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Reflexion

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Zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher Straße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 8 entstanden aus Vorlage: OF 6/11 vom 19.04.2021 Betreff: Zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, zur Sicherheit der Kinder und Bürger die Ampelanlage Wächtersbacher Straße/Cassellastraße für Fußgänger auf der Westseite mit einer weiteren Lichtzeichenanlage und einer Bodenmarkierung für einen Übergang auf der Wächtersbacher Straße unverzüglich zu erweitern. Folgende Varianten stehen zur Wahl: 1. Das Ampelsignal mit Versorgungsleitung ist von dem auf dem selbigen Bürgersteig stehenden zweiten Mast herüberzuführen zu dem neu aufzustellenden Ampelmast (siehe Bild); 2. Es ist Kontakt mit der das Forschungsprojekt "Flüsterasphalt im innerstädtischen Bereich" begleitenden Organisation aufzunehmen und ihr den folgenden Wortlaut vom Ortsbeirat weiterzuleiten und sie zu bitten, diese Änderung umsetzen zu dürfen: "Sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Forschungsobjekt "Flüsterasphalt im innerstädtischen Bereich" haben sich im Quartier Fechenheim-Nord erhebliche infrastrukturelle Veränderungen ergeben. In einem Teilbereich haben sich dort eine große mehrzügige Schule und drei Kindergärten angesiedelt. Alle Einrichtungen befinden sich in unmittelbarer Nähe der Kreuzung Wächtersbacher Straße/Cassellastraße. Dort sind anstelle der nötigen drei Ampelquerungen damals nur zwei Ampelquerungen gebaut worden. Das führt dazu, dass viele Kinder an dem Ort der fehlenden dritten Querung heute wild die Straße queren. Das Straßenverkehrsamt teilte mit, eine Änderung sei nicht möglich, da es sich hier um ein gefördertes Forschungsprojekt handeln würde. Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie intern prüfen könnten, ob es möglich wäre, in diesem Bereich den Asphalt aufzutrennen und eine Steuer- und Stromleitung zu legen oder alternativ diese Leitung unter dem Asphalt durchzuschießen, um eine tägliche Gefährdung von Hunderten Kindern zu vermeiden. Vielen Dank!" Begründung: An dieser vernachlässigten Kreuzung befinden sich drei Kindergärten und eine Schule. Das Straßenverkehrsamt hatte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit anstelle der durch den Ortsbeirat vorgeschlagenen Änderungen bisher nur ein gelbes Blinklicht installieren lassen. Diese Maßnahme war bisher nicht ausreichend, um die notwendige Verkehrssicherheit herzustellen. Die Fußgängerquerung an der Westseite der Kreuzung ist zurzeit nur über den Umweg auf die gegenüberliegende Straßenseite an der Cassellastraße möglich. Die Hauptverkehrsbeziehung besteht für die meisten Bürger zur Westseite hin. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Wächtersbacher Straße ist hoch. Der Hauptausgang des Kindergartens ist auf der Westseite der Cassellastraße zur Wächtersbacher Straße hin. Sehr viele Bürger und Kinder nutzen den direkten Weg auf die andere Straßenseite. Copyright: google.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 822 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2374 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße?

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 718/11 Betreff: Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße? Vorgang: OM 8/21 OBR 11; ST 2374/22 Der Magistrat möge berichten, wann die fehlenden Ampelkästen und die Querungsmarkierungen vor dem Kindergarten St. Hildegard und der FCSF Schule in der Wächtersbacher Straße umgesetzt werden. Begründung: Vor sieben Jahren wurde zum ersten Mal angeregt, an der Wächtersbacher Straße/ Cassellastrasse, direkt vor der Eingangstür zum Kindergarten, den dort fehlenden Ampelübergang einzurichten. Es fanden mehrere Ortstermine statt und alle Beteiligten waren sich einig dieses Maßnahme umzusetzen. Die Dringlichkeit die sich aus der Verkehrsicherheitspflicht ergab war allen Beteiligten bekannt. Zu der Anregung (OF6/11v.19.04.2021) kam es zu einer positiven Stellungnahme (ST2374). Dort heißt es: Der Anregung wird entsprochen. Ein dementsprechender Signallageplan befindet sich bereits in der Bearbeitung. Die Umsetzung kann frühestens im Jahr 2023 erfolgen. Foto und Copyright: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 8 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2374 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1170 2025 Die Vorlage OF 718/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4