Reflexion
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Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bau-/Finanzierungsvorlage
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bau-/Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2009, § 6091 (NR 1389) Zwischenbescheide des Magistrats vom 30.09.2014 und 19.02.2015 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat mit Beschluss § 6091 vom 04.06.2009 beauftragt wurde, für den Umbau von Gasleuchten auf strombetriebene Straßenleuchten unter Beibehaltung der historischen Laternenmasten und Benennung der dafür in Betracht kommenden Stadtteile oder Straßenzüge ein Konzept vorzulegen, mit dem eine deutliche Senkung des Energieverbrauchs und der Betriebskosten erreicht wird. 2. Die Konzeption zur Umrüstung der Gasleuchten im Stadtgebiet Frankfurt wird gemäß den nachfolgenden Grundzügen beschlossen: Unter sorgfältiger Abwägung von Stadtbild, Energieeffizienz, Stand der Technik und Finanzierung werden im Zeitraum 2014 bis 2025 a) in den nachfolgend "Umrüstungsgebieten" genannten Bereichen 1.421 Gasleuchten durch LED-Straßenbeleuchtung unter weitestgehender Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Gasbeleuchtung sowie b) im übrigen Stadtgebiet 4.046 durch stadtübliche elektrische Straßenleuchten ersetzt. c) Hierfür werden im Investitionshaushalt ab 2015 bis voraussichtlich 2025 in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001250 - Umstellung von Gasleuchten auf elektrische Leuchten, p.a. durchschnittlich Mittel in Höhe von 4.860 T€ (58,304 Mio. €/12Jahre) -vorbehaltlich der Genehmigung des jeweiligen Haushaltes - eingestellt. Im Haushalt 2014, Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001250, stehen Mittel in Höhe von 1.392 T€ zur Verfügung. Hiermit können bereits im Jahr 2014 bis zu 138 Gasleuchten ersetzt werden. In den Folgejahren sollen planmäßig 500 Leuchten p.a. mit dem in der Anlage 1 bezifferten jährlichen Investitionsaufwand umgerüstet werden. d) Durch die Umrüstung der Gasleuchten auf Strom lassen sich im Vergleich zum Umbau der vorhandenen Gasleuchten erhebliche Einsparungen bei den Folgekosten erzielen. Diese reichen von ca. 193 T€ nach dem 2. Umrüstungsjahr über ca. 1,4 Mio. € nach dem 12. Jahr bis ca. 3,2 Mio. € nach dem 40. Jahr der Betrachtung. e) Die eingesparten Aufwendungen für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung sind entsprechend dem Umrüstungsfortschritt in den jeweiligen Ergebnishaushalten zu berücksichtigen. 3. Die zur Umsetzung des Umrüstungsprogramms erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 58.304T€ werden bewilligt. 4. Der Magistrat wird aufgefordert, die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten zu prüfen. 5. Der Magistrat wird beauftragt, gemäß Anregung des Ortsbeirates 3 vom 21.06.2012 (OM 1346), jedoch unter Berücksichtigung der Ergebnisse zur Standsicherheitsprüfung, die ersten Umrüstungen schwerpunktmäßig im Ortsbezirk 3 vorzunehmen und hierüber sowie über den weiteren Fortgang der Umrüstung jährlich der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. 6. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welcher Bereich oder Straßenabschnitt in Frankfurt am Main zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der Gasbeleuchtung langfristig im gasbeleuchteten Ist-Zustand bewahrt werden kann. Begründung: A Zielsetzung Im Stadtgebiet Frankfurt sind gegenwärtig 5.467 gasbetriebene Straßenleuchten vorhanden. Angesichts des vergleichsweise hohen Lebensalters der Gasleuchten von durchschnittlich 46 Jahren besteht zur Gewährleistung eines zukunftssicheren Betriebs dieser Straßenbeleuchtungsanlagen Handlungsbedarf. Betroffen hiervon sind folgende Gasleuchtentypen: Aufsatzleuchte mit abgewinkeltem Mast Aufsatzleuchte Reihen-/ Langfeldleuchte Nach dem Ergebnis einer im Jahr 2010 durch den TÜV durchgeführten Standsicherheitsprüfung müssten ca. 89 % (4.840 Stück) der Gasleuchtenmasten im Laufe der nächsten 10 Jahre mangels Standsicherheit ersetzt werden. Im Zuge der notwendigen Sanierung der Gasleuchten zeichnen sich bei einem 1:1 Ersatz defekter durch neue Gasleuchten gravierende Kosten- und Versorgungsprobleme ab. Ersatzteile und Verbrauchsgüter für Gasbeleuchtung sind weltweit nur noch von Monopolisten und/oder als Sonderanfertigungen zu stark erhöhten Preisen erhältlich. Offen ist dabei auch, wie lange die Produktion seitens der Hersteller aufrechterhalten wird, sodass - ungeachtet der Kostenseite - eine langfristige Versorgungssicherheit nicht sicher gewährleistet erscheint. Hinzu kommt, dass Import, Umgang und Entsorgung der radioaktiven Glühstrümpfe des Leuchtkörpers vermehrt mit Restriktionen und Erschwernissen behaftet sind. So haben strahlenschutzrechtliche und arbeitssicherheitstechnische Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt in jüngerer Zeit zu Kostensteigerungen geführt. Langfristig ist nicht auszuschließen, dass der Einsatz dieser Materialien verboten und damit unmöglich wird. Insofern besteht ein nicht unerhebliches Risiko "verlorener" Investitionen bei gleichzeitig hohen Beschaffungskosten. Vor diesem Hintergrund sowie des Auftrages der Stadtverordnetenversammlung, § 6091 vom 04.06.2009, wurden die Kriterien für eine Umrüstung der Gasleuchten auf strombetriebene Straßenleuchten untersucht. Danach ist ungeachtet der ausgeführten Problemstellungen eines 1:1 Ersatzes von Gasleuchten durch Gasleuchten festzustellen, dass: - Gasleuchten wesentlich störanfälliger als strombetriebene Leuchten sind; die Störungsquote für Gasleuchten beträgt 117 %, die Störungsquote für strombetriebene Leuchten 17 %; - die Betriebsführungskosten für Gasleuchten erheblich höher sind, als für strombetriebene Leuchten; die jährlichen Betriebsführungskosten je Gasleuchte betragen 259,-- €, die je strombetriebener