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Reflexion

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Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 41 entstanden aus Vorlage: OF 34/11 vom 20.04.2021 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die 80 Prozent Förderung für Kommunen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu nutzen, um dringend benötigte Ladepunkte für Elektrofahrzeuge im Frankfurter Osten anzubieten. Folgende Orte stehen zur Disposition: Priorisierung in den jeweiligen Stadtteilen von oben nach unten: Fechenheim: zwei Ladeplätze am Parkplatz Friedhof Fechenheim oder in der Starkenburger Straße; zwei E-Ladeplätze am Kleedreieck westlich des Taxistands mit Option eines Schnellladers. Dies wäre interessant für Taxis, da sich dort ebenfalls ein Taxiwarteplatz befindet; zwei E-Ladeplätze in Fechenheim am Sportplatz Pfortenstraße; zwei E-Ladeplätze vor dem 7.Revier oder auf dem Parkplatz an der Ankergasse. Riederwald: zwei E-Ladeplätze in der Schäfflestraße, Bereich der katholischen Kirche; zwei E-Ladeplätze Parkplatz unter der Autobahnbrücke am Erlenbruch. Begründung: Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern ohne Tiefgaragen wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die Bürger mit E-Autos versuchen diesen Mangel mit den Schnellladepunkten am Supermarkt Kaufland auszugleichen. Die Ladepunkte im Hessen-Center sind sehr hochpreisig und werden daher gemieden. Am Kaufland bilden sich inzwischen schon Schlangen vor den Ladesäulen. Ideal wäre es, wenn bereits bei der Zulassung eines E-Fahrzeugs erfasst wird, an welchem Ort geladen wird, zu welcher Zeit meistens geladen wird und ob dieser Bürger auf öffentliche Ladestationen angewiesen ist. In Amsterdam wird dieses bereits mit Erfolg seit Jahren praktiziert und die öffentlichen Ladepunkte entsprechend Fahrzeugen zugeordnet. Wenn ein naher Ladepunkt eine zu hohe Auslastung hat, wird ein neuer Ladepunkt in Auftrag gegeben. Dieser wird dann direkt vor dem Haus dieses Bürgers gesetzt oder dort, wo es in der direkten Umgebung möglich ist. Frankfurt rangiert momentan bei der Anzahl der verfügbaren Ladepunkte weit abgeschlagen und schon gar nicht auch nur in der Nähe bei irgendeiner Großstadt Deutschlands. Frankfurt findet sich bei der Anzahl der öffentlichen E-Ladepunke im Ranking sogar hinter der Kleinstadt Regensburg. Dies wirkt sich natürlich auf die bei uns in Frankfurt unterdurchschnittliche Anzahl an rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen aus. Seit zwei Jahren gibt es nur Versprechungen und keinerlei Maßnahmen. Der einzige Entschuldigungsgrund, den man immer wieder aus der Verwaltung hört, ist: "Die Stadtverordnetenversammlung hat eine städtische Beteiligung an E-Ladepunkten abgelehnt und deshalb wird nichts in dieser Richtung unternommen." Es muss doch mehr Alternativen geben, um eine Infrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu errichten. Unternehmer berichten über eine schleppende Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt: "Wir haben seit knapp drei Jahren versucht, in Frankfurt Fuß zu fassen", sagt Ulf Schulte, Managing Director und Geschäftsführer der Allego GmbH. "Der angekündigte Gestattungsvertrag wurde von der Stadt bis heute nicht vorgelegt", so Schulte. "Zudem war die Abstimmung der Standorte mit den zuständigen Behörden ergebnislos. Mit der Zeit sind wir zu dem Schluss gekommen, dass sich das Projekt leider nicht wie geplant umsetzen lässt und haben uns deshalb bedauerlicher Weise zurückziehen müssen." Quelle: Interview: electrive.net Im ersten Quartal 2021 sind bereits zehn Prozent aller Neuwagen in Deutschland batterie-elektrisch angetrieben. Fast alle Autohersteller wollen spätestens in den nächsten neun Jahren oder noch früher keine oder nur noch einen sehr geringen Prozentsatz an konventionellen Verbrennerfahrzeugen verkaufen. Von der großen Elektrotaxiflotte in Frankfurt ist momentan gar nichts mehr zu hören. Priorisierung des nachhaltigen Verkehrs in der Stadt Frankfurt ist bereits lange überfällig. Eine nötige Infrastruktur für alle Bürger mit aufzubauen, ist dafür zwingend erforderlich. Es wäre zielführend, nun endlich bei den E-Ladepunkten in Wohngebieten anzusetzen und dieser Thematik etwas mehr Beachtung zu schenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 07.09.