffentlichen Raums Grunderwerb tätigt. Die daraus resultierenden Kosten in Höhe von 30 T€ sind Bestandteil dieser Vorlage. Begründung: A - Zielsetzung Der Straßenraum der Wilhelmshöher Straße befindet sich insbesondere im Abschnitt zwischen der Heinz-Herbert-Karry-Straße und dem Seckbacher Bitzweg in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und soll nunmehr sukzessive saniert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die unveränderbar geringe Straßenraumbreite kaum Regelwerk konforme Aufteilungen entsprechend der Verkehrs- und Netzfunktion zulässt. Insofern muss sich die erforderliche Grundsanierung zwar stark an der Bestandssituation orientieren, gleichzeitig soll jedoch das Planungsziel für eine stärker bedarfsgerechte und verkehrssichere Trassierung und Aufteilung der unterschiedlichen Verkehrsflächen weiterverfolgt werden. Die Erneuerung der Wilhelmshöher Straße soll als eine Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Frankfurt am Main und der anderen am Bau Beteiligten umgesetzt werden. Dabei wird das Ziel verfolgt, einerseits die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme zu erhöhen und andererseits die Bauzeiten und die baubedingten Störungen und Einschränkungen von Anwohnern zu verringern. Die Baumaßnahme ist im Rahmen der Stellplatzablöse förderfähig. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt. Da jedoch nach derzeitigem Stand keine Einnahmen aus Stellplatzablösemitteln möglich sind, wird von einer Ablehnung des Antrages ausgegangen. B - Alternativen Die vorliegende Planung basiert auf einer durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vorplanung (§ 6877 vom 25.02.2016 zu M 20 vom 22.01.2016). In der Vorplanungsphase wurden bereits zahlreiche Alternativen entwickelt. Über den vorgenannten Beschluss wurde die weiter zu entwickelnde Variante festgelegt, die hiermit vorliegt. Insofern waren keine weiteren Alternativen zu untersuchen. C - Lösung Bei der Durcharbeitung und Konkretisierung der beschlossenen Vorplanung ist herausgearbeitet worden, dass eine grundhafte Straßensanierung nur mit zahlreichen abschnittsweisen Vollsperrungen der Wilhelmshöher Straße für den Fahrzeugverkehr durchgeführt werden kann, für die klein- und großräumige Umleitungsstrecken eingerichtet werden müssen. Darüber hinaus nutzen Versorgungsträger vernünftigerweise die Straßenbaumaßnahme für umfangreiche Leitungserneuerungen. Daraus resultiert eine derartige Komplexität in Planung und Bau mit ungewöhnlich hohen Anforderungen an Koordinierung und Abstimmung mit den am Bau beteiligten Ämtern, Betrieben und natürlich insbesondere mit den Anliegern, sodass die Entscheidung getroffen wurde, die rund 1.300 Meter lange Ausbaustrecke in Bauabschnitte zu unterteilen. Diese Vorlage befasst sich zunächst mit dem ersten Bauabschnitt zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und Atzelbergstraße auf einer Länge von rund 750 Metern. Weitere Bauabschnitte werden sukzessive im Anschluss an den ersten Bauabschnitt realisiert. Entwurfsbeschreibung Im Abschnitt zwischen der Heinz-Herbert-Karry-Straße und der Atzelbergstraße ist eine Fahrbahnbreite von sechs Meter geplant. Dies ermöglicht den Begegnungsfall Lkw/Lkw und Bus/Bus mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen. Auf Höhe der Hausnummer 49 findet im Kurvenbereich eine Fahrbahnaufweitung statt. Straßenbegleitend werden die Bestandsgehwege in der Mindestbreite von 1,50 Meter wiederhergestellt. Die einseitig vorhandenen Kfz-Stellplätze werden baulich mit Betonbordsteinen gefasst, sodass die Funktion Parken im Straßenraum über die Gestaltung sichtbar wird. Hinsichtlich der Oberflächenbefestigung werden für die Verkehrsflächen Standardmaterialien ausgewählt. Die Fahrbahnfläche erhält einen bituminösen Oberbau, die Nebenflächen wie Gehwege werden mit Betonplatten 40 x 40 cm, diagonal verlegt, befestigt und für die Kfz-Stellplätze wird Betonpflaster 20 x 20 cm, orthogonal verlegt, verwendet. Zur Steigerung des Gehkomforts für den Fußgängerverkehr werden Grundstückszufahrten straßenseitig in der Regel mit Einfahrtsschwellensteinen hergestellt, wodurch der Gehweg einen konstanten Querneigungsverlauf erhält. Die Einmündung der Straße Am Atzelberg wird zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Fußgängerverkehr als Gehwegüberfahrt gestaltet, d.h. der Gehweg wird in diesem Bereich nicht wie üblich unterbrochen, sondern durchgängig geführt. Die zu Fuß Gehenden erhalten somit den Vorrang vor ab- und einbiegendem Verkehr. Ein besonderer Schwerpunkt der Planung liegt in der Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Menschen. Die Barrierefreiheit wurde nach städtischem Standard gemäß dem Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für die Stadt Frankfurt am Main im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Auf