Leuchte 81,-- €, - die jährlichen Energiekosten betragen bei gleichzeitig geringerer Lichtausbeute je Gasleuchte 404,-- € und je strombetriebener Leuchte 95,-- € und - sich nach einem Ersatz sämtlicher Gasleuchten im Stadtgebiet durch Stromleuchten jährlich rund 7.000 Tonnen CO2-Emissionen vermeiden ließen. Im Ergebnis erscheint es daher geboten, sukzessive vom Energieträger Gas in der Straßenbeleuchtung Abschied zu nehmen und in Zukunft ausschließlich elektrisch gespeiste Straßenbeleuchtung zu verwenden. Mögliche Potenziale zur Betriebskostensenkung nicht zu realisieren und zugleich erhebliche Investitionen in eine nicht zukunftssichere Technik zu tätigen, ist auch unter Berücksichtigung der Finanzlage des städtischen Haushalts nicht mehr vertretbar. Dabei ist auch eine Einbeziehung der Gasleuchten vorgesehen, die nach dem Ergebnis der Standsicherheitsprüfung in den nächsten 10 Jahren nicht zwingend saniert werden müssten (11% der Gasleuchten). Aufgrund ihrer Verteilung auf das Stadtgebiet könnte eine Zurückstellung dazu führen, dass in einem Straßenzug zwei Versorgungssysteme mit zusätzlichem Kostenaufwand nebeneinander betrieben und unterhalten werden müssten. Im Zuge der Umrüstung soll der gestalterisch prägenden Wirkung der vorhandenen Gasbeleuchtung im Straßenbild als auch in ihrer Lichtwirkung in der Nacht dadurch Rechnung getragen werden, dass in ihrer stadträumlichen Gestalt und der Art der Beleuchtung weitgehend homogene Gebiete, teilweise mit einer größeren Zahl ensemblegeschützter Bauwerke, zu "Umrüstungsgebieten" zusammenfasst werden. Der Begriff der Umrüstung bezieht sich insofern auf die Umrüstung auf den neuen Energieträger Strom bei zugleich weitestgehendem Erhalt des prägenden Eindrucks der vormaligen Gasbeleuchtung. In diesen "Umrüstungsgebieten" sollen LED-Leuchten zum Einsatz kommen, die in ihrem Erscheinungsbild der bestehenden Gasbeleuchtung nachempfunden sind. Für die nächtliche Lichtwirkung konnte der Stand der Technik so weit weiterentwickelt werden, dass mit den LED-Leuchten eine angenehme, warme Lichtfarbe erreicht wird. Die LED-Lichttechnik macht es möglich, unter Beibehaltung der gewohnten Lichtpunkthöhen und -abstände eine normgerechte, gleichmäßige Ausleuchtung zu erzielen, ohne die betreffenden Straßenzüge massiv heller wirken zu lassen. In den Pilotgebieten Justinianstraße und der Nistergasse wurden die neuen LED-Leuchten im Jahr 2011 installiert, um der Öffentlichkeit und den städtischen Gremien die Möglichkeit zu geben, sich vom Erscheinungsbild, der Lichtwirkung und der Technologie ein eigenes Bild zu machen. Beispiel Pilotgebiet Justinianstraße vorher nachher Die Pilotvorhaben dienen zugleich als Grundlage der Kostenkalkulation für eine Umrüstung auf LED-Leuchten. Zur Kalkulation der Umrüstungskosten von Gasleuchten auf konventionelle, elektrische Leuchten bzw. einer reinen Sanierung von Gasleuchten konnten die Erfahrungswerte anderer Maßnahmen herangezogen werden. Danach ist von folgendem Ausgabentableau auszugehen: - Die Ausgaben für einen 1:1 Austausch von Gasleuchten durch Gasleuchten liegen je Lichtpunkt bei durchschnittlich 5.772,-- €. - Die Ausgaben für die Umrüstung auf konventionelle strombetriebene Leuchten liegen je Lichtpunkt bei durchschnittlich 9.780,-- €. - Die Ausgaben für die Umrüstung auf die der Gasleuchte nachempfundenen LED-Leuchte liegen je Lichtpunkt bei durchschnittlich 10.905,-- €. Im direkten Vergleich ergeben sich deutlich höhere Kosten für die Umrüstung auf elektrisch betriebene, konventionelle Leuchten und LED-Leuchten, die darauf zurückzuführen sind, dass in den Straßen mit Gasbeleuchtung Stromversorgungseinrichtungen wie Kabel und Schaltstellen nachzurüsten sowie Umbauarbeiten an den vorhandenen Gasversorgungsleitungen vorzunehmen sind. Langfristiges Ziel dieses Vorgehens ist es, die Aufgabe des Energieträgers Gas in der Straßenbeleuchtung zugleich als Chance zu nutzen, mit moderner Lichttechnik in den Umrüstungsgebieten die gestalterische Wirkung der Gasbeleuchtung so weit wie technisch machbar, zu erhalten. Hiermit verbindet sich zugleich die Möglichkeit, in diesen Gebieten vormals anstelle von Gasbeleuchtung installierte "normale" Straßenbeleuchtung im Sinne einer stadträumlich konsistenten Beleuchtungssituation ggf. durch LED-Leuchten zu ersetzen, wenn dort straßenbauliche Neugestaltungen oder grundhafte Erneuerungen anstehen. B Alternativen Es bestehen keine vertretbaren Alternativen, die einen langfristigen Erhalt der vorhandenen Gasbeleuchtung sicherstellen könnten. Mittelfristig könnte - unter Inkaufnahme der vorstehend unter A skizzierten entsprechenden Mehraufwendungen für Energie, Ersatzteile und vor allem Mastaustausch - die existierende Gasbeleuchtung so lange erhalten werden, wie noch Ersatzteile beschafft werden können. Dies erscheint jedoch weder ökonomisch noch ökologisch nachhaltig und sinnvoll. C Lösung Unter Abwägung von Stadtbild, Energieeffizienz, Stand der Technik und Finanzierung werden im Zeitraum von 2014 bis voraussichtlich 2025 die im Stadtgebiet vorhandenen Gasleuchten durch konventionelle Stromleuchten bzw. in den sogenannten Umrüstungsgebieten durch LED-Leuchten ausgetauscht. Auswahl und Abgrenzung von Umrüstungsgebieten Die Auswahl und Ausdehnung der Umrüstungsgebiete, in denen eine Umrüstung von Gasleuchten - d. h. Austausch der größtenteils nicht mehr verkehrssicheren Masten gegen Nachbildungen in gleicher Optik und Ausrüstung der historischen Laternengehäuse mit LED-Lichttechnik - ermöglicht wird, basiert auf folgenden Leitgedanken: 1. Die Umrüstung vorhandener Gasleuchten mit LED-Technik wird in Quartieren verfolgt, die eine hohe städtebauliche Integrität aufweisen und in denen die Gasleuchte gestalterischer Bestandteil des Gesamteindrucks ist. 2. Die Kriterien für eine Definition als