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 41 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 483, 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 07.09.2021 Aktenzeichen: 91 50

ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5334 - OA 454/24 OBR 11 - Zu 1a: Um die Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, ist es u.a. auch erforderlich, dass Wohnungsgesellschaften die Erzeugung erneuerbarer Energien auf ihren Liegenschaften ausbauen. Dies kann auch durch die Errichtung von Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen erfolgen. Im Rahmen der Solaroffensive IV für Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2963 vom 02.03.2023) hat sich die Stadt Frankfurt am Main zum Ziel gesetzt, das erhebliche Potenzial von Solarenergie im Stadtgebiet durch Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen auf den Dächern der städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften gezielt, systematisch und schnell zu erschließen. In diesem Rahmen wurde auch die ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH + Töchter vom Magistrat im März 2024 angeschrieben, um auf die Potenziale und Verantwortung hinzuweisen. Der Verkauf des auf den Liegenschaften der ABG und NHW erzeugten Solarstroms mittels des Betriebskonzepts "Mieterstrom" kann dem beiderseitigen Nutzen sowohl der Mieter:innen als auch der Wohnungsgesellschaften dienen. Durch den Verkauf des Solarstroms kann die Energiewende sozial gerechter für die Mieter:innen gestaltet und gleichzeitig diese Anlagen durch die Wohnungsgesellschaften wirtschaftlich betrieben werden. Zugleich ergeben sich durch die direkte Nutzung des erzeugten Solarstroms durch Mieter:innen weitere Vorteile, wie ein vermindertes Erfordernis, die Stromnetze für die Energiewende auszubauen, die Möglichkeit für Mieter:innen, E-Fahrzeuge mit dem Solarstrom aufzuladen und bspw. Wärmepumpen zu betreiben. Die NHW erstellt und betreibt bereits seit 2003 Photovoltaikanlagen auf ihren eigenen Beständen. Die Erzeugung regenerativer Energien ist für die NHW von großer Bedeutung, daher soll der Ausbau der Photovoltaik fortgesetzt werden. Die Investitionen in PV-Anlagen müssen für die Unternehmensgruppe wirtschaftlich sinnvoll sein. Dazu gehört auch die sinnvolle Verwendung des erzeugten Stroms möglichst in den eigenen Liegenschaften. Vor dem Hintergrund der kürzlich erfolgten Verabschiedung des "Solarpaketes I", wird derzeit geprüft, welche Angebote für Mieterstrom den Mietenden der NHW unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen gemacht werden können. Hierbei sind die Interessen der Mietenden sowie der wirtschaftliche Betrieb der PV-Anlagen zu berücksichtigen. Die NHW hat bereits 2019 eine "Zielvereinbarung für einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050" mit dem Land Hessen geschlossen. Aktuell wird die Klimastrategie zum zweiten Mal fortgeschrieben. Die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Ziele zur Erreichung der Klimaneutralität 2045 ist als wesentliches Konzernziel Teil der Unternehmensstrategie. Zur Unterstützung der Zielerreichung hat die NHW im Jahr 2020 mit der Initiative Wohnen.2050 e.V. eine Know-How-Sharing-Plattform der Wohnungswirtschaft gegründet, die durch Peer-Learning die Erfahrungen von 240 Wohnungsunternehmen bündelt. Zu 1b: Zur Förderung klimafreundlicher Mobilität ist es zu begrüßen, dass auf den Liegenschaften der ABG und NHW Ladepunkte für E-Fahrzeuge errichtet werden, damit Mieter:innen