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Sossenheim: Stolpergefahr am Sossenheimer Kirchberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2023, OF 714/6 Betreff: Sossenheim: Stolpergefahr am Sossenheimer Kirchberg Dem Ortsbeirat wurde zugetragen, dass im Bereich des Treppenaufgangs hin zum Sossenheimer Kirchberg einige Treppenteile herausgeplatzt sind. Darüber hinaus sind mehrere Randsteinplatten (nahe des Schachbrettfeldes) herausgebrochen. Die gebrochenen Stellen können gerade für gehbeeinträchtigte Menschen zur Stolperfalle werden. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird aufgefordert: Als Eigentümer der Immobilie die Reparatur der Bruchstellen des Treppenaufgangs hin zum Sossenheimer Kirchbergs zu veranlassen Die Reparatur der Randsteine am Schachbrettfeld anzuweisen Im Zuge der Reparatur den Mauerbereich entlang des Schachbrettes im Zuge einer Renovierung neu streichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3676 2023 Die Vorlage OF 714/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stolpergefahr am Sossenheimer Kirchberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3676 entstanden aus Vorlage: OF 714/6 vom 26.02.2023 Betreff: Stolpergefahr am Sossenheimer Kirchberg Dem Ortsbeirat wurde zugetragen, dass im Bereich des Treppenaufgangs hin zum Sossenheimer Kirchberg einige Treppenteile herausgeplatzt sind. Darüber hinaus sind mehrere Randsteinplatten (nahe des Schachbrettfeldes) herausgebrochen. Die gebrochenen Stellen können gerade für gehbeeinträchtigte Menschen zur Stolperfalle werden. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - als Eigentümer der Immobilie die Reparatur der Bruchstellen des Treppenaufgangs hin zum Sossenheimer Kirchbergs zu veranlassen; - die Reparatur der Randsteine am Schachbrettfeld anzuweisen; - im Zuge der Reparatur den Mauerbereich entlang des Schachbrettes im Zuge einer Renovierung neu zu streichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1363 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 685 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20
Beratung im Ortsbeirat: 4
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