Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 1

Möglicher Wegfall der bisher geplanten Unterführung der Bahnlinie in Berkersheim

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 609 Betreff: Möglicher Wegfall der bisher geplanten Unterführung der Bahnlinie in Berkersheim Der Magistrat hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG die Frage geprüft, ob ein Wegfall der geplanten Unterführung erfolgen kann. Danach ist auch unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse und technischer Möglichkeiten eine Beibehaltung des schienengleichen Bahnübergangs in Berkersheim nicht möglich, da die Höhenlage der Gleise und der Straße dies nichtzulässt. Ein Ersatz des Bahnübergangs durch eine Omega-Brücke wurde bereits im Zuge des Planverfahrens untersucht und ist aufgrund der dafür erforderlichen Eingriffe in Privatgrundstücke, Natur und Landschaft (Grüngürtel) nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2013, V 610 Antrag vom 16.11.2014, OF 716/10

Berkersheimer Bahnstraße - Überquerung

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2014, OF 716/10 Betreff: Berkersheimer Bahnstraße - Überquerung Vorgang: ST 609/13 Der Ortsbeirat möge beschließen : Der der Ortsvorsteher möge veranlassen, dass zeitnah in einer der nächsten Sitzungen die Planungen zur Überquerung der Bahnstrecke den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Hierzu sollten, außer dem Verkehrsdezernat, auch Vertreter/innen der Deutschen Bahn eingeladen werden. In der ST 609 von 2013 wurde seitens des Magistrats berichtet, dass die Lösung in Form der Errichtung einer sogenannten "Omega-Brücke" aufgrund der Eingriffe in Privatgrundstücke, Natur und Landschaft (Grüngürtel) nicht möglich sei und ein schienengleicher Bahnübergang aufgrund der Höhenlage der Gleise und der Straße ebenfalls nicht zugelassen werden könne. Die Frage stellt sich nun, ob nicht eine weitere - umwelt- und landschaftsverträglichere -Variante möglich ist, die ggf. auf der Basis einer Sondernutzung für landwirtschaftliche - und Rettungsfahrzeuge beruhen könne, bei der nur mit Sondergenehmigung motorisierter Verkehr zugelassen sei und weiterhin für den Fußgänger/innen- und Radverkehr Überquerungen möglich sind. Auch ist zu klären, ob der Bus an der S-Bahnstadion weiter halten kann. Begründung: Eine "Geradeaus-Brücke" der Lösungen würde - aufgrund der Vorgabe, dass der Bau einer barrierefreien Rampe unabdingbar sei und hier etwa ca. 600 m lang sei und in den Ort hineinführen würde - von den Bürger/innen nicht akzeptiert. Beim Bau einer Omega-Brücke würden die landschafts- und umwelttechnischen Bedenken nun verworfen und wohl ein Eingriff in den Grüngürtel vorgenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2013, ST 609 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 716/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4