Umrüstungsgebiet beruhen auf vorhandenen, fachlich fundierten Grundlagen: a) Erhaltungssatzungen Innerhalb der Geltungsbereiche der meisten städtischen Erhaltungssatzungen wurde das Stadtbild u.a. auf (städte-)bauhistorische und ästhetische Aspekte untersucht. Ziel fast aller Frankfurter Erhaltungssatzungen ist "die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt" (§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) zu bewahren. Allerdings beziehen sich die Satzungen nur auf "bauliche Anlagen", zu denen Infrastruktureinrichtungen, wie z. B. die Straßenbeleuchtung, nicht gehören. Insoweit werden die Geltungsbereiche als Indikatoren für stadträumlich intakte Gebiete berücksichtigt. b) Denkmalgeschützte Gesamtanlagen Nach Angaben des Landesamtes für Denkmalpflege unterliegen Gasleuchten außerhalb denkmalgeschützter Gesamtanlagen keinem individuellen Schutzstatus. Innerhalb von lächendenkmalen sind sie als Stadtmobiliar Teil des Schutzgutes. Das Leuchtmittel Gas ist in keinem Bereich Gegenstand des Denkmalschutzes; ein Wechsel auf Elektrizität als Energieträger ist denkmalrechtlich grundsätzlich möglich. 3. Straßen mit bestehender Gasbeleuchtung, die (vollständig oder teilweise) sowohl im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung liegen als auch Teil einer denkmalgeschützten Gesamtanlage sind, werden grundsätzlich zumindest mit dem betreffenden Abschnitt in ein Umrüstungsgebiet aufgenommen. Ausnahmen stellen aufgrund fehlender städtebaulicher Integrität des Umfeldes folgende Straßen dar: Eichwaldstraße, Schleidenstraße (Nordend); Kleine Spillingsgasse, Turmstraße (Bornheim); Westendstraße (Westend). 4. Zahlreiche Straßen mit bestehender Gasbeleuchtung liegen außerhalb des Geltungsbereichs einer Erhaltungssatzung, sind aber zumindest abschnittsweise Teil einer oder mehrerer denkmalgeschützter Gesamtanlagen bzw. verlaufen im engen räumlichen Zusammenhang mit einer solchen. Die überwiegende Zahl der betreffenden Flächendenkmäler schließt nur kleine Flächen des Straßenraums ein. Hier gilt es, die gestalterische Qualität eines einheitlich durchgehenden Beleuchtungssystems zugunsten eines harmonischen Straßenbildes im denkmalpflegerischen Sinne höher zu bewerten als den Erhalt bzw. Umbau von isolierten Gasleuchten. Die Straßenbeleuchtung als serielles Element des Stadtraums wirkt visuell über den begrenzten Bereich eines Flächendenkmals hinaus und ebenso von außen auf diesen ein. Es ist nicht im Sinne des Denkmalschutzes, den gestalterischen Qualitätsunterschied zwischen denkmalgeschützter Gesamtanlage und heterogenem Umfeld an den Grenzen zwischen beiden zu manifestieren, indem man das linear verbindende Element der Beleuchtung fragmentiert. Es sind daher nur Straßen für ein Umrüstungsgebiet vorgesehen, bei denen a) mindestens 10 Gasleuchten innerhalb eines Flächendenkmals vorhanden sind oder b) bei weniger als 10 bestehenden Gasleuchten der komplette (kurze) Straßenzug Teil des Flächendenkmals ist (z. B. Fischbacher Straße, Hornauer Straße, Kelkheimer Straße, Langenhainer Straße/Gallus); Ausnahme: Zwischenstraße (Sachsenhausen) oder c) die städtebauliche Integrität des Umfelds bzw. die Nähe eines weiteren Flächendenkmals sowie die ausreichende Anzahl dort vorhandener Gasleuchten dafür sprechen, das Umrüstungsgebiet über das Flächendenkmal hinaus auszuweiten. Nicht der Fall ist dies in folgenden Straßen, die außerhalb des Geltungsbereichs einer Erhaltungssatzung durch ein Flächendenkmal führen: Löwengasse (Bornheim); Markgrafenstraße, Robert-Mayer-Straße (Bockenheim); Kaulbachstraße, Rubensstraße, Stegstraße, Launitzstraße (Sachsenhausen). 5. Die gemäß 1. - 4. definierten Umrüstungsgebiete werden stadtgestalterisch arrondiert, indem sich die Grenzen möglichst an übergeordneten Straßenzügen oder Quartiersgrenzen orientieren. Dabei werden auch bereits mit elektrischer Beleuchtung versehene Straßenzüge mit eingeschlossen. Elektrisch beleuchtete Haupterschließungsstraßen, die innerhalb dieser Gebiete verlaufen, sind von einer Umrüstung ausgeschlossen. Dieses LED-Leuchten-Modell ist nicht dafür geeignet, in Sondersituationen (z. B. Fußgängerüberwege, sehr breite Straßenräume) für eine normgerechte Ausleuchtung zu sorgen. 6. Neben den stadtgestalterischen Vorzügen eines klaren Abschlusses der Umrüstungsgebiete vereinfacht die Arrondierung die Unterhaltungsmaßnahmen der einzelnen Leuchtentypen, da ein ablesbares Quartier mit einer reduzierten Modellpalette bestückt ist. Sofern es die Haushaltslage zulässt, kann in diesen Bereichen grundsätzlich geprüft werden, ob zur Komplettierung der städtebaulich bzw. stadtgestalterisch homogenen Quartiere innerhalb der ausgewählten Umrüstungsgebiete auch bestehende elektrische Beleuchtung durch auf LED-Technik umgerüstete Gasleuchtenmodelle kleinräumig ersetzt werden kann, wenn Straßen grundhaft erneuert werden und/oder die vorhandene Beleuchtung abgängig ist. 7. Neben den Aufsatzleuchten (Entwurf der 1920er Jahre) und den verbreiteten Reihenleuchten/Langfeldleuchten (Modell LT 56, Entwurf der 1950er, Verwendung in Frankfurt ab 1960) werden auch die selteneren Ansatzleuchten berücksichtigt. Von diesem Mischtyp aus den 1930er Jahren, bei dem das Gehäuse der Aufsatzleuchte an einem abgewinkelten Mast befestigt ist, sind noch rund 740 Leuchten vorhanden, insbesondere in den Stadtteilen Seckbach und Griesheim. Bei der Auswahl der Umrüstungsgebiete spielen das jeweils vorhandene Modell der Gasleuchten und dessen zeitlicher Bezug zum baulichen Umfeld nur eine untergeordnete Rolle. In den beiliegenden Plänen werden Geltungsbereiche von Erhaltungssatzungen und denkmalgeschützte Gesamtanlagen in Überlagerung mit der bestehenden Gasbeleuchtung und den vorgesehenen Umrüstungsgebieten dargestellt. Umrüstung innerhalb von Umrüstungsgebieten In einer umfassenden Aufnahme