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Unterstützung des Bergerstraßenfestes aus Etatmitteln
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 706/3 Betreff: Unterstützung des Bergerstraßenfestes aus Etatmitteln Das Berger Straßen Fest ist das größte Stadtteilfest im Nordend. Es wird organisiert von der Interessengemeinschaft Untere Berger Straße. Das Fest erzielt keinen Gewinn, es muss lediglich die entstehenden Kosten decken. Dafür werden Standmieten erhoben, die ansässigen Einzelhändler vor Ort werden bevorzugt. Gemeinnützige Sportvereine aus Frankfurt erhalten kostenfrei die Möglichkeit ihr Angebot auf dem Fest zu präsentieren. Musikgruppen aus dem Stadtteil werden beim Bühnenprogramm ebenfalls im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten besonders berücksichtigt. Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Berger Straßen Fest aus Mitteln der beschlossenen E 92 des Produktbereiches 21 für 2024 mit EUR 6.000,00 zu unterstützen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Initiative OI 53 2024 Die Vorlage OF 706/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und VOLT gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Unterstützung des Bergerstraßenfestes
S A C H S T A N D : Initiative vom 25.04.2024, OI 53 entstanden aus Vorlage: OF 706/3 vom 11.04.2024 Betreff: Unterstützung des Bergerstraßenfestes Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Das Bergerstraßenfest ist das größte Stadtteilfest im Nordend. Es wird organisiert von der Interessengemeinschaft Untere Berger Straße. Das Fest erzielt keinen Gewinn, es muss lediglich die entstehenden Kosten decken. Dafür werden Standmieten erhoben, die ansässigen Einzelhändler vor Ort werden bei der Standvergabe bevorzugt. Gemeinnützige Sportvereine aus Frankfurt erhalten kostenfrei die Möglichkeit, ihr Angebot auf dem Fest zu präsentieren. Musikgruppen aus dem Stadtteil werden beim Bühnenprogramm ebenfalls im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten besonders berücksichtigt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, aus diesem Sonderetat das Bergerstraßenfest mit 6.000 Euro zu unterstützen, falls noch Mittel vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 30.04.2024
Beratung im Ortsbeirat: 4
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