der Wilhelmshöher Straße verkehren aktuell die Buslinien 38, 43 und n5. Im ersten Bauabschnitt werden die beiden Bushaltestellen Hufelandhaus und Altebornstraße in beiden Fahrtrichtungen barrierefrei ausgebaut und die VGF wird die Haltpunkte mit einer zeitgemäßen neuen Möblierung ausstatten. Schwierige örtliche Gegebenheiten, wie z.B. geringe Abstände zwischen benachbarten Grundstückszufahrten, bewirken, dass die hohen Busbordsteine nicht immer auf der gesamten Bushaltestellenlänge hergestellt werden können und somit nur zwei von drei Bustüren barrierefrei nutzbar sind. Die Einschränkung lässt sich leider auch durch eine Verlegung von Bushaltestellen nicht ausräumen und wurde daher von VGF, traffiQ und städtischen Behindertenbeauftragten akzeptiert. Zur Vermeidung einer frühzeitigen Spurrillenbildung im Haltebereich der Busse, wird die Fahrbahn dort mit einer stabilen halbstarren Decke befestigt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung für den motorisierten Verkehr auf 30 km/h bleibt erhalten und somit ist der Radverkehr wie bisher im Mischverkehr auf der Straße zu führen. Leitungen / Straßenausstattung Die Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ermöglicht eine Bündelung der Straßenerneuerung mit notwendigen Arbeiten anderer Ämter und Werke (Versorgungsträger). Ziel ist es, die Arbeiten gemeinsam durchzuführen, um somit die mit einer Straßenbaumaßnahme einhergehenden bekannten Einschränkungen auf das notwendige zu begrenzen. Der Straßenbaulastträger hat dabei erhebliche Koordinierungs- und Steuerungsleistungen zu erbringen. Hinsichtlich der Abwicklung der Maßnahme sind entsprechende Verträge und Vereinbarungen mit den am Bau Beteiligten zu schließen. Die folgenden Arbeiten sind u.a. vorgesehen: - Erneuerung des Abwasserkanals inkl. Hausanschlüsse - Erneuerung der Wasser- und Gasversorgungsleitungen - Umlegung der Stromtrassen - Erneuerung der Straßenbeleuchtung, u.a. durch den Rückbau der vorhandenen Gasbeleuchtung und Ersatz durch LED-Leuchten - Erneuerung aller Hausanschlüsse (Gas, Wasser, Strom) - Umlegung Telekommunikationsleitungen - Erneuerung der Lichtsignalanlagen (LSA) - Erneuerung der Straßenmarkierung und -beschilderung. Maßgebliche Akteure neben dem Straßenbaulastträger sind die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF), die Netzdienste Rhein Main (NRM), die Stadtbeleuchtung Rhein Main (SRM), das Straßenverkehrsamt, sowie die Deutsche Telekom AG und die Unitymedia GmbH. Zur Sanierung des Straßenraums gehört ebenfalls die Straßenbegrünung. Hier kann die Forderung der Anwohner nach mehr Grün trotz einer Vielzahl unterschiedlichster Versorgungsleitungen im Untergrund durch die Neupflanzung von 18 Bäumen erfüllt werden. Grunderwerb Bei der Analyse der Eigentumsverhältnisse entlang der Wilhelmshöher Straße ist für die Verkehrsflächen festgestellt worden, dass in der Vergangenheit der öffentliche Gehweg jeweils bis an die Einfriedungen (z.B. Mäuerchen und Zäune) der Anlieger hergestellt wurde und dadurch bei der erstmaligen Herstellung teilweise private Flächen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die Situationen scheinen historisch gewachsen. Sollten Anlieger den Bedarf nach einer Ordnung anmelden, ist der Magistrat bereit, die Teilgrundstücksflächen zu erwerben. In der Regel handelt es sich hierbei um Flächen von unter eineinhalb Quadratmeter. Termine Der Magistrat beabsichtigt, zeitnah nach einem Beschluss der Bau- und Finanzierungsvorlage durch die Stadtverordnetenversammlung bis Oktober 2019, einer sich daran anschließenden öffentlichen Ausschreibung der Bauleistungen, einer Sondergenehmigung durch das Land Hessen als Fördergeber und der gesicherten Finanzierung über den städt. Haushalt 2019 im Mai 2020 mit einer baulichen Umsetzung zu beginnen. Die Bauzeit beträgt nach dem derzeitigen Kenntnisstand vsl. rund 30 Monate. D - Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde. Hinweis: Die Kosten für das Anwohnerinformationsmanagement werden ab dem Herbst 2020 in den Ergebnishaushalt abgebildet. 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 4.450.000 € Die Mittel in Höhe von 4.450.000 € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 16.03 Projektdefinition: 5.002442 Kostenübersicht 1 Baukosten brutto 1.1 Straßenbauarbeiten 2.650.000,00 € 1.2 Lichtsignalanlagen (Amt 36): 1.2.1 Signaltechnik 43.750,00 € 1.2.2 Tiefbau 87.500,00 € 1.3 Straßenbeleuchtung (SRM) 625.000,00 € 1.4 Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Amt 67) 87.500,00 € Summe Baukosten 3.493.750,00 € 2 Baunebenkosten 2.1 Straßenplanung und Koordinierung d. Trassenplanung 530.000,00 € 2.2 Vermessungsleistungen 70.000,00 € 2.3 Planung und Bauleitung Amt 36 40.000,00 € 2.4 Planung und Bauleitung SRM 50.000,00 € 2.5 Planung und Bauleitung Amt 67 10.000,00 € 2.6 Gutachten 130.000,00 € 2.7 Kampfmittelsondierung (Schätzung) 50.000,00 € 2.8 SiGeKo (nach AHO) 10.000,00 € 2.9 Beweissicherung (Schätzung) 30.000,00 € Summe Baunebenkosten 920.000,00 € 3 Grunderwerbskosten 30.000,00 € Summe Baukosten 4.443.750,00 € Summe Baukosten, gerundet 4.450.