der Gasbeleuchtung unter den oben genannten gesamtgestalterischen Gesichtspunkten wurden die folgenden Stadtquartiere für eine Umrüstung der bestehenden Gasbeleuchtung auf LED-Technik festgelegt: - Westend Süd und Nord zwischen Siesmayerstraße, (westl.) Grüneburgweg, Fürstenbergerstraße, Bremer Straße, Eschersheimer Landstraße, (östl.) Grüneburgweg, Reuterweg, Taunusanlage, Zimmerweg, Ulmenstraße und Bockenheimer Landstraße - Nordend West zwischen Adickesallee, Eckenheimer Landstraße, Oeder Weg, Eschenheimer Anlage und Eschersheimer Landstraße - Nordend Ost zwischen Hallgartenstraße, Wetteraustraße, Hartmann-Ibach-Straße, Burgstraße, Bornheimer Landstraße, Friedberger Platz und Friedberger Landstraße - Ostpark innerhalb des Gartendenkmals Ostpark zwischen der Gleistrasse und den Zuwegungen zur Schwedlerbrücke im Westen und der Obdachlosenunterkunft im Osten; die Gasleuchten der Südostseite der Ostparkstraße, die sich auf der Fläche des Gartendenkmals befinden, sind nach Auskunft des Denkmalamts nicht relevant für das Erscheinungsbild des Ostparks, sondern eher der Straße zugeordnet, und bleiben daher im Umrüstungsgebiet unberücksichtigt - (Alt-)Sachsenhausen zwischen Deutschherrnufer, Dreieichstraße, Darmstädter Landstraße, Schifferstraße und Walter-Kolb-Straße - Riederwald zwischen Am Erlenbruch, Lahmeyerstraße, Harkortstraße, Iselinstraße, nördliche Grenze des Flurstücks 3/91 im Flur 420, Motzstraße, Volgersbrunnenweg, Motzstraße, südliche Grenze des Flurstücks 4/22 im Flur 421, Friedrich-Manz-Weg, Raiffeisenstraße, Roscherstraße, Raiffeisenstraße und Johanna-Tesch-Platz; in der Schäfflestraße ist im Rahmen des dortigen Teilprojekts "Schöneres Frankfurt" der Ersatz der Gasleuchten durch BEGA-Leuchten mit warmer Lichtfarbe und Lichtlenkungsoptik geplant, da die bestehenden Gasleuchten teilweise direkt an Hauswänden positioniert sind oder von Baumkronen in ihrer Leuchtwirkung stark beeinträchtigt werden - Seckbach zwischen Ellerstraße, Zentgrafenstraße, Hofhausstraße (bis Hausnummer 25), Hintergasse, Alsfelder Straße, Romroder Straße, Draisbornstraße, Lohrgasse, Leonhardsgasse, Hochstätter Straße, Fußweg zur Wichernstraße, in dessen Verlängerung entlang der Grenze des Flurstücks 23/1 (Flur 10) und Wilhelmshöher Straße - Niederursel zwischen Weißkirchener Weg, den nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 42/1 und 41 im Flur 24, Erbsengasse, Alt-Niederursel und Schüttgrabenstraße - Eschersheim zwischen Eschersheimer Landstraße, An den Weiden, Klauerstraße, Hinter den Ulmen, nordöstliche Grenze des Flurstücks 1/206 im Flur 5, sowie im gesamten Verlauf der Straße Am Lindenbaum; eine denkmalgeschützte Gesamtanlage ist in diesem Bereich noch nicht förmlich festgelegt, befindet sich aber derzeit in der Vorbereitung durch das Denkmalamt (sie soll den Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße, Hinter den Ulmen, nordöstlicher Grenze des Flurstücks 1/206 im Flur 5 sowie Am Lindenbaum umfassen) - Dornbusch (Dichterviertel) zwischen Eschersheimer Landstraße, Am Dornbusch, Eichendorffstraße, Jean-Paul-Straße, Grillparzerstraße, Ganghoferstraße, Klaus-Groth-Straße und der südlichen Grenze des Flurstücks 4/8 im Flur 8 - Gallus zwischen Idsteiner Straße, Fischbacher Straße, Frankenallee und Langenhainer Straße - Griesheim zwischen Autogenstraße, Am Gemeindegarten, Erzbergerstraße, Schöffenstraße, Griesheimer Stadtweg, Alt-Grießheim und Elektronstraße Die Umrüstung der Gasleuchten wird vorzugsweise im Rahmen notwendiger Straßenbauprojekte oder Maßnahmen anderer Versorgungsträger durchgeführt. Dies ist nach heutiger Einschätzung bei voraussichtlich ca. 20 % der Leuchten möglich, wenngleich der weitere Fortgang zeigen wird, wie sich dieses Verhältnis mittelfristig entwickeln wird. Hierdurch können Kosten für Teile des Tiefbaus und der Oberflächenwiederherstellung eingespart werden. Diese Vorgehensweise bringt es jedoch mit sich, dass die Umstellung aller Gasleuchten auf den Energieträger Strom einen größeren Zeitrahmen beanspruchen wird. Bei der Umrüstung werden die neuen Masten im Originalfarbton gestrichen. Die jeweiligen Umrüstungsmaßnahmen werden frühzeitig abgestimmt. Die denkmalrechtlichen Genehmigungen werden jeweils für die einzelnen Maßnahmen erwirkt. Insgesamt werden so rund 1.420 bestehende Gasleuchten auf LED-Technik umgerüstet. Ersatzbau außerhalb von Umrüstungsgebieten Außerhalb der Umrüstungsgebiete ist eine Umrüstung von bestehenden Gasleuchten auf LED-Technik grundsätzlich nicht vorgesehen. Für diese baulich und städtebaulich überwiegend heterogenen Bereiche ist ein Ersatz der Gasleuchten durch moderne elektrische Leuchten aus dem Portfolio der in Frankfurt am Main verwendeten Leuchtentypen vorgesehen, da dies sowohl den wirtschaftlichen Einsatz von Haushaltsmitteln ermöglicht und ein einheitliches und angemessenes Erscheinungsbild des öffentlichen Raums befördert. Im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen werden diese Gasleuchten sukzessive ersetzt, ggf. auch früher, wenn die Standsicherheit der Masten nicht mehr gegeben ist. Prüfung eines stadtkulturellen Erhaltungsgebiets Gaslicht Es wird geprüft, ob zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der Gasbeleuchtung gegebenenfalls eine Straße oder ein Straßenabschnitt in Frankfurt am Main so lange im gasbeleuchteten Ist-Zustand bewahrt werden kann, wie dies technisch mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Patenschaften zum Erhalt einzelner Gasleuchten sind aus Gründen der unteilbaren Verkehrssicherungspflicht nicht möglich. D Kosten Die Darstellung zu Investitionsbedarf, Finanzbedarfszeitraum und Jahresfolgekosten als direkte Gegenüberstellung der beiden Alternativen ergibt sich aus den Tabellen der Anlagen 1 bis 3. Da noch keine gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich