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Reflexion

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Verkehrsspiegel gegenüber Einmündung An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße anbringen

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 72/15 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber Einmündung An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass im Bereich der Einmündung der Straße "An der Walkmühle" in die Deuil-La-Barre-Straße ein Verkehrsspiegel so installiert wird, dass Fahrzeugführer vor der Einfahrt in die Deuil-La-Barre-Straße die auf der rechten Seite durch ein Sichthindernis (Grundstückseinfriedung) verdeckten Fußgänger auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße frühzeitiger und besser erkennen können. Begründung: Der Vorschlag dient der Sicherheit. Es kam in der Vergangenheit öfter zu brenzligen Situationen in der Fußgänger/innen gefährdet wurden. Die Ecke mit dem Bürgersteig ist schlecht einsehbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1205 2017 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung der Straße An der Walkmühle in die DeuilLaBarreStraße anbringen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1205 entstanden aus Vorlage: OF 72/15 vom 23.01.2017 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung der Straße An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich der Einmündung der Straße An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße ein Verkehrsspiegel so installiert wird, dass Fahrzeugführer vor der Einfahrt in die Deuil-La-Barre-Straße die auf der rechten Seite durch ein Sichthindernis (Grundstückseinfriedung) verdeckten Fußgänger auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre- Straße frühzeitiger und besser erkennen können. Begründung: Der Vorschlag dient der Sicherheit. Es kam in der Vergangenheit öfter zu brenzligen Situationen, in denen Fußgängerinnen und Fußgänger gefährdet wurden. Die Ecke mit dem Bürgersteig ist schlecht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 904 Aktenzeichen: 66 7

Beratung im Ortsbeirat: 4