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Reflexion

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Verlängerung der Schutzzeit an der Ampel der Straßenbahnhaltestelle „Rebstöcker Straße“

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2018, OF 724/1 Betreff: Verlängerung der Schutzzeit an der Ampel der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in die Bereiche der Straßenbahnhaltestellen Rebstöcker Straße auch noch ca. 5 Sekunden nach Schließung der Türen für den Autoverkehr geschlossen bleiben. Die Pförtnerampeln sind entsprechend anpassen zu lassen. Begründung: Hintergrund ist, dass viele Autofahrerinnen glauben, mit dem Erlöschen des roten Signals darf sofort losgefahren werden. Dies obwohl sich noch zu Fuß Gehende auf der Fahrbahn befinden. In seltenen Fällen wird das Fehldenken sogar mit der Hupe untermauert. Das zunehmend gefährdende Verhalten führte - an der Rebstöcker Straße - bereits zu einem Unfall. Die Maßnahme ist mit kei -nen größeren Kosten für Investitionen verbunden und kann daher im Rahmen der laufenden Unterhaltung in sparsamer Weise umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3700 2018 Die Vorlage OF 724/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass - der Betreff wie folgt lautet: "Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln der Straßenbahnhaltestellen `Rebstöcker Straße ́, `Schwalbacher Straße ́, `Speyerer Straße ́, `Güterplatz ́ und `Wickerer Straße ́"; - im Antragstenor nach den Worten "`Rebstöcker Straße ́" die Worte ", `Schwalbacher Straße ́, `Speyerer Straße ́, `Güterplatz ́ und `Wickerer Straße ́" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln der Straßenbahnhaltestellen „Rebstöcker Straße“, „Schwalbacher Straße“, „Speyerer Straße“, „Güterplatz“ und „Wickerer Straße“

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3700 entstanden aus Vorlage: OF 724/1 vom 02.09.2018 Betreff: Verlängerung der Schutzzeit an den Ampeln der Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher Straße", "Speyerer Straße", "Güterplatz" und "Wickerer Straße" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in die Bereiche der Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße", "Schwalbacher Straße", "Speyerer Straße", "Güterplatz" und "Wickerer Straße" auch noch circa fünf Sekunden nach Schließung der Türen für den Autoverkehr geschlossen bleibt. Die Pförtnerampeln sind entsprechend anzupassen. Begründung: Hintergrund ist, dass viele Autofahrerinnen und Autofahrer glauben, mit dem Erlöschen des roten Signals dürfe sofort losgefahren werden, und dies, obwohl sich noch zu Fuß Gehende auf der Fahrbahn befinden. In seltenen Fällen wird das Fehldenken sogar mit der Hupe untermauert. Das zunehmend gefährdende Verhalten führte - an der Haltestelle "Rebstöcker Straße" - bereits zu einem Unfall. Die Maßnahme ist mit keinen größeren Kosten für Investitionen verbunden und kann daher im Rahmen der laufenden Unterhaltung in sparsamer Weise umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 113 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4