eventueller Fördermöglichkeiten vorliegen, können hier zunächst keine Beträge genannt werden. Die Maßnahme hat keine stellenplanmäßigen Auswirkungen. Die vorgeschlagene Lösung führt in Anbetracht der verschiedenen Ertragspotentiale bezüglich Energieträger und Betriebsführung zu einer geringeren Schuldendeckungsfähigkeit der Stadtwerke Holding GmbH. Anlage 1 (ca. 38 KB) Anlage 2 (ca. 41 KB) Anlage 3 (ca. 30 KB) Anlage _Plaene_Erhaltungsgebiete (ca. 67,5 MB) Anlage _Uebersichtsplan (ca. 7,8 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.06.2014, NR 941 Antrag vom 18.07.2014, NR 974 Antrag vom 21.07.2014, NR 976 Antrag vom 23.07.2014, NR 983 Antrag vom 24.07.2014, NR 987 Anregung vom 08.05.2014, OA 506 Anregung vom 08.05.2014, OA 507 Anregung vom 02.06.2014, OA 512 Anregung vom 17.06.2014, OA 522 Anregung vom 10.07.2014, OA 532 Anregung vom 15.07.2014, OA 534 Anregung vom 17.07.2014, OA 536 Anregung vom 17.07.2014, OA 537 Anregung vom 17.07.2014, OA 538 Anregung vom 18.07.2014, OA 539 Antrag vom 09.04.2014, OF 379/7 Antrag vom 11.05.2014, OF 385/4 Antrag vom 15.07.2014, OF 401/4 Antrag vom 13.03.2014, OF 426/8 Antrag vom 23.04.2014, OF 461/8 Antrag vom 22.04.2014, OF 462/8 Antrag vom 24.04.2014, OF 463/8 Antrag vom 25.06.2014, OF 478/8 Antrag vom 25.06.2014, OF 479/8 Antrag vom 03.07.2014, OF 493/8 Antrag vom 17.07.2014, OF 497/8 Antrag vom 15.05.2014, OF 512/2 Antrag vom 24.04.2014, OF 587/3 Antrag vom 25.04.2014, OF 588/3 Antrag vom 08.05.2014, OF 598/3 Antrag vom 14.05.2014, OF 623/10 Antrag vom 28.04.2014, OF 769/9 Antrag vom 26.06.2014, OF 791/9 Antrag vom 10.07.2014, OF 801/9 Antrag vom 15.07.2014, OF 895/5 Antrag vom 09.04.2015, OF 779/3 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.05.2009, NR 1389 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3115 Auskunftsersuchen vom 08.05.2014, V 1013 Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3150 Antrag vom 21.08.2014, OF 545/2 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM 3372 Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 64 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4205 Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 283 Bericht des Magistrats vom 03.08.2015, B 295 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4492 Antrag vom 23.06.2016, OF 52/9 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 365 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 366 Antrag vom 03.11.2016, OF 141/9 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 842 Antrag vom 15.11.2016, OF 83/8 Anregung vom 01.12.2016, OA 99 Anregung vom 16.03.2017, OA 136 Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 459 Antrag vom 22.02.2018, OF 424/3 Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4107 Antrag vom 06.02.2020, OF 774/9 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5836 Antrag vom 27.12.2021, OF 181/9 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1499 Antrag vom 28.07.2022, OF 217/4 Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 467 Antrag vom 11.09.2022, OF 635/1 Vortrag des Magistrats vom 16.09.2022, M 154 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2831 Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2920 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4151 Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 214 Antrag vom 02.03.2024, OF 708/9 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5290 Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 167 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.04.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 05.05.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 05.05.2014, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 13 am 06.05.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage M 69 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 06.05.2014, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 06.05.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER 31. Sitzung des OBR 10 am 06.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: a) Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 08.05.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 507 2014 Anregung an den Magistrat OM 3115 2014 1. a) Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 587/3 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 588/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 598/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4. Annahme bei Enthaltung CDU und FREIE WÄHLER 30. Sitzung des OBR 9 am 08.05.2014, TO I, TOP 22 Die Vorlage wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1013 2014 1. a) Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 769/9 wird als Eilanfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung) 29. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 506 2014 Auskunftsersuchen V 1014 2014 Auskunftsersuchen V 1015 2014 1. a) Die Vorlage M 69 wird Sitzung am 06.11.2014 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird unter Hinweis auf OA 506 gebeten, die Vorlage bis zum 20.11.2014 zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 426/8 wird abgelehnt. 3. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 69 wird bis zur Sitzung am 20.11.2014 zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 462/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstextes entfällt und unter Ziffer 1. in der Klammer die Worte "und Straßen" angefügt werde. 5. Die Vorlage OF 463/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER zu 2. 4 CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU, LINKE. und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Der Vertreter der LINKE. hat an den Abstimmungen zu 4. und 5. nicht teilgenommen. 31. Sitzung des OBR 12 am 09.