die Möglichkeit erhalten, ihre E-Fahrzeuge an ihrem Wohnort aufzuladen. Wie schon unter 1. a) erwähnt, kann der auf einer Liegenschaften erzeugte Solarstrom auch für das Laden der E-Fahrzeuge von Mieter:innen verwendet werden, was einen wirtschaftlichen Vorteil für beide Seiten bedeutet. Durch die Nutzung eines intelligenten Lastmanagements und von bidirektionalem Laden der E-Fahrzeuge könnten diese zudem als Speicher für die Energiewende benutzt werden und damit auch zur Stabilisierung des Energiesystems beitragen. Die NHW hat die Relevanz des Themas "nachhaltige Mobilität" frühzeitig erkannt und bereits im Jahr 2015 ein integriertes Mobilitätskonzepts inkl. einer Vielzahl an Maßnahmen für Mieter:innen erstellt. Als Ergebnis des Konzeptes erfolgte die Festlegung von fünf Pilotquartieren und dort umzusetzender Maßnahmen; u.a. öffentliche Ladeinfrastruktur für E-PKW (mit je 22 kW und zwei Ladepunkte), sowie E-Carsharing, E-Lastenrad-Sharing und wettergeschützten Fahrradabstellanlagen. Durch die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln des Landes Hessen konnte die Umsetzung dieser Maßnahmen flankiert werden. Seit Frühjahr 2020 stehen die genannten Maßnahmen den Mieter:innen der NHW sowie Dritten in den Pilotquartieren zur Verfügung. Weitere Standorte mit öffentlicher Ladeinfrastruktur befinden sich aktuell in Frankfurt (Hausen) und Offenbach (Goethequartier). Darüber hinaus sind in Baunatal an einem NHW Standort weitere öffentliche und private Ladepunkte in Betrieb genommen. Für diesen Standort wurde im Januar 2024 eine Kooperation zwischen der NHW bzw. deren Tochter MET und der EAM Natur Energie aus Kassel geschlossen. Ziel der Vereinbarung soll es sein, einen Standard zu etablieren, um Mietenden in Mehrfamilienhäusern einen unkomplizierten und attraktiven Zugang zu Ladeinfrastruktur ermöglichen zu können, der auf die hessenweit etwa 7.400 Wohngebäude der NHW angewendet werden kann. Aufgrund hoher Investitions- und Betriebskosten für öffentliche Ladeinfrastruktur ist eine Rentabilität/Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Nicht zu vernachlässigen bezüglich dieser Maßnahmen sind hohe potenzielle Folgekosten durch notwendige Netzerweiterungen und die Komplexität des rechtlichen Rahmens. Ziel ist es, die Angebote für E-Carsharing, E-Lastenrad-Sharing und Ladeinfrastruktur weiter auszubauen. Die ABG FRANKFURT HOLDING rüstet in Kooperation mit der Mainova ihre öffentlichen Parkplätze mit Elektro-Ladeinfrastruktur aus. Über 300 Ladepunkte werden in nächster Zeit geschaffen. Mieter:innen der ABG FRANKFURT HOLDING, die einen festen Stellplatz bei der ABG gemietet haben, können diese kontaktieren, um prüfen zu lassen, ob Ladeinfrastruktur dargestellt werden kann. Zu 2.: E-Fahrzeuge in Parkhäusern aufzuladen, ist im Sinne klimafreundlicher Mobilität zu begrüßen. Dies trifft auch auf das Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu. Die Autobahn GmbH des Bundes baut im Projekt "A66 Verlängerung/Riederwald Tunnel" eine komplett neue AB Anschlussstelle auf Höhe der Kruppstraße, direkt am jetzigen P+R Parkhaus Borsigallee. Im Rahmen dieser Planungen müssen die Zu- und Abfahrten sowie die Rettungswege des Parkhauses neu konzipiert werden. Außerdem prüft der Magistrat zurzeit im Zuge dieses notwendigen Umbaus eine Erweiterung der P+R Anlage. Aus diesem Grund können auch die jetzigen Freiflächen nicht zum Bau von Ladeinfrastruktur vergeben werden. Bei den o.g. Planungen wird die Einrichtung von Ladeinfrastruktur (AC und DC gemäß LIS-Konzept der Stadt) geprüft und soweit möglich berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 17.03.2025, OA 537 Antrag vom 17.03.2025, OF 708/11 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.04.2024, OA 454 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.02.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 537 2025 1. Die Vorlage B 37 dient unter Hinweis auf OA 537 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 708/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die letzten vier Absätze gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 37 = Kenntnis, OA 537 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6141, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025

Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2025, OF 708/11 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Vorgang: OA 41/21 OBR 11; B 431/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: A.: Der Magistrat wird erneut aufgefordert sich zu bemühen, dass in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile endlich günstige AC-Ladeinfrastruktur für e-Fahrzeuge eingerichtet wird. Stadteigene Betriebe (Mainova/NRM) sind dabei in die Pflicht zu nehmen. B.: Die Strompreise dafür sind in einem normalen Preisrahmen, ähnlich den Hausstrom-tarifen der Mainova zu berechnen. (Bsp.Tübingen Ladestrom 0,43€) C.: Die Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden zu Ende geführt, mit einem Plan zur stufenweisen Umsetzung einer verbindlich festgeschrieben Anzahl günstiger Ladeoptionen an den Parkplätzen für Mieter der ABG und NHW bis Ende 2035. Ein Angebot der ABG, Mietern von Stellplätzen die eigenfinanzierte Installation von Ladeplätzen zu prüfen, zeigt einen nicht proaktiven Umgang mit dem Thema (siehe B37/25 Punkt 1b). Folgende Orte stehen in den Stadtteilen zur sofortigen Umsetzung zur Disposition: Priorisierung in den jeweiligen Stadtteilen von oben nach unten: Fechenheim: zwei Ladeplätze am Gartenbad zwei Ladeplätze am Parkplatz Friedhof Fechenheim und in der Starkenburger Straße zwei Ladeplätze auf dem Parkplatz neben der Saalbau-Fechenheim, Pfortenstraße zwei E-Ladeplätze am Kleedreieck westlich des Taxistands mit Option Schnelllader zwei E-Ladeplätze vor dem 7.Revier oder auf dem Parkplatz an der Ankergasse. Riederwald: zwei E-Ladeplätze in der Schäfflestraße, Bereich der katholischen Kirche; zwei E-Ladeplätze Parkplatz unter der Autobahnbrücke am Erlenbruch. zwei E-Ladeplätze in der Lahmeyerstraße Seckbach: zwei Ladeplätze im Bereich Atzelbergplatz und in den Wohngebieten Begründung: Bürger werden von der Wirtschaftsförderung an die Ortsbeiräte weitergeleitet. Die Ortsbeiräte schreiben Anträge und machen Vorschläge für die Positionierung von Ladesäulen. Der Magistrat erklärt seit Jahren immer wieder, die Stadt Frankfurt möchte nach einem alten Stadtverordnetenbeschluss keine Unternehmerin für Ladeinfrastruktur werden. Dies ist richtig, allerdings entbindet dies den Magistrat nicht davon die Klimaziele der Stadt Frankfurt zu erfüllen oder die Maßnahmen für AC-Ladeinfrastruktur einfach nicht weiter zu befördern. Der Eifer mit einem zehn Jahre alten Pilotprojekt von 2015 langt nicht mehr aus. Es gibt in den Wohngebieten hinter der Autobahn A661 keine öffentlichen AC-Ladestationen. Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die ABG und die NHW haben exakt "null" Angebot in den Stadtteilen für Ihre Mieter. Die Großvermieter dominieren dort den Mietmarkt. Die Mainova baut nur öffentliche AC-Ladestationen im Stadtbereich innerhalb des Autobahnringes. Die Stadtteile Seckbach, Riederwald und Fechenheim haben das Nachsehen. Es ist dringend notwendig, den städtischen Gesellschaften Mainova/NRM, sowie der ABG und NHW die planerischen Ziele und die Erwartungen der Stadt Frankfurt klar vorzugeben. Wir sehen heute, was in den letzten zehn Jahren in Bezug auf Ladeinfrastruktur passiert ist. Wo steht Frankfurt und wo steht z.B. eine sehr umstrittene schlecht funktionierende Verwaltung wie zum Beispiel Berlin heute? Berlin hat Frankfurt bezüglich Ladeinfrastruktur sogar schon weit abgehängt, von Hamburg mag man erst gar nicht reden. Eine Anzahl von 180 vorselektierten AC und DC Ladepunkten für interessierte Unternehmer in Frankfurt langt nicht aus um den zukünftigen Bedarf von 750.000 Einwohnern zu