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bis 2019 (für Planung verausgabt) 204.019,82 € 2019 150.000,00 € 2020 1.000.000,00 € 2021 1.400.000,00 € 2022 1.400.000,00 € 2023 415.980,18 € 3. Folgeinvestitionen: - keine - 0,00 € 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben - keine - b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten - Straßenbau 6.000 m2 1,30 €/m2 *) 7.800,00 € - Beleuchtung (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) 0,00 € - Grün- und Freiflächen 5,00% von 87.500€ + 10.000€ 4.875,00 € Verkehrssignalanlagen 5,00% von 131.250€ + 40.000€ 8.562,50 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Summe Sachkosten 21.237,50 € 2. Abschreibung - Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 von 3.590.000 € 119.666,67 € (2.650.000€+530.000€+70.000€+130.000 28;+50.000€+120.000€+10.000€+30.000€) - Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 von 675.000 € 33.750,00 € (625.000€+50.000€) - Grün- und Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 von 97.500 € 6.500,00 € (87.500€+10.000€) - Verkehrssignalanlagen BND*) 15 Jahre 1/15 von 171.250€ 11.416,67 € (43.750€ + 87.500€ + 40.000€) - Grunderwerb Grundstücke unterliegen keiner Abnutzung 0,00 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung 171.333,34 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75%* x (4.570.000€-1.050.000€) / 2 48.400,00 € *) Zinssatz für den Haushalt 2019 gemäß HH-Rundschreiben vom 12.10.2017 Gesamtsumme Jahresfolgekosten: 240.970,84 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 1.050.000,00 € / 30 35.000,00 € * gewogene durchschnittliche Nutzungsdauer 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen nach Mobifög 1.050.000,00 € Summe Leistungen Dritter 1.050.000,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 0,00 € 8. Sonstiges: - nein - Anlage LageplanBlatt_1 (ca. 1,3 MB) Anlage LageplanBlatt_2 (ca. 1,2 MB) Anlage LageplanBlatt_3 (ca. 1,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 20 Antrag vom 24.01.2020, OF 706/11 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5791 Vortrag des Magistrats vom 05.07.2021, M 98 Antrag vom 06.11.2021, OF 135/11 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Die Vorlage M 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 144 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 144 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 144 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO II, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER, FRAKTION, ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Beschlussausfertigung(en): § 4985, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 66 5

Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2020, OF 706/11 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate, deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50m Längen geplant) realisiert werden. 2. Die 4-wöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Str. / Altebornstr. / Atzelbergstr. ist durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Mindestens der 43er Bus sollte durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach, an der Wilhelmshöher Straße, ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohner/innen. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma-Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohner/innen mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacher/innen und darüber hinaus auch für die Bürger/innen der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5791 2020 Die Vorlage OF 706/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Aufzählung im Tenor folgende Ziffer hinzugefügt wird: "3. Falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5791 entstanden aus Vorlage: OF 706/11 vom 24.01.2020 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50 Meter -Längen geplant) realisiert werden; 2. die vierwöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Zumindest die Busse der Linie 43 sollten durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können; 3. falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach an der Wilhelmshöher Straße ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er-Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohnerinnen und Anwohner mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacherinnen und Seckbacher und darüber hinaus auch für die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 311 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

Beratung im Ortsbeirat: 4