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage M 69 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 09.05.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 506 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 507 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des OBR 11 am 12.05.2014, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 69 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.05.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 506 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 507 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 33. Sitzung des OBR 7 am 13.05.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 379/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 4 am 13.05.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3150 2014 1. a) Die Vorlage M 69 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 385/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 16.05.2014, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 506 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 507 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 34. Sitzung des OBR 2 am 02.06.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 512 2014 1. Der Vorlage M 69 wird unter Hinweis auf OA 512 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 512/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz) sowie SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 31. Sitzung des OBR 4 am 03.06.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Die Vorlage M 69 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 03.06.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 69 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 623/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) 32. Sitzung des OBR 3 am 05.06.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 05.06.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 05.06.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 13.06.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 506 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 507 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 512 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.06.2014, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 506 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 507 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 512 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 34. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 522 2014 1. Die Vorlage M 69 wird unter Hinweis auf OA 522 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 379/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, FARBECHTE, FREIE WÄHLER, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Zustimmung) zu 2. SPD, FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER und FDP 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO II, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 506 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 507 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 512 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 32. Sitzung des OBR 9 am 10.07.2014, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 791/9 wird zum gemeinsamen Antrag oder CDU und der FREIEN WÄHLER erklärt. Beschluss: Anregung OA 532 2014 Auskunftsersuchen V 1075 2014 1. Die Vorlage M 69 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 791/9 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69, wird für den Bereich des Ortsbezirks 9 abgelehnt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gasbeleuchtung im Ortsbezirk 9 nicht durch Natriumdampflampen zu ersetzen, da diese Lichtverschmutzung erzeugen. LED-Lampen kommen ebenfalls nicht infrage, weil diese zu teuer und zu empfindlich sind und ständig wechselnde Modelle geliefert werden. 3. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, die vorhandenen Gaslaternen mit modernen Zündgeräten auszustatten, die die CO2-trächtige, ganztägig brennende Zündflamme und die Batterien einsparen. Hierfür kann die Firma Petromax in Magdeburg auch thoriumfreie Gasglühkörper liefern, die in neuester Entwicklung heller strahlen. 4. Der Magistrat wird aufgefordert, den bestehenden Wartungsvertrag für Gasleuchten zu überprüfen. Dabei ist auch zu klären, wer für die Behandlung der Roststellen zuständig ist und wer die Kosten trägt." 3. Die Vorlage OF 801/9 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. 2 CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 CDU und 4 GRÜNE zu 3. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 10.07.2014, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Die Vorlage M 69 wird bis zur Vorlage der in der Anregung OM 3115 geforderten Unterlagen und Antworten sowie bis zur endgültigen Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Anregung OA 507 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.07.2014, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 69 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 941 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 506 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 507 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 512 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 522 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 532 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 32. Sitzung des OBR 4 am 15.07.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 534 2014 1. Der Vorlage M 69 wird unter Hinweis auf die OA 534 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 401/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.07.2014, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 69 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 941 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 506 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 507 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 512 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 522 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 532 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 32. Sitzung des OBR 8 am 17.07.