Reflexion
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Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.02.2022, V 317 entstanden aus Vorlage: OF 301/1 vom 23.01.2022 Betreff: Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße Im Hinblick auf die Bebauung des Teves/Avaya-Geländes und die Tatsache, dass man von der Rebstöcker Straße von Süden kommend auf die Mainzer Landstraße nur in Richtung Osten auffahren kann, wird der Magistrat gebeten zu berichten: 1. Wie viele Wohnungen sind insgesamt auf dem Teves/Avaya-Gelände geplant bzw. geschätzt möglich? 2. Wie wird sich das Verkehrsaufkommen zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße durch die Neubauten nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen entwickeln? 3. Gibt es ein aktuelles Verkehrsgutachten zu dem bestehenden sowie zu dem nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen jeweils zu erwartenden Verkehrsaufkommen in der Ackermannstraße und der Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße? 4. Falls (3.) nein: Wann soll ein solches Gutachten erstellt werden? 5. Gibt es bereits Pläne, wie der durch die neue Siedlung entstehende Verkehr geleitet werden soll? Falls ja: Wie soll der Verkehr geleitet werden? 6. Bietet es sich an, die Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße umzubauen, sodass nicht nur die Ackermannstraße, sondern auch die Rebstöcker Straße Linksabbieger auf die Mainzer Landstraße aufnehmen kann? 7. Falls (6.) ja: Können bei einem Umbau der Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße auch barrierefreie Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße" erstellt werden, um die Kreuzung nur einmal durch Bauarbeiten zu belasten? Begründung: Durch die sukzessive Bebauung des Teves/Avaya-Geländes in mehreren Bauabschnitten entsteht südlich der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße eine große Anzahl an neuen Wohnungen. Durch die neuen Wohnungen wird auch der Individualverkehr zwischen Mainzer Landstraße, Ackermannstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße absehbar zunehmen. Die Ackermannstraße ist insbesondere zu Berufsverkehrszeiten bereits überlastet und kann kaum noch neue Autos aufnehmen. Von der Rebstöcker Straße von Süden aus kommend kann man derzeit nur Richtung Osten auf die Mainzer Landstraße einbiegen. Durch den Antrag soll erkundet werden, ob der Magistrat sich dieses absehbaren Problems bewusst ist und welche Lösungsansätze bereits angedacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1257 Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2022, ST 2667 Antrag vom 03.01.2023, OF 714/1 Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3413 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1279 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 14 Aktenzeichen: 32 1
Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle „Rebstöcker Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2003 entstanden aus Vorlage: OF 399/1 vom 05.04.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Bereichen eine ausreichende Anzahl von Radbügeln installieren zu lassen: - Vor der Mainzer Landstraße 405 (Postfiliale) - beide Pkw-Stellplätze - Vor der Mainzer Landstraße 403 - Eckbereich zur Rebstöcker Straße Begründung: Im Bereich der Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" stadteinwärts kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Pkw und Lkw sowie ein- und aussteigenden Fahrgästen der Straßenbahn. Dabei behindern parkende Autos zusätzlich die Sicht der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Der Radverkehr hat an dieser Stelle deutlich zugenommen. Es parken sehr viele Radfahrende vor der neuen Postfiliale, seit diese Ende vergangenen Jahres eröffnet hat. Immer mehr Fahrgäste aus der näheren Umgebung steigen vom Rad auf die Tram um. Auch wegen der neuen Wohnbebauung im Umfeld nutzen immer mehr Menschen die Straßenbahn. Daher ist es unerlässlich, weitere Radbügel vor der Postfiliale und entlang der Haltestelle installieren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1814 Antrag vom 03.01.2023, OF 714/1 Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3413
Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle Rebstöcker Straße
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1814 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle Rebstöcker Straße Der Magistrat entspricht der Anregung und wird Fahrradbügel im Bereich der Haltestelle Rebstöcker Straße anbringen. Geplant ist dies für das vierte Quartal 2022. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2003 Antrag vom 03.01.2023, OF 714/1 Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3413
Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Zwischenstand kurzfristiger Maßnahmen Straßenbahnhaltestelle „Rebstöcker Straße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 714/1 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Zwischenstand kurzfristiger Maßnahmen Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" Vorgang: V 317/22 OBR 1; ST 1257/22; OM 2003/22 OBR 1; ST 1814/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und welche kurzfristigen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der ein- und aussteigenden Straßenbahnfahrgäste an der Haltestelle Rebstöcker Straße stadteinwärts nach dem Ortstermin am 08.03.2022 umgesetzt wurden. Des Weiteren soll die Funktionalität der LSA vor der Zeitinsel überprüft werden, da diese möglicherweise nicht dauerhaft beim Einfahren der Straßenbahnen auf Rot springt. Begründung: In der ST1257 vom 30.05.2022 wird auf den Ortstermin mit Vertretern des Magistrates am 08.03.2022 sowie auf den Wunsch des Ortsbeirates 1 hingewiesen, kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu prüfen und umzusetzen. Hierzu hat der Ortsbeirat 1 bisher keine qualifizierte Rückmeldung erhalten. Gemäß ST1814 vom 15.08.2022 wurden Radbügel im Bereich der ehemaligen PKW-Stellplätze entlang der Haltestelle gesetzt. Nach wie vor kommt es zu gefährlichen Situationen mit ein- und aussteigenden Straßenbahnfahrgästen, die beinahe von vorbeifahrenden PKW und LKW erfasst werden. Fahrgäste berichten, dass Autofahrende nach dem Öffnen der Türen ungehindert in den Haltestellenbereich eingefahren sind. Bis zum barrierefreien Umbau der Haltestelle werden laut Magistrat noch einige Jahre vergehen. Da nach Angaben des Magistrats Tempo 30 in diesem Abschnitt nicht möglich ist, hat der Ortsbeirat unter Anderem eine Markierung der Fahrbahn in VGF-Grün (wie z.B. an der Halstestelle Schweizer-/Gartenstraße) vorgeschlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.02.2022, V 317 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2003 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1257 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1814 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3413 2023 Die Vorlage OF 714/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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