decken. Der Magistrat möge sich bitte an anderen Städten ein Beispiel nehmen und den Wünschen der Bürger nachkommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.07.2021, OA 41 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 537 2025 1. Die Vorlage B 37 dient unter Hinweis auf OA 537 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 708/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die letzten vier Absätze gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2025, OA 537 entstanden aus Vorlage: OF 708/11 vom 17.03.2025 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 Vorgang: OA 41/21 OBR 11; B 431/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, sich zu bemühen, 1. dass in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile endlich eine günstige AC-Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge eingerichtet wird. Stadteigene Betriebe (Mainova/NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH - NRM ) sind dabei in die Pflicht zu nehmen; 2. die Strompreise für Ladestationen mit einem normalen Preisrahmen, ähnlich den Hausstromtarifen der Mainova, zu berechnen (bspw. kostet in Tübingen der Ladestrom 43 Cent/kWh); 3. die Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu Ende zu führen, um einen Plan zur stufenweisen Umsetzung einer verbindlich festgeschriebenen Anzahl günstiger Ladeoptionen an den Parkplätzen für Mieter der ABG und der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte (NHW) bis Ende 2035 zu erarbeiten. Das Angebot der ABG, dass Mieter von Stellplätzen die eigenfinanzierte Installation von Ladeplätzen prüfen lassen können, zeigt einen nicht proaktiven Umgang mit dem Thema (siehe Bericht B 37, Ziffer 1b). Begründung: Bürger werden von der Wirtschaftsförderung an die Ortsbeiräte weitergeleitet. Die Ortsbeiräte unterbreiten Anregungen und machen Vorschläge für die Positionierung von Ladesäulen. Der Magistrat erklärt seit Jahren immer wieder, die Stadt Frankfurt möchte nach einem alten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung keine Unternehmerin für Ladeinfrastruktur werden. Dies ist richtig, allerdings entbindet dies den Magistrat nicht davon, die Klimaziele der Stadt Frankfurt zu erfüllen oder die Maßnahmen für AC-Ladeinfrastruktur einfach nicht weiter zu befördern. Der Eifer mit einem zehn Jahre alten Pilotprojekt von 2015 reicht nicht mehr aus. Es gibt in den Wohngebieten hinter der A 661 keine öffentlichen AC-Ladestationen. Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die ABG und die NHW haben exakt "null" Angebote in den Stadtteilen für ihre Mieter. Die Großvermieter dominieren dort den Mietmarkt. Die Mainova baut nur öffentliche AC-Ladestationen im Stadtbereich innerhalb des Autobahnrings. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben das Nachsehen. Es ist dringend notwendig, den städtischen Gesellschaften Mainova und NRM sowie der ABG und NHW die planerischen Ziele und die Erwartungen der Stadt Frankfurt klar vorzugeben. Der Ortsbeirat sieht derzeit, was in den letzten zehn Jahren in Bezug auf die Ladeinfrastruktur passiert ist. Wo steht Frankfurt und wo steht z. B. eine sehr umstrittene, schlecht funktionierende Verwaltung, wie zum Beispiel in Berlin, heute? Berlin hat Frankfurt bezüglich Ladeinfrastruktur sogar schon weit abgehängt, von Hamburg mag man erst gar nicht reden. Eine Anzahl von 180 vorselektierten AC- und DC-Ladepunkten für interessierte Unternehmer in Frankfurt langt nicht aus, um den zukünftigen Bedarf von 750.000 Einwohnern zu decken. Der Magistrat möge sich bitte an anderen Städten ein Beispiel nehmen und den Wünschen der Bürger nachkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.07.2021, OA 41 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 37 = Kenntnis, OA 537 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6141, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025

Beratung im Ortsbeirat: 4