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 536 2014 Anregung OA 537 2014 Anregung OA 538 2014 1. Die Vorlage M 69 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 478/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 497/8 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 479/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 493/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Ziffern 1 bis 4 der Vorlage OF 497/8 werden als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. b) Ziffer 5 der Vorlage wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. zu Ziffern 1 und 2 der Vorlage: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu Ziffern 3 bis 6 der Vorlage: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 5. zu Ziffern 1 bis 4 der Vorlage: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu Ziffer 5 der Vorlage: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER 32. Sitzung des OBR 5 am 18.07.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 539 2014 1. Der Vorlage M 69 wird unter Hinweis auf OA 539 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 895/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO I, TOP 26 Der Geschäftsordnungsantrag FDP, ELF Piraten und RÖMER, die Beratung der Vorlage M 69 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU und GRÜNE abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 974 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 941 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 974 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 976 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 983 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 987 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 506 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage OA 507 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass . . 9. Die Vorlage OA 512 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 532 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 534 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 536 wird abgelehnt. 14. a) Der Ziffer 2. Vorlage OA 537 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 3. bis 6. der Vorlage OA 537 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 538 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 16. Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512) Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD = Prüfung und Berichterstattung sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) und ELF Piraten (Annahme im Rahmen OA 512) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 941) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 10. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 11. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 13. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 14. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 15. a) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 16. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 69, NR 941, NR 974, NR 976, OA 506, OA 507, OA 512, OA 522, OA 532, OA 534, OA 536, OA 537, OA 538 und OA 539 = Enthaltung) REP (NR 941, NR 976, OA 506, OA 537 und OA 539 = Annahme, NR 974 und OA 522 = Ablehnung, OA 507, OA 512, OA 532 und OA 538 = Prüfung und Berichterstattung, OA 534 und OA 536 = vereinfachtes Verfahren) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 69 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 974 zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 69 auf Antrag der FREIEN WÄHLER- und RÖMER-Fraktion: Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordnete Barbosa de Lima Ja Stadtverordneter Dr. Betakis Nein Stadtverordnete Brein Ja Stadtverordneter Brillante Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordnete Burkert fehlt Stadtverordneter Burkhardt Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Czerny Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David Ja Stadtverordneter Deusinger fehlt Stadtverordnete Diallo Ja Stadtverordnete Ditfurth fehlt Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Ja Stadtverordneter Emmerling fehlt Stadtverordnete Fischer Ja Stadtverordneter Förster Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordneter Dr. Gärtner Nein Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordneter Dr. Harsche Ja Stadtverordneter Heimpel Nein Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Homeyer Ja Stadtverordneter Hübner Nein Stadtverordneter Josef Nein Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Kliehm Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Knudt Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Ja Stadtverordneter Krebs Enthaltung Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer Nein Stadtverordnete Latsch Nein Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Maier Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordnete Momsen fehlt Stadtverordnete Moussa Nein Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Münz Ja Stadtverordnete Nazarenus-Vetter Ja Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordneter Oesterling Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pawlik Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Popp Ja Stadtverordnete Purkhardt Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordneter Reiß Ja Stadtverordnete Rinn Nein Stadtverordneter Dr. Römer Nein Stadtverordneter Schenk Nein Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Dr. Schmitt Ja Stadtverordnete Schubring Ja Stadtverordneter Serke Ja Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siefert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf Ja Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Nein Stadtverordneter Taskin Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Ulshöfer Ja Stadtverordneter Vielhauer Ja Stadtverordneter Freiherr von Wangenheim Nein Stadtverordneter Arnold Weber Nein Stadtverordnete Sylvia Weber Nein Stadtverordnete Weil-Döpel Nein Stadtverordnete Werner Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Hinweis: Die Zustimmung zur Vorlage M 69 erfolgt unter Berücksichtigung der Ergänzung durch die Vorlage NR 974. 2. Die Vorlage NR 941 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 974 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 976 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 983 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 987 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 506 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage OA 507 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 9. Die Vorlage OA 512 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 532 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 534 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 536 wird abgelehnt. 14. a) Der Ziffer 2. Vorlage OA 537 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 3. bis 6. der Vorlage OA 537 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 538 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 16. a) Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten zu Löwenstein, Rinn, Podstatny, Dr. Dr. Rahn, Maier, Müller, Pauli, Oesterling und Förster sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512); NPD (= Enthaltung) Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) und ELF Piraten (Annahme im Rahmen OA 512); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 941) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 9. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 10. CDU, GRÜNE, ELF Piraten und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 11. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung), ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 13. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 14. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 15. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 16. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 09.10.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.11.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zu den Vorlagen M 69 und OA 539 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 539 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 36. Sitzung des OBR 3 am 13.11.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, beim zuständigen Dezernenten eine Stellungnahme anzufordern, die auf die Fragen und Wünsche der Anregung OM 3115 eingeht. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 11.12.2014, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 12.02.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 12.03.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 23.04.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 779/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4205 2015 1. Der Vorlage M 69 wird unter Hinweis auf OM 4205 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 779/3 wird als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE Beschlussausfertigung(en): § 4832, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 § 5248, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 11.11.2014 Aktenzeichen: 91 52
Aktueller Stand Gaslaternen im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2920 entstanden aus Vorlage: OF 351/9 vom 29.09.2022 Betreff: Aktueller Stand Gaslaternen im Ortsbezirk 9 Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird gebeten, die Umrüstung der Gaslaternen im Ortsbezirk 9 in ein beschleunigtes Verfahren einzubinden. Dazu soll ein Ablaufplan vorgelegt werden, der aufzeigt, welche Laternen wann, in welchem Stil und mit welcher Technik umgerüstet werden können. Seit dem Beschluss vom 24.07.2014, § 4832, zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69, ist klar, dass auch die Gaslaternen im Ortsbezirk 9 gegen LED-Technologie ausgetauscht werden. Vor dem Hintergrund der immer schlimmer werdenden Energiekrise und dem hohen Gasverbrauch dieser Laternen, muss hier nun ein beschleunigtes Verfahren erfolgen und endlich alle Gaslaternen schnellstmöglich umgerüstet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 363 Aktenzeichen: 91 52
Straßenbeleuchtung der Straße Alt-Eschersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2024, OF 708/9 Betreff: Straßenbeleuchtung der Straße Alt-Eschersheim Vorgang: M 69/14; OM 2920/22 OBR 9; ST 363/23 Die Straße Alt Eschersheim ist sehr dunkel und z.Z. mit Gasleuchten beleuchtet. Die Fußwege auf beiden Seiten sind historisch bedingt sehr schmal, deshalb sollte die Beleuchtung gut und vor allem hell sein. Seit dem Grundsatzbeschluss M69 in 2014 ist klar, dass auch die Gaslaternen im Ortsbezirk 9 gegen LED-Technologie ausgetauscht werden. Dem Ortsbeirat ist aus der ST363/2023 bekannt, dass sich die Reihenfolge vorrangig an dem Ergebnis der Standsicherheitsprüfungen der Masten orientiert. Doch hier geht es um die Sicherheit des Schulwegs. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat, den Magistrat, diese Straße vorrangig besser zu beleuchten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2920 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 363 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5290 2024 Die Vorlage OF 708/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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